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Du willst deine Bewerbung für den sächsischen Schuldienst abgeben? Dann klick hier für mehr Infos.
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Du bist grundständig ausgebildete Lehrkraft und interessierst dich für den sächsischen Schuldienst? Egal ob mit mehrjähriger Berufserfahrung oder frisch aus dem Studium – hier erfährst du alles über deine Karrierechancen in Sachsen!
Informiere dich über deine Einstellungsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst.
In Sachsen werden immer wieder kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte gesucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.
Die Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgt je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist zeitlich befristet.
Welche Personengruppen als Vertretungslehrkraft in Betracht gezogen werden und welche Unterlagen für deine Bewerbung erforderlich sind, erfährst du im aktuellen Blogartikel.
Wer sagt, dass es nach Schule und Studium nichts mehr zu lernen gibt? Auch als grundständig ausgebildete Lehrerin oder ausgebildeter Lehrer kannst du dich weiterbilden. Wie und wo das geht, erfährst du hier.
Finde heraus, welches Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) für dich zuständig ist. Weiterhin erhältst du einen Überblick über die Bedarfsregionen in Sachsen.
Dienstag: 13 Uhr bis 18 Uhr und nach Vereinbarung
Informationen zur Lehrerausbildung, zum sächsischen Schuldienst sowie zur Verbeamtung erhältst du über die Servicetelefone und Kontaktmails deines jeweiligen Standorts des Landesamtes für Schule & Bildung (LaSuB).
Alle wichtigen Termine zum Lehramt in Sachsen findest du hier direkt zum Abspeichern für deinen Kalender.
Deine Bewerbung in 3 Schritten
Deine Bewerbung als Lehrkraft in Sachsen kannst du bequem über das Onlineportal für den sächsischen Schuldienst einreichen. Dafür musst du dich einmalig registrieren und kannst dann in drei Schritten deine Bewerbung absenden:
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für den sächsischen Schuldienst bekommst du direkt auf dem Bewerbungsportal.
In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karrierelaufbahn ein so gutes Gehalt erzielen. Um deine finanzielle und auch soziale Absicherung musst du dir dann keine Gedanken machen. Dabei ist es in Sachsen unerheblich, an welcher Schulart du unterrichtest: Wir wertschätzen alle finanziell gleich. Vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer werden für alle Schularten in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der E 13 oder A 13 eingruppiert. Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.
An deiner Schule stehen dir, je nach Schulart, verschiedene fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie Oberstufenberatung, Fachleitung oder Beratungslehrerin oder Beratungslehrer offen. Du kannst dich auch zur Mentorin oder zum Mentor für zukünftige Lehrkräfte sowie Seiteneinsteigende weiterentwickeln. Über die Schulen hinaus gibt es zudem die Möglichkeit, als Fachberatung für ein bestimmtes Unterrichtsfach oder eine Fachrichtung für die Schulaufsicht tätig zu werden. Für Lehrerinnen und Lehrer, die verstärkt Management- und Führungsaufgaben wahrnehmen möchten, ist auch die Entwicklung in Richtung Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eine interessante Option. Natürlich hast du auch immer die Möglichkeit, dich individuell weiterzubilden, neue Projekte in und außerhalb der Schule ins Leben zu rufen oder für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Es warten zahlreiche Möglichkeiten auf dich!
Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung ist schulartabhängig und beträgt für die
Darüber hinaus werden für bestimmte schulische Aufgaben und ab einem gewissen Alter Anrechnungsstunden gewährt, die die Unterrichtsverpflichtung vermindern. Das gilt zum Beispiel für diese Aufgaben:
Ja, es gibt die Möglichkeit, dich während deiner Berufseinstiegsphase professionell begleiten zu lassen.
Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer ist gegenwärtig sachsenweit sehr hoch. Diese Tendenz wird noch mindestens für die nächsten acht Jahre anhalten.
Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.
Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen.
Fächerspezifisch ist an allen weiterführenden Schulen der Bedarf an Lehrkräften für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Fremdsprachen besonders groß. Für die berufsbildenden Schulen gibt es Einstellungsbedarf insbesondere in den gewerblich-technischen Fachrichtungen, wie Metall- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und Informationstechnik.
Auch an Schulen in freier Trägerschaft bestehen ebenfalls vielfältige Einstellungsoptionen.
Nähere Informationen zum Bedarf bekommst du hier. Über die aktuellen Einstellungsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst kannst du dich am besten direkt im Bewerbungsportal informieren.
Die Regionen zu den einzelnen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau) findest du auf der Karte zum Download hier.
Alle neu eingestellten vollständig ausgebildeten Lehrkräfte, die das 42. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht vollendet haben. Neueinstellungen von Lehrkräften erfolgen regulär im Beamtenverhältnis auf Probe.
Der Freistaat Sachsen übernimmt auch bereits verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern.
Ausnahmen von der Altersgrenze sind gemäß § 7 Abs. 2 Sächsisches Beamtengesetz nur in besonders begründeten Fällen möglich.
In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.
Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
Verbeamtung von neu eingestellten Lehrkräften: Zunächst werden die Voraussetzungen für eine Verbeamtung geprüft. Diese Prüfung übernimmt das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Infrage kommende Bewerberinnen und Bewerber werden informiert. Im optimalen Fall erfolgt bereits die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe.
Du hast noch offene Fragen zur Verbeamtung? Dann wende dich bitte per E-Mail an deinen zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung:
Du kannst verbeamtet werden, wenn…
Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du dazu auf dem Serviceportal Amt24.
Es gibt eine Grundvoraussetzung, die für eine Übernahme verbeamteter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern erfüllt sein muss: Das abgebende Land muss eine Freigabeerklärung ausstellen. Das kann sowohl im Rahmen eines regulären Bewerbungsverfahren oder eines Lehreraustauschverfahrens stattfinden. Die Freigabeerklärung erfolgt durch die zuständige Schulbehörde, wo du auch den Antrag stellen musst. Liegt dir die Freigabeerklärung vor, kannst du im nächsten Schritt die Teilnahme am Lehreraustauschverfahren beantragen. Nähere Infos zum Lehreraustauschverfahren findest du hier.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit der Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn für den sächsischen Schuldienst zu bewerben.
In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karriere ein so gutes Gehalt erzielen. In Sachsen werden die Lehrkräfte aller Schularten einheitlich im Eingangsamt A 13 verbeamtet, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben sind. Aufstiegschancen in die A 14 und höher sind gegeben. Welche konkreten Beträge aktuell zu den einzelnen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gehören, ist hier zu finden.
Alle bisherigen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben erhalten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt (also das Erreichen der Altersgrenze und Mindestanwartschaftszeiten), wird die gesetzliche Rente ungekürzt ausgezahlt.
Wirst du verbeamtet, entfällt die Pflichtversicherung bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Bereits erworbene Versicherungsansprüche bleiben dir erhalten.
Innerhalb einer Besoldungsgruppe gibt es mehrere Stufen, auf denen du anhand deiner Erfahrung zugeordnet wirst. Das heißt: Je nach dienstlicher Erfahrung wird dein Grundgehalt bemessen. Der Aufstieg in den Stufen beginnt grundsätzlich mit dem Wirksamwerden der Ernennung. Es wird auch berücksichtigt, ob du zuvor bereits im öffentlichen Dienst als Lehrerin oder Lehrer tätig warst.
Als verbeamtete Person besteht für dich der Grundsatz der Eigenvorsorge. Das heißt: Im Krankheits- oder Pflegefall musst du dich aus eigenen Dienstbezügen um deine Versorgung kümmern. Allerdings wird dir in einem solchen Fall „Beihilfe“ geleistet werden. Das ist eine ergänzende Fürsorgeleistung durch den Dienstherrn. Dabei können zwischen 50 % und 80 % der Aufwendungen im Krankheitsfall für die verbeamtete Person sowie deren Partnerin oder Partner und Kinder erstattet werden.
Für den nicht von der Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten wird der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Hierfür gibt es für Beamtinnen und Beamte maßgeschneiderte Angebote. Grundsätzlich solltest du dir aber verschiedene Tarife und Versicherungsleistungen anschauen, denn: Faktoren wie die familiären Verhältnisse, das Alter oder Vorerkrankungen können bei der Auswahl eine bedeutsame Rolle spielen.
Alternativ ist auch eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Gemäß dem geltenden Koalitionsvertrag soll dies für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen künftig ohne Nachteile möglich sein.
Ab dem 01.01.2024 ergeben sich u. a. Änderungen der Bemessungssätze in der Beihilfe sowie die Einführung einer pauschalen Beihilfe (sog. Hamburger Modell) für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vollständig, d. h. im Umfang von 100 % in einer privaten Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten.
Nach erfolgreich durchlaufenem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die reguläre Probezeit geht drei Jahre. Eine Verkürzung der Probezeit ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben; außerdem können auch Vordienstzeiten auf die Probezeit angerechnet werden.
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