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4 Tipps für deine Entscheidung
Tipp 1: Stell dir die folgenden Fragen:
Kannst du diese Fragen mit „Ja“ beantworten? Dann spricht aus deiner Sicht schon einmal sehr viel für den Lehrerberuf.
Tipp Nr. 2: Sprich mit deinen Freundinnen und Freunden, deinen Eltern und natürlich Lehrerinnen und Lehrern über das Thema. Was denken sie? Würde dir der Beruf Spaß machen und dich erfüllen? Wie treffen sie ihre Berufsentscheidung, warum haben sie sich damals für den Lehrerberuf entschieden? Bereuen sie es jetzt?
Tipp Nr. 3: Probiere es einfach schon einmal aus, Lehrerin oder Lehrer zu sein. Du kannst zum Beispiel Nachhilfe für jüngere Schülerinnen und Schüler geben, Gruppen im Sportverein, im Jugendclub, in der Kirchgemeinde oder bei Kinder- und Jugendfreizeiten begleiten, bei den Pfadfindern mitmachen oder nach der Schule ein Freiwilliges Soziales Jahr Pädagogik machen.
Tipp Nr. 4: Schau unbedingt hier (Link zu “Inspirieren lassen”) vorbei und lass dich von Lehrerinnen und Schülerinnen inspirieren, die bereits überzeugt sind. Teste dich und check schon mal aus, welcher Lehrertyp du wohl wärst (Verlinkung zu Quiz “Welcher Lehrertyp bist du“).
Deine Bewerbung in 3 Schritten
Deine Bewerbung als Lehrkraft in Sachsen kannst du bequem über das Onlineportal für den sächsischen Schuldienst einreichen. Dafür musst du dich einmalig registrieren und kannst dann in drei Schritten deine Bewerbung absenden:
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für den sächsischen Schuldienst bekommst du direkt auf dem Bewerbungsportal.
In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karrierelaufbahn ein so gutes Gehalt erzielen. Um deine finanzielle und auch soziale Absicherung musst du dir dann keine Gedanken machen. Dabei ist es in Sachsen unerheblich, an welcher Schulart du unterrichtest: Wir wertschätzen alle finanziell gleich. Vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer werden für alle Schularten in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der E 13 oder A 13 eingruppiert. Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.
An deiner Schule stehen dir, je nach Schulart, verschiedene fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie Oberstufenberatung, Fachleitung oder Beratungslehrerin oder Beratungslehrer offen. Du kannst dich auch zur Mentorin oder zum Mentor für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Seiteneinsteigende weiterentwickeln. Über die Schulen hinaus gibt es zudem die Möglichkeit, als Fachberatung für ein bestimmtes Unterrichtsfach für die Schulaufsicht tätig zu werden. Für Lehrerinnen und Lehrer, die verstärkt Management- und Führungsaufgaben wahrnehmen möchten, ist auch die Entwicklung in Richtung Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eine interessante Option. Natürlich hast du auch immer die Möglichkeit, dich individuell weiterzubilden, neue Projekte in und außerhalb der Schule ins Leben zu rufen oder für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Es warten zahlreiche Möglichkeiten auf dich!
Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung ist schulartabhängig und beträgt für die
Darüber hinaus werden für bestimmte schulische Aufgaben und ab einem gewissen Alter Anrechnungsstunden gewährt, die die Unterrichtsverpflichtung vermindern. Das gilt zum Beispiel für diese Aufgaben:
Ja, es gibt die Möglichkeit, dich während deiner Berufseinstiegsphase professionell begleiten zu lassen.
Bis zum Jahre 2025 scheiden jährlich ca. 1300 Lehrkräfte altersbedingt aus dem sächsischen Schuldienst aus. Im gleichen Zeitraum ist ein Anstieg der Schülerzahlen um 10 bis 15 % prognostiziert. Deshalb ist der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer gegenwärtig sachsenweit sehr hoch. Diese Tendenz wird noch mindestens für die nächsten acht Jahre anhalten.
Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.
Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen.
Fächerspezifisch ist an allen weiterführenden Schulen der Bedarf an Lehrkräften für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Fremdsprachen besonders groß. Für die berufsbildenden Schulen gibt es Einstellungsbedarf insbesondere in den gewerblich-technische Fachrichtungen, wie Metall- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und Informationstechnik.
Auch an Schulen in freier Trägerschaft bestehen ebenfalls vielfältige Einstellungsoptionen.
Nähere Informationen zum Bedarf bekommst du hier. Über die aktuellen Einstellungsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst kannst du dich am besten direkt im Bewerbungsportal informieren.
Die Regionen zu den einzelnen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau) findest du auf der Karte zum Download hier.
Man kann bei der Verbeamtung zwei Arten unterscheiden:
In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.
Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
Du hast noch offene Fragen zur Verbeamtung? Dann wende dich bitte per E-Mail an deinen zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung:
Es gibt eine Grundvoraussetzung, die für eine Übernahme verbeamteter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern erfüllt sein muss: Das abgebende Land muss eine Freigabeerklärung ausstellen. Das kann sowohl im Rahmen eines regulären Bewerbungsverfahren oder eines Lehreraustauschverfahrens stattfinden. Die Freigabeerklärung erfolgt durch die zuständige Schulbehörde, wo du auch den Antrag stellen musst. Liegt dir die Freigabeerklärung vor, kannst du im nächsten Schritt die Teilnahme am Lehreraustauschverfahren beantragen. Nähere Infos zum Lehreraustauschverfahren findest du hier.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit der Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn für den sächsischen Schuldienst zu bewerben.
Als verbeamtete Person besteht für dich der Grundsatz der Eigenvorsorge. Das heißt: Im Krankheits- oder Pflegefall musst du dich aus eigenen Dienstbezügen um deine Versorgung kümmern. Allerdings wird dir in einem solchen Fall „Beihilfe“ geleistet werden. Das ist eine ergänzende Fürsorgeleistung durch den Dienstherrn. Dabei können zwischen 50 % und 80 % der Aufwendungen im Krankheitsfall für die verbeamtete Person sowie deren Partnerin oder Partner und Kinder erstattet werden.
Für den nicht von der Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten wird der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Hierfür gibt es für Beamtinnen und Beamte maßgeschneiderte Angebote. Grundsätzlich solltest du dir verschiedene Tarife und Versicherungsleistungen anschauen. Grundsätzlich solltest du dir aber verschiedene Tarife und Versicherungsleistungen anschauen, denn: Faktoren wie die familiären Verhältnisse, das Alter oder Vorerkrankungen können bei der Auswahl eine bedeutsame Rolle spielen.
Alternativ ist auch eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Gemäß dem geltenden Koalitionsvertrag soll dies für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen künftig ohne Nachteile möglich sein.
Alle bisherigen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben erhalten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt (also das Erreichen der Altersgrenze und Mindestanwartschaftszeiten), wird die gesetzliche Rente ungekürzt ausgezahlt.
Wirst du verbeamtet, entfällt die Pflichtversicherung bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Bereits erworbene Versicherungsansprüche bleiben dir erhalten.
Innerhalb einer Besoldungsgruppe gibt es mehrere Stufen, auf denen du anhand deiner Erfahrung zugeordnet wirst. Das heißt: Je nach dienstlicher Erfahrung wird dein Grundgehalt bemessen. Der Aufstieg in den Stufen beginnt grundsätzlich mit dem Wirksamwerden der Ernennung. Es wird auch berücksichtigt, ob du zuvor bereits im öffentlichen Dienst als Lehrerin oder Lehrer tätig warst.
In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karriere ein so gutes Gehalt erzielen. In Sachsen werden die Lehrkräfte aller Schularten einheitlich im Eingangsamt A 13 verbeamtet. Aufstiegschancen in die A 14 und höher sind gegeben. Welche konkreten Beträge aktuell zu den einzelnen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gehören, ist hier zu finden.
Nach erfolgreich durchlaufenem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die reguläre Probezeit geht drei Jahre. Eine Verkürzung der Probezeit ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben; außerdem können auch Vordienstzeiten auf die Probezeit angerechnet werden.
Du kannst verbeamtet werden, wenn…
Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du dazu auf dem Serviceportal Amt24.
Der Freistaat Sachsen übernimmt auch bereits verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern.
Ausnahmen von der Altersgrenze sind gemäß § 7 Abs. 2 Sächsisches Beamtengesetz nur in besonders begründeten Fällen möglich.
Nein. Grundsätzlich ist die allgemeine Hochschulreife die Voraussetzung für ein Lehramtsstudium, aber auch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder eine fachgebundene Hochschulreife berechtigen zum Lehramtsstudium (bestimmter Fächer). Für die Fächer Kunst, Sport und Musik gibt es Eignungstests.
Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist in Sachsen ein Hochschulstudium an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde, die Grundvoraussetzung. Ausländische Hochschulabschlüsse, die diesen Kriterien genügen, werden ebenfalls anerkannt. Zusätzlich sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 vorzuweisen.
Ja. Sachsen fehlen in jedem Einstellungsverfahren noch immer grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Gerade in diesen Zeiten braucht es Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die unverzichtbar sind, damit der Schulbetrieb in Sachsen aufrechterhalten werden kann.
Grundvoraussetzung für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist ein Hochschulstudium an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde. Ausländische Hochschulabschlüsse, die diesen Kriterien genügen, werden ebenfalls anerkannt. Zusätzlich sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 vorzuweisen.
Es gibt für den Seiteneinstieg, umgangssprachlich auch als Quereinstieg bekannt, keine Altersbegrenzung.
Derzeit werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zum 1. Mai und 1. November eines Jahres eingestellt. Diese sind gleichzeitig auch die Starttermine der dreimonatigen Einstiegsfortbildung.
Eine Bewerbung für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist jederzeit möglich und kann über das Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst eingereicht werden. Hier findest du auch alle weiteren Hinweise und Informationen zur Einstellung.
Deine wissenschaftliche Ausbildung dauert in der Regel vier Semester.
Deine schulpraktische Ausbildung bzw. dein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst werden in der Regel in zwölf Monaten absolviert.
In Abhängigkeit von deiner Vorqualifikation kann die Gesamtausbildungsdauer daher zwischen zwölf Monaten und fünf Jahren betragen.
Je nach vorhandener Qualifikation und der Einsatzschulart ist das Absolvieren einzelner Qualifizierungsmaßnahmen notwendig:
Die Abfolge und der Umfang der notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen variieren dabei je nach deiner individuellen Vorqualifikation.
Deine individuelle Eingruppierung erfolgt in Abhängigkeit von deiner konkreten Tätigkeit in der jeweiligen Einsatzschulart und deinen bisherigen Ausbildungsabschlüssen (d. h. mindestens in die Entgeltgruppe 10).
Nach deiner Einstellung in den Schuldienst absolvierst du zunächst eine dreimonatige Einstiegsfortbildung, die das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) für dich organisiert. In dieser Phase vermitteln dir erfahrene Lehrkräfte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu wesentlichen Abläufen des Schulalltags und der Unterrichtsgestaltung. Darüber hinaus steht dir für zwei Schulhalbjahre eine Mentorin oder ein Mentor an deiner Schule zur Verfügung. Deine Schulleitung sowie die Fachberatung stehen dir ebenfalls unterstützend zur Seite.
Nach Absolvierung der dreimonatigen Einstiegsfortbildung, kannst du einen Antrag auf Teilzeit stellen.
Die Probezeit ist im TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) geregelt und beträgt derzeit sechs Monate.
Die Einstellung von Seiteneinsteigenden in den Schuldienst erfolgt zunächst in einem für die Dauer von zwei Jahren befristeten Arbeitsverhältnis. Eine Entfristung erfolgt bei entsprechender Bewährung spätestens nach zwei Jahren.
Ein besonderes Interesse an Einstellungen besteht außerhalb der Großstädte Dresden und Leipzig. Deshalb erhöhst du deine Einstellungschancen deutlich, wenn du regional flexibel bist. Besonderen Bedarf gibt es hier an Ober-, Grund- und Förderschulen.
Grundlage für die Bewertung stellt die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) dar. Für eine Fachanerkennung müssen Inhalt und Umfang der bereits erbrachten Studienleistungen im Wesentlichen mit den Anforderungen der LAPO I im jeweiligen Fach der entsprechenden Schulart übereinstimmen.
Die Prüfung auf Fachanerkennung erfolgt ausschließlich im Rahmen deiner Bewerbung für den Seiteneinstieg durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB).
Es gibt für den Seiteneinstieg keine Altersbegrenzung.
Hast du:
Und bist du:
Wenn das alles auf dich zutrifft, könnte eine Tätigkeit als Lehrkraft für dich das Richtige sein!
Wenn du im Vorfeld die Möglichkeit hast, praktische Erfahrungen zu sammeln und ein Gefühl für den Lehrberuf zu bekommen, dann sollten du dies unbedingt nutzen. Das kann zum Beispiel eine Tätigkeit im Rahmen der Ganztagsangebote an Schulen sein, als Vertretungslehrkraft im Rahmen der Unterrichtsversorgung oder als Teach First Deutschland Fellow.
In Chemnitz:
In Dresden:
In Görlitz:
In Leipzig:
In Zwickau:
Standort Bautzen
E-Mail: anfragen-b@lasub.smk.sachsen.de
Telefon: +49 (0) 3591 621-427
Standort Chemnitz
E-Mail: anfragen-c@lasub.smk.sachsen.de
Telefon: +49 (0) 371 5366-312
Standort Dresden
E-Mail: anfragen-d@lasub.smk.sachsen.de
Telefon: +49 (0) 351 8439-482
Standort Leipzig
E-Mail: anfragen–l@lasub.smk.sachsen.de
Telefon: +49 (0) 341 4945-784
Standort Zwickau
E-Mail: anfragen-z@lasub.smk.sachsen.de
Telefon: +49 (0) 375 4444-187
Du kannst auch nach einem individuellen Beratungsgespräch mit dem Koordinator bzw. der Koordinatorin für Seiteneinstieg an den einzelnen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) fragen.
Bei konkreten Anfragen zur Einstiegsfortbildung melde dich bitte bei anfragen-r@lasub.smk.sachsen.de oder telefonisch unter +49 (0) 351 8324-424.
Wenn du Interesse am Lehrerberuf in Sachsen hast, kannst du dich im ersten Schritt bei der Anerkennungsberatung der IBAS informieren. IBAS kann auch helfen, passende Sprachkurse zu finden
Alle wichtigen Informationen über das sächsische Berufsanerkennungsverfahren findest du im Serviceportal Amt24.
Auch Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ausland sind in Sachsen herzlich willkommen und haben beste Berufsperspektiven. Besonders gute Einstellungsmöglichkeiten gibt es an den Grundschulen (Primarstufe; 1. bis 4. Klassenstufe) und an den Oberschulen (Sekundarstufe 1; 5. bis 10. Klassenstufe). Hier erfährst du noch mehr über das sächsische Schulsystem.
Für die Qualifizierung von Seiteneinsteigenden in den Schuldienst im Freistaat Sachsen sind folgende Rechtsgrundlagen maßgeblich:
Das Freiwillige Soziale Jahr Pädagogik – kurz FSJ Pädagogik – ist ein 12-monatiger Freiwilligendienst an einer sächsischen Grund-, Ober- oder Förderschule oder einem Gymnasium. Das FSJ startet jeweils mit dem Beginn eines Schuljahres am 1. August und endet in den darauffolgenden Sommerferien am 31. Juli.
Den Freiwilligendienst können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 26 Jahren leisten. Er dient der Berufsorientierung für junge Menschen mit Blick auf ein Lehramtsstudium oder einem pädagogischen Berufswunsch und eignet sich perfekt, um Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu sammeln.
Das Freiwillige Soziale Jahr Pädagogik wird durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) koordiniert.
Zuallererst bringt dir das FSJ Pädagogik viele neue Erfahrungen! Du leistest nicht nur einen Dienst an der Gesellschaft, sondern übernimmst Verantwortung und kannst dich an einer Schule ausprobieren. Das heißt, du arbeitest ein Jahr lang mit Kindern und/oder Jugendlichen, gestaltest das Schulleben aktiv mit und bringst deine Ideen in den Schulalltag ein.
Während der 25 Bildungstage, die als Teil des FSJ in den Ferien stattfinden, erwirbst du zusätzlich pädagogisches und methodisches Know-how, trainierst die Arbeit mit Gruppen und setzt dich mit Lernprozessen auseinander.
Mit dieser Kombination aus Praxis und Theorie ist das FSJ Pädagogik eine ideale Referenz in deinem Lebenslauf, besonders wenn du später im pädagogisch-sozialen Bereich arbeiten möchtest. Zudem bekommst du schon vor dem Studium oder einer Ausbildung wertvolle Einblicke in den Lernort Schule.
Du kannst dich während der jeweiligen Ausschreibungsfrist (jeweils 2. Januar bis 30. April für das darauffolgende Schuljahr) online unter www.fsj-paedagogik.de bewerben. Für die Bewerbung benötigst du:
Überlege dir schon vor dem Einreichen deiner Bewerbung, an welche Schule du gern gehen möchtest und trage sie auf dem Bewerbungsformular ein. Idealerweise hast du dich bereits bei der Schule vorgestellt, wenn du dich bewirbst.
An welcher Schule du dein FSJ Pädagogik absolvierst, ist deine Entscheidung. Insgesamt sind etwa 1.000 allgemeinbildende Schulen registriert, die gern einen Freiwilligen in ihr Kollegium aufnehmen und diesen anleiten und fachlich begleiten wollen. Du findest sie hier. Die Hauptsache ist natürlich, dass du dich an deiner Wunschschule wohlfühlst. Durchstöbere nicht nur die Websites möglicher Schulen, sondern vereinbare einen Termin, um dir direkt vor Ort ein eigenes Bild von der Schule zu machen und dich persönlich vorzustellen.
Noch ein paar wichtige Infos zur Auswahl deines Einsatzortes:
Das Freiwillige Soziale Jahr Pädagogik beginnt formal am 1. August eines Jahres und endet zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres.
Bevor dein Freiwilligendienst an deiner Einsatzstelle startet, wirst du während einer Seminarwoche der DKJS gemeinsam mit anderen Freiwilligen auf dein FSJ vorbereitet. Dein Einsatz an der Schule entspricht einem Vollzeitjob, deine Arbeitszeit beträgt also durchschnittlich 35-40 Stunden in der Woche und richtet sich nach den Abläufen deiner Einsatzstelle.
Zusätzlich sind während des FSJ Pädagogik 25 Bildungstage gesetzlich vorgesehen. Neben der einführenden Seminarwoche zählen drei weitere Seminarwochen dazu, die in den Oktober-, Winter- und darauffolgenden Sommerferien stattfinden. Die Teilnahme daran ist verbindlich. Fünf weitere Bildungstage während des FSJ sind Pflicht und individuell von dir planbar. Ausführliche Informationen, wie du diese Tage gestalten kannst, erhältst du während der ersten Seminarwoche.
Während des gesamten FSJ stehen den Freiwilligen 24 Urlaubstage zu, die während der Ferien zu nehmen sind.
Deine Aufgaben an deiner Einsatzschule sind enorm vielfältig. Hier einige Beispiele:
Deine eigenen Wünsche, Interessen und Erfahrungen werden bei deinem Einsatz selbstverständlich berücksichtigt.
Taschengeld: Während des FSJ Pädagogik bekommst du ein Taschengeld in Höhe von 155 € sowie einen Zuschuss in Höhe von 155 € für Unterkunft und Verpflegung pro Monat.
Kranken- und Sozialversicherung: Während des FSJ Pädagogik bist du gesetzlich sozialversichert. Das heißt, die DKJS führt als Träger für dich die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Diese Beiträge trägt die DKJS allein. Du musst dich für die Zeit des Freiwilligendienstes eigenständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern (keine Familienversicherung!). Auch eine private Krankenversicherung ist während des FSJ nicht möglich.
In deiner Einsatzstelle hast du eine feste Ansprechperson, die dein Praxis-Anleiter bzw. deine Praxis-Anleiterin ist. Mit ihm/ihr stimmst du deine Aufgaben ab und wertest in regelmäßigen gemeinsamen Gesprächen deine Arbeit aus.
Die DKJS steht dir als Träger ebenso jederzeit zur Verfügung, wenn du Fragen hast oder Unterstützung brauchst.
Schaue dir hier an, wie Lisa ihr FSJ Pädagogik erlebt hat und was sie daraus für ihr Studium mitnimmt. Viele weitere nützliche Tipps und Infos rund ums FSJ Pädagogik an einer sächsischen Schule findest du hier
Tipp 1: Stell dir die folgenden Fragen: Verstehst du Kinder und Jugendliche und bist gerne mit ihnen zusammen? Magst du es, Dinge zu erklären? Macht es dir Spaß, dein Wissen zu teilen? Bist du geduldig genug, das gleiche Thema mehrmals zu erklären? Kannst du dich für Themen begeistern und weniger Interessierte mit deiner Begeisterung anstecken? Bist du selbstständig und strukturiert? Nimmst du Dinge gerne selbst in die Hand? Bist du offen, flexibel, konfliktfähig und belastbar? Kannst du diese Fragen mit „Ja“ beantworten? Dann spricht aus deiner Sicht schon sehr viel für den Lehrerberuf.
Tipp 2: Sprich mit deinen Freundinnen und Freunden, deinen Eltern und natürlich Lehrerinnen und Lehrern über das Thema. Was denken sie? Würde dir der Beruf Spaß machen und dich erfüllen? Wie treffen sie ihre Berufsentscheidung, warum haben sie sich damals für den Lehrerberuf entschieden? Bereuen sie es jetzt?
Tipp 3: Probiere einfach schon einmal aus, Lehrerin oder Lehrer zu sein. Du kannst zum Beispiel jüngeren Schülerinnen und Schülern Nachhilfe geben, Gruppen im Sportverein, im Jugendclub, in der Kirchgemeinde oder bei Kinder- und Jugendfreizeiten begleiten, bei den Pfadfinderinnen und Pfadfindern mitmachen oder nach der Schule ein Freiwilliges Soziales Jahr Pädagogik machen (Lisa beispielsweise hat in ihrem FSJ Pädagogik dabei tolle Erfahrungen gemacht).
Tipp 4: Schau unbedingt hier vorbei und lass dich von Menschen inspirieren, die bereits überzeugt sind. Teste dich und check aus, welcher Typ Lehrerin oder Lehrer du wohl wärst.
Das Schöne an diesem Beruf ist, dass er nie langweilig wird, denn deine Aufgaben sind vielfältig und abwechslungsreich:
Dein Tagesablauf als Lehrkraft hängt stark von der jeweiligen Schulart ab. Hier findest du beispielhaft einen möglichen Arbeitstag eines Oberschullehrers:
7:00 Uhr
Ankunft an der Schule: Du legst dir deine Unterlagen und Materialien für deinen Unterricht zurecht und tauschst dich mit deinen Kolleginnen und Kollegen aus.
7:30 Uhr
Dein Unterricht beginnt: Ab jetzt unterrichtest du stundenweise unterschiedliche Schulklassen in deinen gewählten Fächern.
11:40 Uhr
In einer Sprechstunde nimmst du dir Zeit für Fragen von Schülerinnen und Schülern. Du hast ein offenes Ohr für aktuelle Probleme und kannst wertvolles Feedback für deinen Unterricht bekommen. Gleichzeitig lernst Du die Kinder und Jugendlichen außerhalb des Unterrichts besser kennen.
12:25 Uhr
Einer deiner Kollegen ist erkrankt, daher übernimmst du seine Vertretung in Mathematik.
14:10 Uhr
Die letzte Unterrichtsstunde ist beendet.
14:15 Uhr
Nun bleibt dir noch Zeit, um dich mit deinen Kolleginnen und Kollegen über den Arbeitstag auszutauschen und einen Blick auf den morgigen Stundenplan zu werfen. Zudem kann es sein, dass am Nachmittag noch eine Konferenz oder ein Fachtreffen mit deinen Kolleginnen und Kollegen und der Schulleitung ansteht.
nachmittags/abends
Je nach Lebenssituation und Interesse gestaltest du die Zeit nach Unterrichtsschluss frei und eigenständig. Du kannst deinen Hobbys nachgehen, Zeit mit deiner Familie und deinen Freunden verbringen oder eine weitere Arbeitssession zu Hause einplanen. Zu tun ist sicherlich noch etwas: Klassenarbeiten korrigieren, Elterngespräche führen, deinen Unterricht für den nächsten Tag planen oder Tests und Klassenausflüge vorbereiten.
In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karrierelaufbahn ein so gutes Gehalt erzielen. Um deine finanzielle und auch soziale Absicherung musst du dir dann keine Gedanken machen. Dabei ist es in Sachsen unerheblich, an welcher Schulart du unterrichtest: Wir wertschätzen alle finanziell gleich. Vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer werden für alle Schularten in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der E 13 oder A 13 eingruppiert. Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.
Deine Arbeit als Lehrerin oder Lehrer wird stark bestimmt von der Schulart, für die du dich entscheidest. Hier solltest du für dich herausfinden, wo deine Interessen und Prioritäten liegen, ob du vor allem pädagogisch arbeiten möchtest oder dich eher die thematische Arbeit interessiert und mit welchen Altersgruppen du gerne zusammenarbeiten möchtest.
Die Grundschule
In die Grundschule gehen Kinder zwischen sechs und ca. zehn Jahren. Neben Lesen, Schreiben und Rechnen lernen, ist es wichtig, Neugierde und persönliche Stärken zu fördern. Hier sind also dein Einfühlungsvermögen gegenüber jüngeren Kindern und deine kreative Unterrichtsgestaltung gefragt. Liegt dir all das am Herzen, dann ist das „Lehramt an Grundschulen“ vielleicht etwas für dich? Mehr Informationen findest du hier.
Die Oberschule
In der Oberschule vermittelst du Jugendlichen allgemeines und berufsvorbereitendes Wissen. Wenn du dich pädagogisch und sozial für deine Schülerinnen und Schüler engagieren und sie auf dem Weg ins Berufsleben begleiten möchtest, könnte das „Lehramt an Oberschulen“ das Richtige für dich sein. Noch mehr Infos bekommst du hier.
Das Gymnasium
Hier arbeitest du mit besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern zusammen, vermittelst eine vertiefende Allgemeinbildung und bereitest sie auf ein Studium vor. Wenn du die Stärken und das eigenverantwortliche Lernen fördern sowie soziale und fachliche Kompetenzen stärken möchtest, ist der Studiengang „Lehramt an Gymnasien“ perfekt für dich geeignet. Neugierig? Dann schau hier vorbei.
Die berufsbildende Schule
An den berufsbildenden Schulen liegt der Fokus auf der Berufsvorbereitung, der beruflichen Grund-, Aus- und Weiterbildung sowie der Studienqualifizierung. Du arbeitest an der Schnittstelle zwischen Schule und Unternehmen und gestaltest deinen Unterricht eher praxisorientiert. Damit das gelingt, kooperierst du mit vielen außerschulischen Partnern und begleitest junge Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen beim Start ins Berufsleben. Das wäre etwas für dich? Dann könnte der Studiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ die richtige Wahl für dich sein. Wenn du mehr erfahren möchtest, klick hier.
Die Förderschule
An einer Förderschule arbeitest du mit Schülerinnen und Schülern, die einen besonderen Förderbedarf haben, z. B., weil sie durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen individuelle Hilfe und Lernmittel benötigen. Inzwischen gibt es auch inklusive Schulkonzepte, bei denen Kinder mit und ohne Förderbedarf zusammen unterrichtet werden. Auch hier kannst du als Sonderpädagogin oder Spnderpädagoge aktiv werden. Wenn dich der soziale Aspekt am Lehramt reizt, du gerne Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung in ihrer Entwicklung unterstützen möchtest, soziale Bindungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen fördern und dich für Inklusion stark machen willst, solltest du dir den Studiengang „Lehramt Sonderpädagogik“ unbedingt hier näher anschauen.
Die Gemeinschaftsschule
An einer Gemeinschaftsschule werden die Kinder über die Grundschule hinaus gemeinsam unterrichtet. Dadurch entfällt die Entscheidung für eine weiterführende Schule nach der 4. Klasse. Trotzdem werden die Kinder ihren Leistungsmöglichkeiten entsprechend unterrichtet und gefördert. Die Lehrkräfte bereiten sie jeweils auf Haupt-, Real- oder Gymnasialabschluss in derselben Klasse vor. Das geschieht, in dem die Kinder differenziertes Unterrichtsmaterial erhalten und teils in Kursen unterrichtet werden. Wenn du zu dieser Schulart mehr erfahren möchtest klick hier.
An deiner Schule stehen dir, je nach Schulart, verschiedene fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie Oberstufenberatung, Fachleitung oder Beratungslehrerin oder Beratungslehrer offen. Du kannst dich auch zur Mentorin oder zum Mentor für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Seiteneinsteigende weiterentwickeln. Über die Schulen hinaus gibt es zudem die Möglichkeit, als Fachberatung für ein bestimmtes Unterrichtsfach für die Schulaufsicht tätig zu werden. Für Lehrerinnen und Lehrer, die verstärkt Management- und Führungsaufgaben wahrnehmen möchten, ist auch die Entwicklung in Richtung Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eine interessante Option. Natürlich hast du auch immer die Möglichkeit, dich individuell weiterzubilden, neue Projekte in und außerhalb der Schule ins Leben zu rufen oder für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Es warten zahlreiche Möglichkeiten auf dich!
Die Voraussetzungen:
Grundsätzlich ist die allgemeine Hochschulreife die Voraussetzung für ein Lehramtsstudium, aber auch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder eine fachgebundene Hochschulreife berechtigen zum Lehramtsstudium (bestimmter Fächer). Für die Fächer Kunst, Sport und Musik gibt es Eignungstests. In Sachsen kannst du Lehramt in Chemnitz (Lehramt an Grundschulen), Dresden (Lehramt an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) und Leipzig (Lehramt an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen, berufsbildenden Schulen) studieren.
Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist in Sachsen ein Hochschulstudium an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde, die Grundvoraussetzung. Ausländische Hochschulabschlüsse, die diesen Kriterien genügen, werden ebenfalls anerkannt. Zusätzlich sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 vorzuweisen.
Weitere Informationen erhältst du bei den Studienberatungen der einzelnen Universitäten:
Nach deinem Studium bewirbst du dich beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Bei deiner Bewerbung kannst du konkrete Einsatzwünsche angeben, die, soweit möglich, auch berücksichtigt werden. Allerdings sind Bewerbungen für eine konkrete Schule nicht vorgesehen: Stattdessen bewirbst du dich für eine der Regionen Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau oder Bautzen. Dieses Vorgehen hilft dabei, alle Schulen in Sachsen gleichermaßen mit Lehrkräften zu „versorgen“, sodass für alle Fächer auch tatsächlich Lehrerinnen oder Lehrer zur Verfügung stehen und die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler garantiert werden kann.
In den Schulferien hast du nicht automatisch Urlaub. Wie jedem Arbeitnehmenden steht dir eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zu. Der Erholungsurlaub beträgt für Beamte und Tarifbeschäftigte, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche verteilt ist,
Diese musst du in den Schulferien nehmen. Die anderen Ferientage nutzt du dann für die Unterrichtsvorbereitung oder andere schulische Aufgaben. Darüber hinaus gleichst du in dieser Zeit deine geleistete Mehrarbeit während der Schulzeit aus: Denn im normalen Schulalltag arbeitest du mit den Unterrichtsstunden, der Unterrichtsvorbereitung, den Korrekturen, Lehrerkonferenzen und Elternsprechzeiten oftmals mehr als acht Stunden am Tag
Du kannst in Chemnitz, Dresden und Leipzig Lehramt studieren:
Erste Phase:
Die Dauer deines Studiums hängt von der Schulart ab. Für ein Lehramtsstudium an Grundschulen benötigst du in der Regel acht Semester, für das Lehramt an Oberschulen neun und an Gymnasien, berufsbildenden Schulen sowie Sonderpädagogik zehn Semester. Diese Phase schließt du mit der Ersten Staatsprüfung ab.
Zweite Phase:
Im Anschluss an das Studium absolvierst du den Vorbereitungsdienst (Referendariat) im studierten Lehramt an einer Schule und einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung in Annaberg, Chemnitz, Dresden, Löbau oder Leipzig. Der Vorbereitungsdienst in Sachsen dauert 18 Monate und verteilt sich über drei Unterrichtshalbjahre. Er schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Wichtig ist, dass du vor allem Fächer wählst, für die du dich besonders interessierst und für die du andere begeistern kannst. Unser Fächerquiz hilft dir dabei, die richtige Wahl zu treffen.
Beachte bei deiner Wahl am besten, welche Fächer am meisten nachgefragt sind und somit auch am meisten gebraucht werden. In diesen Fächern ist der Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern am höchsten.
Du möchtest weitere Entscheidungshilfen für die Wahl deiner Fächer? Dann bitte hier entlang.
Bewerben kannst du dich mit deinem Abiturzeugnis oder einer vergleichbaren Hochschulzugangsberechtigung. Bitte beachte: Für die Fächer Kunst, Sport und Musik gibt es Eignungstests.
Weitere Informationen erhältst du bei den Studienberatungen der einzelnen Universitäten:
Die Dauer deines Studiums hängt von der Schulart ab. Für ein Lehramtsstudium an Grundschulen benötigst du in der Regel acht Semester, an Oberschulen neun und für das Lehramt an Gymnasien, berufsbildenden Schulen sowie Sonderpädagogik zehn Semester.
Im Anschluss an das Studium absolvierst du dann noch den Vorbereitungsdienst (Referendariat) im studierten Lehramt an einer Schule und einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung in Annaberg, Chemnitz, Dresden, Löbau oder Leipzig. Der Vorbereitungsdienst in Sachsen dauert 18 Monate und verteilt sich über drei Unterrichtshalbjahre. Er schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Insgesamt studierst du mit Vorbereitungsdienst je nach Schulart somit zwischen 5,5 und 6,5 Jahren, um Lehrerin oder Lehrer zu werden.
Bei einigen Lehramtsfächern gibt es einen überdurchschnittlich hohen Mangel an Lehrkräften. Sie werden teilweise dringend gebraucht, um zu verhindern, dass Unterricht ausfallen muss. Diese Fächer werden auch als „Fächer des besonderen Bedarfs“ bezeichnet. Je nach Schulart betrifft das andere Fächer. Wenn du ein solches Bedarfsfach studierst, hilfst du, die Lücken zu schließen und hast besonders gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.
„MINT-Fächer“ sind Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. In diesen Fächern ist der Bedarf – bis auf wenige Ausnahmen – deutlich höher als bei anderen Fächern. Wenn du zudem Sorbisch sprichst, wäre der Lehrberuf eine tolle Möglichkeit, zum Erhalt deiner Sprache beizutragen.
Das gesamte Studienangebot in Sachsen, mit den wählbaren Fächern, Schularten sowie dem aktuellen Bedarf, zeigt dir unsere Fächertabelle in der Übersicht.
Weitere Infos zum Thema „Fächer wählen“ findest du hier.
Nein. Grundsätzlich ist die allgemeine Hochschulreife die Voraussetzung für ein Lehramtsstudium, aber auch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder eine fachgebundene Hochschulreife berechtigen zum Lehramtsstudium (bestimmter Fächer). Für die Fächer Kunst, Sport und Musik gibt es Eignungstests.
Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist in Sachsen ein Hochschulstudium an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde, die Grundvoraussetzung. Ausländische Hochschulabschlüsse, die diesen Kriterien genügen, werden ebenfalls anerkannt. Zusätzlich sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 vorzuweisen.
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Hier hast du die Möglichkeit, deine persönliche Eignung selbst zu testen: Career Counseling for Teachers.
Wenn du im Vorfeld deiner Bewerbung die Möglichkeit hast, vor Ort praktische Erfahrungen zu sammeln und ein Gefühl dafür zu bekommen, wie Schule funktioniert, dann solltest du das unbedingt nutzen. Das kann zum Beispiel eine Tätigkeit im Rahmen der Ganztagsangebote an Schulen sein oder des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ sowie als Vertretungslehrkraft im Rahmen der Unterrichtsversorgung. Nähere Informationen dazu findest du hier.
Die Voraussetzungen für den Seiteneinstieg als Lehrkraft in Sachsen.
Grundvoraussetzung für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde. Ein Seiteneinstieg von Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen an Universitäten, Kunst-, Musik- oder Fachhochschulen ist prinzipiell auch möglich. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss an einer Berufsakademie können nur unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der geänderten Lehrer-Qualifizierungsverordnung eingestellt werden.
Alle Informationen auf einen Blick findest du auch im Infoflyer zum Seiteneinstieg.
lm Ausland erworbene Hochschulabschlüsse (mindestens Bachelor), müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vor der Bewerbung bestätigt sein. Einstellungsvoraussetzung ist ein Sprachnachweis mindestens auf Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen dazu findest du unter www.kmk.org. Es gibt einen Rechtsanspruch auf die Prüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen, wenn man im Ausland ein Lehrerstudium erfolgreich abgeschlossen hat und im Freistaat Sachsen als Lehrer/Lehrerin tätig werden möchten. Genauere Informationen sowie die Formulare für die Beantragung findest du hier: www.amt24.sachsen.de.
Hier findest du die Kontaktmöglichkeiten für deine individuelle Beratung zum Seiteneinstieg.
Über die Informationen auf unserer Internetseite hinaus, bieten wir dir zusätzliche Möglichkeiten der Beratung per E-Mail und Telefon oder per individuellem Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung mit einem der regionalen Koordinatoren für Seiteneinsteiger an den einzelnen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB). Diese erreichst du unter den folgenden Telefonnummern:
• Standort Bautzen 03591 621-401
• Standort Chemnitz 0371 5366-160
• Standort Dresden 0351 8439-482
• Standort Leipzig 0341 4945-784
• Standort Zwickau 0375 4444-187
Alle Informationen zum Verfahren und zur Einstellung sowie die Möglichkeit zur Online-Bewerbung für den Seiteneinstieg findest du im Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst.
Alle Informationen zum Verfahren und zur Einstellung sowie die Möglichkeit zur Online-Bewerbung für den Seiteneinstieg findest du im Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst. Hier kannst du dir einen Account anlegen und deine Bewerbung erstellen. Dokumente, die du dabei hochladen musst, sind:
Bei ausländischen Abschlüssen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Es gibt für den Seiteneinstieg keine Altersbegrenzung.
Es gibt für den Seiteneinstieg keine Altersbegrenzung. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass berufsbegleitende Qualifizierungen notwendig sind.
Die Einstellung ist an Einstellungstermine gebunden. Derzeit werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zum 1. Mai und 1. November eines Jahres eingestellt. Diese sind gleichzeitig die Starttermine der dreimonatigen Einstiegsfortbildung.
Die Einstellung ist an Einstellungstermine gebunden. Derzeit werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zum 1. Mai und 1. November eines Jahres eingestellt. Diese sind gleichzeitig die Starttermine der dreimonatigen Einstiegsfortbildung.
Für die Schulart Gymnasien können sich Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sogar nur direkt an einzelnen Schulen bewerben. Diese Direktbewerbungsmöglichkeit wird “schulscharf bewerben” genannt. Für die Schularten Oberschule und Berufsbildende Schule gibt es neben der Möglichkeit einer Bewerbung für das Listenverfahren, auch schulscharfe Ausschreibungen für Seiteneinsteiger. Für alle anderen Schularten ist eine Bewerbung im Listenverfahren möglich und empfohlen.
Ja. Für die Schulart Gymnasien können sich Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sogar nur direkt für einzelne Schulen bewerben. Für diese Verfahren werden so genannte „schulscharfe Stellenausschreibungen“ veröffentlicht. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal. Dafür ist der Filter für „Seiteneinsteiger“ zu setzen.
Für alle anderen Schularten gibt es neben schulscharfen Ausschreibungen auch die Möglichkeit einer Bewerbung für das Listenverfahren (allgemeine Bewerbung für Schulart(en) und Standort(e) des LaSuB).
Alle Bewerbungsmöglichkeiten findest du im Bewerbungsportal.
Link zu den LaSuB Regionen in Sachsen
Die Zuordnung der Regionen zu den einzelnen Standorten des LaSuB (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau) kannst du dieser Karte entnehmen.
Nach erfolgter Bewerbung erhältst du eine Eingangsbestätigung deiner Bewerbung, auf der dir auch eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner für weitere Nachfragen genannt wird.
Nach erfolgter Bewerbung erhältst du eine Eingangsbestätigung deiner Bewerbung, auf der dir auch eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner für weitere Nachfragen genannt wird.
Der Einstellungsprozess von Seiteneinsteigern erfolgt erst nach der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Lehrer-/ Lehramtsausbildung (Bewerbergruppe A1).
Je nach Bedarfslage sind Einstellungen bis kurz vor den jeweiligen Einstellungsterminen möglich.
Der Einstellungsprozess von Seiteneinsteigern erfolgt erst nach der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Lehrer-/Lehramtsausbildung (Bewerbergruppe A1).
Je nach Bedarfslage sind Einstellungen bis kurz vor den jeweiligen Einstellungsterminen möglich.
Das Landesamt für Schule und Bildung prüft die Fachanerkennung deiner bereits studierten Fächern nach deiner Bewerbung für den Seiteneinstieg.
Für eine umfassende Prüfung der Abschlüsse auf Qualifizierbarkeit und Fachzuordnung müssen die vollständigen Zeugnisunterlagen des Hochschulabschlusses (z. B. Bachelor und Master/Vordiplom und Diplom) sowie das Transcript of Records/Modulübersicht eingereicht werden.
Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Abschlussbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zwingend erforderlich. Des Weiteren sind beglaubigte deutsche Übersetzungen aller Zeugnisunterlagen einzureichen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, ist der Sprachnachweis der deutschen Sprache, der mindestens dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht, notwendig.
Grundlage für die Bewertung der Abschlüsse auf Fachzuordnung stellt die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) dar. Für eine Fachanerkennung müssen Inhalt und Umfang der bereits erbrachten Studienleistungen im Wesentlichen mit den Anforderungen der LAPO I im jeweiligen Fach der entsprechenden Schulart übereinstimmen.
Die Prüfung auf Fachanerkennung erfolgt ausschließlich im Rahmen deiner Bewerbung für den Seiteneinstieg durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB).
Du kannst in der Bewerbung als Seiteneinsteiger deinen priorisierten Standort angeben und hast die Möglichkeit, deinen Einsatzwunsch zu konkretisieren.
Du kannst in der Bewerbung deinen priorisierten Standort angeben und hast unter „Bemerkungen“ die Möglichkeit, deinen Einsatzwunsch zu konkretisieren. Bei erfolgreicher Bewerbung erfolgt dann durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) ein Angebot an dich.
So erhöhst du deine Einstellungschancen als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger in den Schuldienst in Sachsen.
Ein besonderes Interesse an Einstellungen besteht außerhalb der Großstädte Dresden und Leipzig. Deshalb erhöhst du deine Einstellungschancen deutlich, wenn du regional möglichst flexibel bist. Darüber hinaus bestehen erhöhte Bedarfe an Lehrerinnen und Lehrern an Ober- und Förderschulen.
In der Regel wirst du als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger vorerst befristet für 2 Jahre eingestellt. Eine Entfristung ist allerdings vorzeitig möglich.
In der Regel erfolgt die Einstellung vorerst befristet für zwei Jahre. Eine Entfristung ist allerdings vorzeitig möglich.
Die Probezeit für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ist im TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) geregelt und beträgt derzeit sechs Monate.
Die Probezeit ist im TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) geregelt und beträgt derzeit sechs Monate.
Nach Absolvierung der dreimonatigen Einstiegsfortbildung kannst du als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger eine Teilzeitvereinbarung bei deiner Schulleitung beantragen.
Ja. Nach Absolvierung der dreimonatigen Einstiegsfortbildung ist eine Teilzeitvereinbarung auf Antrag und in Absprache mit der Schulleitung möglich.
Du erhältst bei deinem Einstieg in den Schuldienst Unterstützung an deiner Einsatzschule sowie vom Landesamt für Schule und Bildung.
Nach deiner Einstellung in den Schuldienst absolvierst du zunächst eine dreimonatige Einstiegsfortbildung, die das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) für dich organisiert. In dieser Phase vermitteln dir erfahrene Lehrkräfte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu wesentlichen Abläufen des Schulalltages und der Unterrichtsgestaltung.
Darüber kann dir für zwei Schulhalbjahre eine Mentorin oder ein Mentor an deiner Schule zur Seite stehen. Auch die Schulleitung sowie Fachberaterinnen und Fachberater unterstützen dich bei deinem Berufseinstieg.
Darüber hinaus erhältst du als Entlastung während der Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen personenbezogene Anrechnungen auf das Regelstundenmaß gemäß geltender Sächsischer Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung.
Als Ansprechpartner für Fragen des Einstiegs und der Qualifizierung stehen dir die Koordinatoren für Seiteneinsteiger an jedem Standort des LaSuB zur Verfügung. Du erreichst sie telefonisch unter den folgenden Nummern:
• Standort Bautzen 03591 621-401
• Standort Chemnitz 0371 5366-160
• Standort Dresden 0351 8439-482
• Standort Leipzig 0341 4945-784
• Standort Zwickau 0375 4444-187
Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger ins Lehramt wirst du mindestens in die Entgeltgruppe E10 (Tabelle TV-L) eingruppiert.
Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger wirst du mindestens in die Entgeltgruppe E10 (Tabelle TV-L) eingruppiert. Für deine Eingruppierung als Lehrkraft sind der erworbene individuelle Abschluss und die sich daraus ergebende Zuordnung zu einem oder mehreren Unterrichtsfächern der Einsatzschulart maßgeblich. In der Regel erfolgt die Eingruppierung auf der Grundlage des Abschnitts 2 der Entgeltordnung für Lehrkräfte.
Du kannst als Seiteneinsteiger ins Lehramt verbeamtet werden, wenn du einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss erreicht und zu diesem Zeitpunkt das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
Ja, wenn du über die berufsbegleitende Qualifizierung – je nach Vorqualifikation – einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss erreicht und zu diesem Zeitpunkt das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
In Abhängigkeit von deiner Vorqualifikation und deiner Einsatzschulart durchläufst du verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen während deines Seiteneinstiegs ins Lehramt.
In Abhängigkeit von deiner Vorqualifikation und deiner Einsatzschulart durchläufst du verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen während deines Seiteneinstiegs ins Lehramt. Diese teilen sich auf in die Wissenschaftliche Ausbildung (wA), die Schulpraktische Ausbildung (spA) und den Berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (bbVBD). Dabei variieren die Abfolge und der Umfang der notwendigen Qualifizierung individuell.
Die Qualifizierung für den Schuldienst in Sachsen ist nur berufsbegleitend, also erst nach der Einstellung und mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag möglich.
Nein. Eine Qualifizierung ist nur berufsbegleitend, also erst nach deiner Einstellung in den Schuldienst und mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag möglich.
Abhängig von deiner Vorqualifikation kann die Gesamtausbildungsdauer für den Seiteneinstieg ins Lehramt zwischen einem Jahr und sechs Jahren betragen.
Die wissenschaftliche Ausbildung dauert in der Regel zwischen drei und fünf Semestern.
Die schulpraktische Ausbildung bzw. der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst werden in der Regel in zwei Schulhalbjahren absolviert.
In Abhängigkeit von deiner Vorqualifikation kann die Gesamtausbildungsdauer zwischen einem Jahr und sechs Jahren betragen. Die Maßnahmen gehen nicht nahtlos ineinander über, sondern sind in sich abgeschlossen. Für jede Qualifizierung ist eine erneute Bewerbung erforderlich.
Hier findest du die Infos zum Aufbau der berufsbegleitenden Qualifizierung beim Seiteneinstieg ins Lehramt in Sachsen.
Die wissenschaftliche Ausbildung findet an den lehrerausbildenden Universitäten des Freistaates Sachsen (TU Chemnitz, TU Dresden und Universität Leipzig) an zwei aufeinanderfolgenden Tagen der Woche statt. Drei Tage sind für das Unterrichten an der Einsatzschule vorgesehen.
Während der schulpraktischen Ausbildung bzw. des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes erfolgen die Lehrveranstaltungen in Abhängigkeit von der Schulart an einem Tag pro Woche in einer der Lehrerausbildungsstätten des Freistaates Sachsen in Annaberg-Buchholz, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Löbau. Vier Tage sind der eigenverantwortlichen Lehrtätigkeit an der Einsatzschule vorbehalten.
Rechtsgrundlagen für die Qualifizierung von Seiteneinsteigern in den Lehrerberuf im Freistaat Sachsen
Für die Qualifizierung von Seiteneinsteigern in den Lehrerberuf im Freistaat Sachsen sind folgende Rechtsgrundlagen maßgeblich:
• Lehrer-Qualifizierungsverordnung (LehrerQualiVO)
• Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I)
• Lehramtsprüfungsordnung II (LAPO II)
In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karrierelaufbahn ein so gutes Gehalt erzielen. Um deine finanzielle und auch soziale Absicherung musst du dir dann keine Gedanken machen. Dabei ist es in Sachsen unerheblich, an welcher Schulart du unterrichtest: Wir wertschätzen alle finanziell gleich. Vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer werden für alle Schularten in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der E 13 oder A 13 eingruppiert. Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.
An deiner Schule stehen dir, je nach Schulart, verschiedene fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie Oberstufenberatung, Fachleitung oder Beratungslehrerin oder Beratungslehrer offen. Du kannst dich auch zur Mentorin oder zum Mentor für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Seiteneinsteigende weiterentwickeln. Über die Schulen hinaus gibt es zudem die Möglichkeit, als Fachberatung für ein bestimmtes Unterrichtsfach für die Schulaufsicht tätig zu werden. Für Lehrerinnen und Lehrer, die verstärkt Management- und Führungsaufgaben wahrnehmen möchten, ist auch die Entwicklung in Richtung Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eine interessante Option. Natürlich hast du auch immer die Möglichkeit, dich individuell weiterzubilden, neue Projekte in und außerhalb der Schule ins Leben zu rufen oder für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Es warten zahlreiche Möglichkeiten auf dich!
An Grundschulen, Förderschulen und Oberschulen werden momentan die meisten Lehrerinnen und Lehrer benötigt. An Gymnasien besteht ein erhöhter Bedarf an Sprachen und naturwissenschaftlichen Fächern, im berufsbildenden Bereich sind technisch-gewerbliche Fachrichtungen besonders gefragt.
Außerhalb der Ballungszentren Leipzig und Dresden werden Lehrkräfte besonders gebraucht. Welche Vorteile das Lehren in den ländlichen Regionen Sachsens hat, erfährst du hier. Das Studienbegleitprogramm „Perspektive Land“ bietet Lehramtsstudierenden und Referendarinnen sowie Referendaren vielfältige Möglichkeiten, die sächsische Schullandschaft zu entdecken. Mehr Infos zu Bedarfsfächern und Schularten findest du hier.
Die Voraussetzungen:
Grundsätzlich ist die allgemeine Hochschulreife die Voraussetzung für ein Lehramtsstudium, aber auch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder eine fachgebundene Hochschulreife berechtigen zum Lehramtsstudium (bestimmter Fächer). Für die Fächer Kunst, Sport und Musik gibt es Eignungstests. In Sachsen kannst du Lehramt in Chemnitz (Lehramt an Grundschulen), Dresden (Lehramt an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) und Leipzig (Lehramt an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen, berufsbildenden Schulen) studieren.
Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist in Sachsen ein Hochschulstudium an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde, die Grundvoraussetzung. Ausländische Hochschulabschlüsse, die diesen Kriterien genügen, werden ebenfalls anerkannt. Zusätzlich sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 vorzuweisen.
Weitere Informationen erhältst du bei den Studienberatungen der einzelnen Universitäten:
Die Dauer deines Studiums hängt von der Schulart ab. Für ein Lehramtsstudium an Grundschulen benötigst du in der Regel acht Semester, an Oberschulen neun und für das Lehramt an Gymnasien, berufsbildenden Schulen sowie Sonderpädagogik zehn Semester.
Im Anschluss an das Studium absolvierst du dann noch den Vorbereitungsdienst (Referendariat) im studierten Lehramt an einer Schule und einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung in Annaberg, Chemnitz, Dresden, Löbau oder Leipzig. Der Vorbereitungsdienst in Sachsen dauert 18 Monate und verteilt sich über drei Unterrichtshalbjahre. Er schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Insgesamt studierst du mit Vorbereitungsdienst je nach Schulart somit zwischen 5,5 und 6,5 Jahren, um Lehrerin oder Lehrer zu werden.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Studienort zu wechseln. Hochschulen sind dazu verpflichtet, Studien- und Prüfungsleistungen gegenseitig anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu an der jeweiligen Hochschule zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen bestehen. Diesbezüglich raten wir aber, sich direkt mit den Universitäten in Verbindung zu setzen.
Du kannst auch innerhalb deines Studiums die Schulart oder die Fächer wechseln. Dabei kannst du dir deine bereits erbrachten Studienleistungen aus dem bisherigen Studium teilweise anerkennen lassen. Dies muss in jedem Einzelfall von der Universität geprüft werden. Bei artverwandten Fächern ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dir Leistungen angerechnet werden. Nähere Informationen findest du bei der Studienfachberatung der jeweiligen Universität.
Grundsätzlich ist dies möglich. Deine bereits erbrachten Leistungen kannst du dir teilweise anerkennen lassen. Dies muss aber von der Universität in jedem Einzelfall geprüft werden. Ähneln sich die Fächer, hast du eine größere Chance, dir Leistungen anrechnen zu lassen. Ziehst du einen Wechsel in Erwägung, kannst du dich an deiner Universität beraten lassen.
Im Vorbereitungsdienst hast du die Möglichkeit, Praxiserfahrungen zu sammeln. Man kennt ihn gemeinhin auch unter der Bezeichnung Referendariat. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und verteilt sich über drei Unterrichtshalbjahre.
Um zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, musst du den Antrag auf Zulassung für das erste Halbjahr bereits am 1. März des Jahres, in dem der Dienst beginnt, beantragen. Den zum zweiten Schulhalbjahr beginnenden Vorbereitungsdienst musst du bis zum 1. September des Vorjahres jeweils bei der Schulaufsichtsbehörde elektronisch beantragen.
Während dieser Zeit wirst du vier Tage pro Woche an einer Schule sein und dort die Lehrveranstaltungen begleiten. Dort wirst du erst hospitieren und zunehmend selbstständig unterrichten. Am fünften Tag besuchst du Lehrveranstaltungen an einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB). Während dieser Zeit stehen Didaktik und Methodik im Mittelpunkt. Weiterhin erhältst du einen fundierten Überblick über Schulrecht, Lehrerdienstrecht und Beamtenrecht.
Im zweiten Ausbildungsabschnitt hospitierst du den Unterricht mindestens drei Stunden pro Woche und wirst in der Regel zwölf Stunden den Unterricht selbstständig gestalten. Deine Mentorinnen oder Mentoren werden je nach Unterrichtsfach oder Fachrichtung zwei Stunden monatlich bei dir hospitieren.
Die Schulleitung wird dich in den Angelegenheiten der Schulorganisation ausbilden und dir zusätzlich Mentorinnen oder Mentoren zuordnen, die dich in die inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben einer Klassenlehrerin oder eines Klassenlehrers und in die jeweiligen Unterrichtsfächer einführen.
Den Vorbereitungsdienst schließt du mit der Zweiten Staatsprüfung ab, welche Theorie und Praxis verbindet. Die Staatsprüfung setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und der Schulleiterbeurteilung zusammen.
Du kannst deinen Vorbereitungsdienst auch berufsbegleitend absolvieren, wenn du unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes tätig bist. Das heißt, du kannst dich mit deiner Ersten Staatsprüfung oder dem Master of Education um eine unbefristete Einstellung bewerben und bei Annahme den Vorbereitungsdienst berufsbegleitend durchführen. Deine Unterrichtsverpflichtung wird dann individuell vereinbart.
Empfänger deiner Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist nicht die Schule, sondern das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Somit kannst du es dir nicht aussuchen, wo dein Vorbereitungsdienst stattfindet. Jedoch kannst du in deiner Bewerbung Einsatzwünsche für eine bestimmte Region oder Schule angeben.
Ja, es gibt zwei Stiftungen, welche Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende anbieten.
Dein Studium beinhaltet:
Möchtest du Sonderpädagogik studieren, musst du zusätzlich zwei Förderschwerpunkte und ein Unterrichtsfach der Oberschule oder der Grundschuldidaktiken wählen.
Am Ende jedes Lehramtsstudiums steht die Erste Staatsprüfung, welche aus einer wissenschaftlichen Arbeit, mündlichen Prüfungen und einer schriftlichen Prüfung in den Bildungswissenschaften besteht.
Nach dem eigentlichen Studium folgt der Vorbereitungsdienst. Dieser dauert drei Unterrichtshalbjahre. Während des Vorbereitungsdienstes bist du vier Tage pro Woche an einer Schule tätig und wirst von den Lehrkräften vor Ort betreut.
Einmal pro Woche erhältst du eine theoretische Ausbildung in der Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung. Dabei werden dir bildungswissenschaftliche Inhalte wie Didaktik und Methodik vermittelt, welche einen konkreten praktischen Bezug zur studierten Schulart und den Unterrichtsfächern haben.
Den Vorbereitungsdienst beendest du mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung. In dieser werden Theorie und Praxis verbunden. Die Staatsprüfung setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und einer Schulleiterbeurteilung zusammen.
Bestehst du die Zweite Staatsprüfung, erhältst du die Lehramtsbefähigung für das Lehramt. Damit kannst du dich dann für den Schuldienst in Sachsen oder auch in anderen Bundesländern bewerben.
Während deines Vorbereitungsdienstes erhältst du einen Anwärterbezug, der sich aus einem Anwärtergrundbetrag und gegebenenfalls einem Familienzuschlag zusammensetzt. Die Art der Ausbildungsbezüge ist im Sächsischen Besoldungsgesetz festgelegt:
Nach A 13 (AW 13) erhalten alle Referendarinnen und Referendare den gleichen Anwärtergrundbetrag. Die aktuelle Höhe der Bezüge findest du auf der Website des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Von den Anwärterbezügen wird lediglich Lohnsteuer abgezogen. Außerdem musst du noch einen Beitrag für die private Krankenversicherung entrichten.
Absolvierst du deinen Vorbereitungsdienst außerhalb der sächsischen Ballungszentren (Leipzig, Dresden) und bist bereit, nach dem Abschluss deiner Ausbildung für mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer der sächsischen Bedarfsregionen tätig zu sein, kannst du neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1.500 € brutto einen monatlichen Zuschlag (Anwärtersonderzuschlag) von rund 1.000 € brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten. Grund dafür ist, dass die Regionen außerhalb der Ballungsräume Dresden und Leipzig unterbesetzt sind. Der Anwärtersonderzuschlag dient somit als Ermutigung Lehramtsstudierende, die ihren Vorbereitungsdienst in einer Bedarfsregion absolvieren.
Du kannst deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Trifft dies zu, dauert dein Vorbereitungsdienst 24 Monate und du bekommst 75 % der vollen Ausbildungsbezüge bezahlt. Nach § 14 Abs. 6 Lehramtsprüfungsverordnung II vom 12. Januar 2016 ergibt sich folgende Leistungserwartung:
Der Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu stellen.
Achtung: Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit kann nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden.
Jährlich finden zum 1. August und zum 1. Februar Einstellungsverfahren für Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen statt.
Bei Einstellung in den sächsischen Schuldienst wirst du nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt. Mit Hilfe der so genannten Leistungszahl wird die Auswahl zwischen den Bewerbenden getroffen. Diese setzt sich aus deinen Noten der Ersten und Zweiten Staatsprüfung bzw. des Masters und der Staatsprüfung zusammen. Selbstverständlich fließen auch Berufserfahrung und die gewünschte Einsatzregion mit in die Entscheidung ein. Kriterien wie Zusatzqualifikationen, soziale Belange oder Schwerbehinderung werden nur bei gleicher Leistungszahl betrachtet.
Kurz gesagt: Hast du gute Studienleistungen, die sich in deinen Staatsprüfungen widerspiegeln, ist das definitiv von Vorteil.
Nach deinem Ersten Staatsexamen hast du die Möglichkeit, als Vertretungslehrkraft zu arbeiten. Du kannst dich für das Programm Unterrichtsversorgung im Personalreferat eines Standortes des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) anmelden. Besteht für dein Qualifikationsprofil Bedarf, erhältst du einen befristeten Arbeitsvertrag.
Einige Schularten und Regionen bieten auch die unbefristete Einstellung an, wodurch dein Vorbereitungsdienst dann berufsbegleitend, also in Teilzeit, abläuft.
Grundsätzlich kannst du dich nach deinem Zweiten Staatsexamen auch für eine andere Schulart bewerben. Deine Chancen eingestellt zu werden erhöhen sich, wenn du dich für eine Schulart bewirbst, bei der der Bedarf an Lehrkräften besonders hoch ist.
Ja, auch wenn wir dich natürlich gerne für Sachsen begeistern wollen. Nach Abschluss des Studiums und/oder des Vorbereitungsdienstes, kannst du dich in jedem Bundesland bewerben. Näheres findest du im Beschluss der Kultusministerkonferenz „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ vom März 2013.
Die Bewerbungsmodalitäten und Fristen der einzelnen Länder können variieren.
Lehrerinnen und Lehrer im sächsischen Schuldienst können verbeamtet werden – und zwar in allen Schularten. Bei ihrem Berufsstart werden sie einheitlich in der Besoldungsgruppe A 13 verbeamtet. A 13 ist dabei das reguläre Einstiegsgehalt in der Laufbahngruppe 2.2 (vormals höherer Dienst) und liegt derzeit auf erster Stufe bei rund 4.200 € in Vollzeit.
Um dich verbeamten zu lassen, musst du eine vollständig ausgebildete Lehrkraft sein (d. h. mit Vorbereitungsdienst und Zweiter Staatsprüfung) und darfst das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nach erfolgreich durchlaufenem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die reguläre Probezeit geht drei Jahre. Eine Verkürzung der Probezeit ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben; außerdem können auch Vordienstzeiten auf die Probezeit angerechnet werden.
Bei einigen Lehramtsfächern gibt es einen überdurchschnittlich hohen Mangel an Lehrkräften. Sie werden teilweise dringend gebraucht, um zu verhindern, dass Unterricht ausfallen muss. Diese Fächer werden auch als „Fächer des besonderen Bedarfs“ bezeichnet. Je nach Schulart betrifft das andere Fächer. Wenn du ein solches Bedarfsfach studierst, hilfst du, die Lücken zu schließen und hast besonders gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.
„MINT-Fächer“ sind Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. In diesen Fächern ist der Bedarf – bis auf wenige Ausnahmen – deutlich höher als bei anderen Fächern. Wenn du zudem Sorbisch sprichst, wäre der Lehrberuf eine tolle Möglichkeit, zum Erhalt deiner Sprache beizutragen.
Das gesamte Studienangebot in Sachsen, mit den wählbaren Fächern, Schularten sowie dem aktuellen Bedarf, zeigt dir unsere Fächertabelle in der Übersicht.
Weitere Infos zum Thema „Fächer wählen“ findest du hier.
In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karriere ein so gutes Gehalt erzielen. In Sachsen werden die Lehrkräfte aller Schularten einheitlich im Eingangsamt A 13 verbeamtet. Aufstiegschancen in die A 14 oder höher sind gegeben. Welche konkreten Beträge aktuell zu den einzelnen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gehören, findest du hier.
Ein Beamtenverhältnis besteht normalerweise in Vollzeit. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Antrags:
Grund für die Teilzeitanfrage ist hier die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen. Diese Anfrage ist, bis auf zwingende Ausnahmen, zu gewähren.
Teilzeitanfragen aus nicht-familiären Gründen können im Ermessen des Dienstherrn gewährt oder abgelehnt werden. Eine Ablehnung kann vor allem erfolgen, wenn sonst die notwendige Unterrichtsversorgung der Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann.
Du solltest einen solchen Antrag so früh wie möglich stellen. Hast du zusätzliche Nachweise, beispielsweise ein ärztliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen, musst du diese dem Antrag beifügen.
Sind Beamtinnen und Beamte durch Krankheit an der Dienstleistung verhindert (arbeitsunfähig), erhalten sie ihre Bezüge weiterhin zu 100 Prozent. Für ihre Aufwendungen im Krankheitsfall (ggf. auch für Familienangehörige) erhalten sie und von ihrem Dienstherrn anteilig eine finanzielle Unterstützung, die sogenannten Beihilfeleistungen, in Höhe von 50 bis 80 Prozent der entstandenen Kosten. Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten sind Beamte nämlich nicht gesetzlich krankenversichert.
Als Absicherung für die Aufwendungen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, wird Beamtinnen und Beamten der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Hier solltest du dir die verschiedenen Tarife und Versicherungsleistungen ganz genau anschauen; schließlich spielen Faktoren wie die familiären Verhältnisse, das Alter oder Vorerkrankungen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus sollen Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen künftig die Möglichkeit erhalten, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern. Dazu wird in Kürze ein Vorschlag der Staatsregierung erwartet.
In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.
Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
Du kannst verbeamtet werden, wenn…
Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du dazu auf dem Serviceportal Amt24.
Hier studierst du an deiner Uni deine gewählten Fächer, die dazugehörige Fachdidaktik sowie Bildungswissenschaften (= Erziehungswissenschaft und pädagogische Psychologie). Zusätzlich sammelst du in den “schulpraktischen Studien” erste Praxiserfahrungen an einer Schule. Du schließt dein Studium mit der Ersten Staatsprüfung ab, die aus mündlichen und schriftlichen Prüfungen sowie einer wissenschaftlichen Arbeit besteht.
Dein Referendariat startet immer zu Beginn eines Unterrichtshalbjahres und dauert 18 Monate. Du unterrichtest hier selbst an einer Schule, besuchst den Unterricht von anderen Lehrenden und lernst in deinem Ausbildungsseminar das Wichtigste über Schul- und Lehrdienstrecht, Beamtenrecht, Bildungswissenschaften und Fachdidaktik. Am Ende steht die zweite Staatsprüfung an. Sie setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und einer Schulleiterbeurteilung zusammen.
Glückwunsch! Danach hast du es geschafft als Lehrerin bzw. Lehrer in Sachsen!
Wann kannst du dich bewerben, welche Info-Veranstaltungen finden statt?
Alle wichtigen Termine zum Lehramt in Sachsen findest du hier direkt zum Abspeichern für deinen Kalender.
Du hast noch Fragen und möchtest dich gerne persönlich austauschen? Hier findest du deine passenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Hier kannst du dir die Übersicht zur Fächerwahl, unseren Infoflyer und eine Karte der LaSuB-Regionen herunterladen.
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