Infos zum Seiteneinstieg

Du hast ein Studium außerhalb des Lehrerberufs absolviert, vermisst aber die soziale Komponente in deinem Beruf? Dann werde jetzt Lehrerin oder Lehrer im Seiteneinstieg für den sächsischen Schuldienst! Hier erfährst du alles über deine Möglichkeiten und Einstellungschancen.

Inhalt

FAQ

FAQ zum Seiteneinstieg

Ja. Sachsen fehlen in jedem Einstellungsverfahren noch immer grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Gerade in diesen Zeiten braucht es Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die unverzichtbar sind, damit der Schulbetrieb in Sachsen aufrechterhalten werden kann.

Hast du:

  • Freude an der Zusammenarbeit mit anderen Menschen, besonders Kindern und Jugendlichen?
  • Freude daran, Wissen weiterzugeben?
  • starke Nerven und eine Portion Humor?
  • ein gutes Zeitmanagement?
  • Durchhaltevermögen und eine hohe Motivation für den anspruchsvollen Weg des Seiteneinstiegs?
  • ggf. schon pädagogische Erfahrungen?

Und bist du:

  • konfliktfähig, belastbar und flexibel?
  • bereit, den Lehrauftrag an einem Einsatzort entsprechend des aktuellen Bedarfs in Sachsen auszuführen?

Wenn das alles auf dich zutrifft, könnte eine Tätigkeit als Lehrkraft für dich das Richtige sein!

Wenn du im Vorfeld die Möglichkeit hast, praktische Erfahrungen zu sammeln und ein Gefühl für den Lehrberuf zu bekommen, dann sollten du dies unbedingt nutzen. Das kann zum Beispiel eine Tätigkeit im Rahmen der Ganztagsangebote an Schulen sein, als Vertretungslehrkraft im Rahmen der Unterrichtsversorgung oder als Teach First Deutschland Fellow.

Es gibt für den Seiteneinstieg, umgangssprachlich auch als Quereinstieg bekannt, keine Altersbegrenzung.

Die Voraussetzungen für den Seiteneinstieg als Lehrkraft in Sachsen.

Grundvoraussetzung für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde. Ein Seiteneinstieg von Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen an Universitäten, Kunst-, Musik- oder Fachhochschulen ist prinzipiell auch möglich. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss an einer Berufsakademie können sich auch bewerben. Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen können sich nur für eine Einstellung in der Schulart Förderschule mit den Förderschwerpunkten: emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und Lernen bewerben.

Alle Informationen auf einen Blick findest du auch im Infoflyer zum Seiteneinstieg.

lm Ausland erworbene Hochschulabschlüsse (mindestens Bachelor), müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vor der Bewerbung bestätigt sein. Einstellungsvoraussetzung ist ein Sprachnachweis mindestens auf Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen dazu findest du unter www.kmk.org.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf die Prüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen, wenn man im Ausland ein Lehrerstudium erfolgreich abgeschlossen hat und im Freistaat Sachsen als Lehrer/Lehrerin tätig werden möchten. Genauere Informationen sowie die Formulare für die Beantragung findest du hier: www.amt24.sachsen.de.

Hier findest du die Kontaktmöglichkeiten für deine individuelle Beratung zum Seiteneinstieg.

Über die Informationen auf unserer Internetseite hinaus, bieten wir dir zusätzliche Möglichkeiten der Beratung per E-Mail (im Betreff die relevante Region angeben) und Telefon oder per individuellem Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung mit einer/einem der regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Seiteneinstieg an den einzelnen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB). Diese erreichst du unter den folgenden Telefonnummern:

Standort Bautzen03591 621-401
Standort Chemnitz0371 5366-160
Standort Dresden0351 8439-482
Standort Leipzig0341 4945-784
Standort Zwickau0375 4444-187

Alle Informationen zum Verfahren und zur Einstellung sowie die Möglichkeit zur Online-Bewerbung für den Seiteneinstieg findest du im Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst.

Alle Informationen zum Verfahren und zur Einstellung sowie die Möglichkeit zur Online-Bewerbung für den Seiteneinstieg findest du im Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst. Hier kannst du dir einen Account anlegen und deine Bewerbung erstellen. Dokumente, die du dabei hochladen musst, sind:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Aktueller tabellarischer Lebenslauf
  • Alle Prüfungs- und alle Zeugnisunterlagen von erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudien: Bachelor, Master, Magister, Diplom, Staatsexamen o. ä.
  • Urkunde mit Zeugnis, inklusive Zensuren- und Modulübersichten bzw. Transcripts of Records, wenn vorhanden auch Vordiplom, Diploma Supplements oder Studienordnung des Studienganges
  • Ggf. qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis

Bei ausländischen Abschlüssen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Abschlussbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
  • Amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung der oben genannten Dokumente einschließlich Kopie des ausländischen Abschlusses im Original
  • Ggf. Aufenthaltstitel für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten
  • Zertifizierte Sprachdiplome der deutschen Sprache mindestens mit dem Sprachniveau B2

Es gibt für den Seiteneinstieg keine Altersbegrenzung.

Es gibt für den Seiteneinstieg keine Altersbegrenzung. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass berufsbegleitende Qualifizierungen notwendig sind.

Die Einstellung ist an Einstellungstermine gebunden. Derzeit werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zum 1. Mai und 1. November eines Jahres eingestellt. Diese sind gleichzeitig die Starttermine der dreimonatigen Einstiegsfortbildung.

Die Einstellung ist an Einstellungstermine gebunden. Derzeit werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zum 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres eingestellt. Diese Termine sind gleichzeitig der Start der dreimonatigen Einstiegsfortbildung.

Für die Schulart Gymnasien können sich Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sogar nur direkt an einzelnen Schulen bewerben. Diese Direktbewerbungsmöglichkeit wird “schulscharf bewerben” genannt. Für die Schularten Oberschule und Berufsbildende Schule gibt es neben der Möglichkeit einer Bewerbung für das Listenverfahren, auch schulscharfe Ausschreibungen für Seiteneinsteiger. Für alle anderen Schularten ist eine Bewerbung im Listenverfahren möglich und empfohlen.

Ja. Für die Schulart Gymnasien können sich Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sogar nur direkt für einzelne Schulen bewerben. Im Online-Bewerbungsportal werden so genannte „schulscharfe Stellenausschreibungen“ veröffentlicht. Dafür ist der Filter für „Seiteneinsteiger“ zu setzen.
Für alle anderen Schularten gibt es neben schulscharfen Ausschreibungen auch die Möglichkeit einer Bewerbung für das Listenverfahren (allgemeine Bewerbung für Schulart(en) und Standort(e) des LaSuB).

Alle Bewerbungsmöglichkeiten findest du im Bewerbungsportal.

Link zu den LaSuB Regionen in Sachsen

Die Zuordnung der Regionen zu den einzelnen Standorten des LaSuB (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau) kannst du dieser Karte entnehmen.

Nach erfolgter Bewerbung erhältst du eine Eingangsbestätigung deiner Bewerbung, auf der dir auch eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner für weitere Nachfragen genannt wird.

Nach erfolgter Bewerbung erhältst du eine Eingangsbestätigung deiner Bewerbung, auf der dir auch eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner für weitere Nachfragen genannt wird.

Der Einstellungsprozess von Seiteneinsteigern erfolgt erst nach der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (Bewerbergruppe A1).
Je nach Bedarfslage sind Einstellungen bis kurz vor den jeweiligen Einstellungsterminen möglich.

Der Einstellungsprozess von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern erfolgt erst nach der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Lehrer-/Lehramtsausbildung (Bewerbergruppe A1).

Je nach Bedarfslage sind Einstellungen bis kurz vor den jeweiligen Einstellungsterminen möglich.

Das Landesamt für Schule und Bildung prüft die Fachanerkennung deiner bereits studierten Fächern nach deiner Bewerbung für den Seiteneinstieg.

Für eine umfassende Prüfung der Abschlüsse auf Qualifizierbarkeit und Fachzuordnung müssen die vollständigen Zeugnis- und Prüfungsunterlagen des Hochschulabschlusses (z. B. Bachelor und Master/Vordiplom und Diplom) sowie das Transcript of Records/Modulübersicht eingereicht werden.

Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Abschlussbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zwingend erforderlich. Des Weiteren sind beglaubigte deutsche Übersetzungen aller Zeugnisunterlagen einzureichen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, ist der Sprachnachweis der deutschen Sprache, der mindestens dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht, notwendig.

Grundlage für die Bewertung der Abschlüsse auf Fachzuordnung stellt die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) dar. Für eine Fachanerkennung müssen Inhalt und Umfang der bereits erbrachten Studienleistungen im Wesentlichen mit den Anforderungen der LAPO I im jeweiligen Fach der entsprechenden Schulart übereinstimmen.

Die Prüfung auf Fachanerkennung erfolgt ausschließlich im Rahmen deiner Bewerbung für den Seiteneinstieg durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB).

Du kannst in der Bewerbung als Seiteneinsteiger deinen priorisierten Standort angeben und hast die Möglichkeit, deinen Einsatzwunsch zu konkretisieren.

Du kannst in der Bewerbung deinen priorisierten Standort angeben und hast unter „Bemerkungen“ die Möglichkeit, deinen Einsatzwunsch zu konkretisieren. Bei erfolgreicher Bewerbung erfolgt dann durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) ein Angebot an dich.

So erhöhst du deine Einstellungschancen als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger in den Schuldienst in Sachsen.

Ein besonderes Interesse an Einstellungen besteht außerhalb der Großstädte Dresden und Leipzig. Deshalb erhöhst du deine Einstellungschancen deutlich, wenn du regional möglichst flexibel bist. Die Bedarfe für die einzelnen Schularten (Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Berufsbildende Schule, Förderschule) sind regional sehr unterschiedlich und sollten bei den regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Seiteneinstieg nachgefragt werden.

In der Regel wirst du als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger vorerst befristet für 2 Jahre eingestellt. Eine Entfristung ist allerdings vorzeitig möglich.

In der Regel erfolgt die Einstellung vorerst befristet für zwei Jahre. Eine Entfristung ist allerdings vorzeitig möglich.

Die Probezeit für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ist im TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) geregelt und beträgt derzeit sechs Monate.

Die Probezeit ist im TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) geregelt und beträgt derzeit sechs Monate.

Nach Absolvierung der dreimonatigen Einstiegsfortbildung kannst du als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger eine Teilzeitvereinbarung bei deiner Schulleitung beantragen.

Ja. Nach Absolvierung der dreimonatigen Einstiegsfortbildung ist eine Teilzeitvereinbarung auf Antrag und in Absprache mit der Schulleitung möglich.

Du erhältst bei deinem Einstieg in den Schuldienst Unterstützung an deiner Einsatzschule sowie vom Landesamt für Schule und Bildung.

Nach deiner Einstellung in den Schuldienst absolvierst du zunächst eine dreimonatige Einstiegsfortbildung, die das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) für dich organisiert. In dieser Phase vermitteln dir erfahrene Lehrkräfte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu wesentlichen Abläufen des Schulalltages und der Unterrichtsgestaltung.

Darüber hinaus kann dir für zwei Schulhalbjahre eine Mentorin oder ein Mentor an deiner Schule zur Seite stehen. Auch die Schulleitung sowie Fachberaterinnen und Fachberater unterstützen dich bei deinem Berufseinstieg.

Darüber hinaus erhältst du als Entlastung während der Teilnahme an den notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen personenbezogene Anrechnungen auf das Regelstundenmaß gemäß geltender Sächsischer Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung.

Als Ansprechpartner für Fragen des Einstiegs und der Qualifizierung stehen dir die Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Seiteneinstieg an jedem Standort des LaSuB zur Verfügung. Du erreichst sie telefonisch unter den folgenden Nummern:

Standort Bautzen03591 621-401
Standort Chemnitz0371 5366-160
Standort Dresden0351 8439-482
Standort Leipzig0341 4945-784
Standort Zwickau 0375 4444-187

Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger ins Lehramt wirst du mindestens in die Entgeltgruppe E10 (Tabelle TV-L) eingruppiert.

Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger wirst du mindestens in die Entgeltgruppe E10 (Tabelle TV-L) eingruppiert. Für deine Eingruppierung als Lehrkraft sind der erworbene individuelle Abschluss und die sich daraus ergebende Zuordnung zu einem oder mehreren Unterrichtsfächern der Einsatzschulart maßgeblich. In der Regel erfolgt die Eingruppierung auf der Grundlage des Abschnitts 2 der Entgeltordnung für Lehrkräfte.

Du kannst als Seiteneinsteiger ins Lehramt verbeamtet werden, wenn du einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss erreicht und zu diesem Zeitpunkt das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Ja, wenn du über die berufsbegleitende Qualifizierung – je nach Vorqualifikation – einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss erreicht und zu diesem Zeitpunkt das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

In Abhängigkeit von deiner Vorqualifikation und deiner Einsatzschulart durchläufst du verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen während deines Seiteneinstiegs ins Lehramt.

In Abhängigkeit von deiner Vorqualifikation und deiner Einsatzschulart durchläufst du verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen während deines Seiteneinstiegs ins Lehramt. Diese teilen sich auf in die Wissenschaftliche Ausbildung (wA) und die Schulpraktische Ausbildung (spA). Dabei variieren die Abfolge und der Umfang der notwendigen Qualifizierung individuell.

Die Qualifizierung für den Schuldienst in Sachsen ist nur berufsbegleitend, also erst nach der Einstellung und mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag möglich.

Nein. Eine Qualifizierung ist nur berufsbegleitend, also erst nach deiner Einstellung in den Schuldienst und mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag möglich.

Abhängig von deiner Vorqualifikation kann die Gesamtausbildungsdauer für den Seiteneinstieg ins Lehramt zwischen einem Jahr und sechs Jahren betragen.

Die wissenschaftliche Ausbildung dauert in der Regel zwischen drei und fünf Semestern.

Die schulpraktische Ausbildung wird in der Regel in zwei Schulhalbjahren absolviert.

In Abhängigkeit von deiner Vorqualifikation kann die Gesamtausbildungsdauer zwischen einem Jahr und sechs Jahren betragen. Die Maßnahmen gehen nicht nahtlos ineinander über, sondern sind in sich abgeschlossen. Für jede Qualifizierung ist eine erneute Bewerbung erforderlich.

Hier findest du die Infos zum Aufbau der berufsbegleitenden Qualifizierung beim Seiteneinstieg ins Lehramt in Sachsen.

Die wissenschaftliche Ausbildung findet an den lehrerausbildenden Universitäten des Freistaates Sachsen (TU Chemnitz, TU Dresden und Universität Leipzig) an zwei aufeinanderfolgenden Tagen der Woche statt. Drei Tage sind für das Unterrichten an der Einsatzschule vorgesehen.

Während der schulpraktischen Ausbildung erfolgt die Lehrveranstaltungen in Abhängigkeit von der Schulart an einem Tag pro Woche in einer der Lehrerausbildungsstätten des Freistaates Sachsen in Annaberg-Buchholz, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Löbau. Vier Tage sind der eigenverantwortlichen Lehrtätigkeit an der Einsatzschule vorbehalten.

Rechtsgrundlagen für die Qualifizierung von Seiteneinsteigern in den Lehrerberuf im Freistaat Sachsen

Für die Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in den Lehrerberuf im Freistaat Sachsen sind folgende Rechtsgrundlagen maßgeblich:

Lehrer-Qualifizierungsverordnung (LehrerQualiVO)
Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I)
Lehramtsprüfungsordnung II (LAPO II)

Nein. Grundvoraussetzung für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde. Ein Seiteneinstieg von Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen an Universitäten, Kunst-, Musik- oder Fachhochschulen ist prinzipiell auch möglich. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss an einer Berufsakademie können sich auch bewerben.

Ausländische Hochschulabschlüsse können auch zum Seiteneinstieg berechtigen, je nach Abschlussbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Die Einstiegfortbildung findet in Kursen, die nach Schulart organisiert sind, an unterschiedlichen außerschulischen Lernorten in ganz Sachsen statt.
Die dreimonatige Fortbildung beinhaltet 27 Seminartage, die in Präsenz oder online organisiert sind. Die Verteilung der Seminartage ist für jeden Kurs verschieden. Neben den Seminartagen, gibt es Hospitationstage an der dir zugewiesenen Schule sowie Tage für dein individuelles Selbststudium.

Die Einstiegfortbildung kann nur in Vollzeit absolviert werden und in dieser Zeit gibt es auch keinen Urlaubanspruch.

Die Module der Einstiegsfortbildung beschäftigen sich mit den Bereichen:
• Berufliches Selbstverständnis und professionelle Perspektive
• Soziale Beziehungen in Schule gestalten
• Unterricht planen, durchführen und reflektieren
• Individuelle Lernprozesse unterstützen und begleiten
• Leistungen ermitteln und bewerten
• Sich selbst managen


Spezielle Fragen zur Einstiegsfortbildung und zur inhaltlichen Gestaltung deiner Lehrpläne werden dir am Standort Radebeul beantwortet.
Servicetelefon: +49 (0) 351 8324-424 und +49 (0) 351 8324-30
Mail nach Radebeul absenden

Seiteneinstieg in Sachsen - Auf einem Blick

Voraussetzungen

Für die Laufbahn des Studienrates qualifizierbar:
  • Master
  • Magister
  • Diplom (Uni)

 

Für die Laufbahn des Bildungsamtsrates qualifizierbar:
  • Bachelor
  • Diplom (FH, BA)

Einstiegsfortbildung
(während der Befristung)

  • 3 Monate
  • Fortbildungsort richtet sich nach Schulart
  • Seminar-, Hospitations- und Selbststudientage
  • Ziel: den Einstieg in den Lehrberuf erleichtern

 
 
 
 
 
 

Konditionen

  • Bezahlung nach TV-L
  • Anstellung im öffentlichen Dienst mit der Option der Verbeamtung (nach vollständiger Qualifizierung)
  • Vorerst befristete Einstellung auf 2 Jahre -> vorzeitige Entfristung möglich
 
 
 
 
 

Einstellungstermine


  • 01.05.
  • 01.11.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

berufsbegleitende Qualifizierungen
(nach der Befristung)

Grundschule/Förderschule
  • wA GSD/FSP
  • wA Unterrichtsfach
  • spA
 
Oberschule, Gymnasium, Berufsbildende Schulen
  • wA 1. Unterrichtsfach
  • spA 1. Unterrichtsfach
  • wA 2. Unterrichtsfach

Erläuterungen


  • wA = wissenschaftliche Ausbildung
  • GSD = Grundschuldidaktik
  • FSP = Förderschwerpunkt
  • spA = schulpraktische Ausbildung

 

 

 

 

Beratung zum Seiteneinstieg

Symbolbild Lehrer in Sachsen

Da der Lehrerberuf derzeit nicht vollständig mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften gedeckt werden kann, bietet der Freistaat Sachsen die Möglichkeit des Seiteneinstiegs – umgangssprachlich auch Quereinstieg – an.

 

 

 

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Seiteneinstieg beraten und unterstützen dich gern individuell am jeweiligen LaSuB-Standort:

Standort Bautzen
Telefon: +49 (0) 3591 621-401

Standort Chemnitz
Telefon: +49 (0) 371 5366-160

Standort Dresden
Telefon: +49 (0) 351 8439-482

 

Standort Leipzig
Telefon: +49 (0) 341 4945-784

Standort Zwickau
Telefon: +49 (0) 375 4444-187

Deine allgemeinen Fragen zum Seiteneinstieg kannst du auch als E-Mail senden. Bitte gib in deiner E-Mailanfrage die für dich relevante Region gleich im Betreff mit an (z. B. wähle den Betreff ‚Bautzen-Seiteneinstieg‘, wenn du dich für einen Seiteneinstieg in der Region Bautzen interessierst). Dann erhältst du sofort die passenden Antworten.

Die passende Schulart finden

Welche Schülerinnen und Schüler möchtest du gern einmal unterrichten? Mit welcher Altersstufe kommst du am besten klar?

Wo werden Lehrkräfte gebraucht?

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Dringend gesucht: Externe Vertretungslehrkräfte an sächsischen Schulen

Vertretungslehrkraft in Sachsen

In Sachsen werden immer wieder kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte gesucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.

 

Die Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgt je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist zeitlich befristet.

 

 

 

 

Welche Personengruppen als Vertretungslehrkraft in Betracht gezogen werden und welche Unterlagen für deine Bewerbung erforderlich sind, erfährst du im aktuellen Blogartikel.

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