Infos für
ausländische Lehrkräfte

Du hast im Ausland deine Lehramtsausbildung vollständig abgeschlossen und interessierst dich für den sächsischen Schuldienst? Hier erfährst du alles über deine Karrierechancen in Sachsen!

Informationsangebot in weiteren Sprachen

Du findest alle wichtigen Informationen für ausländische Lehrkräfte auch in den Sprachen tschechisch, polnisch und englisch.

Inhalt

FAQ

FAQ für ausländische Lehrkräfte

Der Beruf als Lehrerin oder Lehrer ist im Freistaat Sachsen reglementiert. Das heißt, du benötigst die Anerkennung, um dauerhaft an einer staatlichen Schule oder an einer genehmigten und anerkannten Schule in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen unterrichten zu können.

Du hast einen Rechtsanspruch auf die Prüfung, ob deine ausländischen Lehramtsabschlüsse im Freistaat Sachsen anerkannt werden. Hierfür musst du einen Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle des Landesamtes für Schule und Bildung stellen.
Das Landesamt prüft daraufhin, ob deine berufliche Ausbildung dazu befähigt, als Lehrerin oder Lehrer an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen oder berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen arbeiten zu dürfen. Weitere Informationen zum Antrag findest du unter: www.schule.sachsen.de/zast.

Ja. Die Verfahrensgebühr beläuft sich zwischen 205,00 Euro und 475,00 Euro – je nach Aufwand. Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden. Für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz entfällt die Gebühr, sofern der Antrag auf Anerkennung innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem die begünstigte Person ihren ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet nimmt, gestellt wird.

Wenn du Interesse am Lehrerberuf in Sachsen hast, kannst du dich im ersten Schritt bei der Anerkennungsberatung der IBAS (Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen) informieren.

IBAS kann auch helfen, passende Sprachkurse zu finden. Die Beratungen bei IBAS sind kostenfrei und werden entweder vor Ort oder telefonisch durchgeführt. Termine werden zentral über anerkennung@exis.de vergeben.

Wichtige Informationen zur Anerkennung deines ausländischen Lehramtsstudiums findest du auf den Seiten der Zeugnisanerkennungsstelle.

Für das Anerkennungsverfahren ist kein Sprachnachweis erforderlich. Zum Zeitpunkt der Einstellung in den sächsischen Schuldienst kann ein C1-Nachweis verlangt werden.

Mit einem Anerkennungsbescheid (Bescheid mit Auflagen) oder einem Gleichstellungsbescheid (Bescheid ohne Auflagen) von der Zeugnisanerkennungsstelle kannst du dich für den sächsischen Schuldienst bewerben.

Deine Bewerbung in 3 Schritten

Deine Bewerbung als Lehrkraft in Sachsen kannst du bequem über das Onlineportal für den sächsischen Schuldienst einreichen. Dafür musst du dich einmalig registrieren und kannst dann in drei Schritten deine Bewerbung absenden:

1) dein passendes Bewerbungsverfahren auswählen,
2) deine Bewerbungsdaten eingeben und Unterlagen hochladen und
3) Bewerbung zwischenspeichern oder direkt absenden.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für den sächsischen Schuldienst bekommst du direkt auf dem Bewerbungsportal.

Das Gehalt ist davon abhängig, ob du eine Teil-Anerkennung als Lehrerin oder Lehrer hast und noch Auflagen (z. B. Nachstudieren eines zweiten Faches) offen sind oder ob du eine volle Anerkennung hast und einer sächsischen Lehrkraft gleichgestellt bist.

Bei einer Teil-Anerkennung als Lehrerin oder Lehrer mit Auflagen wirst du in die Entgeltgruppe E 10 Stufe 1 bis E 12 Stufe 6 eingruppiert.

Wenn du eine volle Anerkennung hast und einer sächsischen Lehrkraft gleichgestellt bist wirst du in der E 13 oder A 13 eingruppiert.

Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.

Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer ist gegenwärtig sachsenweit sehr hoch. Diese Tendenz wird noch mindestens für die nächsten acht Jahre anhalten.

Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.

Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Berufsbildenden Schulen und Förderschulen. Die Bewerbung für eine Schulart muss sich nach der beantragten Schulart im Gleichstellungsverfahren richten.

Fächerspezifisch ist an allen weiterführenden Schulen der Bedarf an Lehrkräften für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Fremdsprachen besonders groß. Für die berufsbildenden Schulen gibt es Einstellungsbedarf insbesondere in den gewerblich-technische Fachrichtungen, wie Metall- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und Informationstechnik.

Nähere Informationen zum Bedarf bekommst du hier. Über die aktuellen Einstellungsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst kannst du dich am besten direkt im Bewerbungsportal informieren.

Du kannst verbeamtet werden, wenn…

… du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaats der EU besitzt,
… du dich verpflichtest, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
… du eine vorgeschriebene Laufbahnbefähigung besitzt (im Sinne eines erforderlichen Lehramtsabschlusses) und du gesundheitlich geeignet bist, was in einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wird.
… du das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du auf dem Serviceportal Amt24.

Die Regionen zu den einzelnen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau) findest du auf der Karte zum Download.

Dein Weg in den sächsischen Schuldienst

Die Anerkennung deines ausländischen Hochschulabschlusses erfolgt in mehreren Stufen – abhängig davon, ob dieser einen Lehramtsbezug aufweist oder nicht:

Übersicht Dein Weg in den sächsischen Schuldienst

Informationen zum Anerkennungs­verfahren

Hinweise zur Antragstellung auf Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse

Hinweise zu Anerkennungskosten

Gleichstellungsbescheid, Anerkennungsbescheid und Ablehnungsbescheid

Die Landesämter für Schule und Bildung auf einen Blick

Finde heraus, welches Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) für dich zuständig ist. Weiterhin erhältst du einen Überblick über die Bedarfsregionen in Sachsen.

Zeugnis­anerkennungs­stelle

Landesamt für Schule und Bildung

Öffnungszeiten
Dienstag:
13 Uhr bis 18 Uhr und nach Vereinbarung
Persönliche Sprechzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung

 

Symbolbild Lehrer in Sachsen

Landesamt für Schule und Bildung 

Standort Bautzen

Postfach 4444

02634 Bautzen
+49 (0) 3518439-880

 

Infos zum Seiteneinstieg

Hier erfährst Du alles über deine Möglichkeiten sowie Einstellungschancen und erhältst Informationen zu den Voraussetzungen, dem Bewerbungsablauf und zur Qualifizierung.

Blog

Aktuelle Themen, Inspirationen und echte Geschichten aus dem Schulalltag: In unserem Blog findest du Interviews, Themenbeiträge und News rund um den Lehrerberuf in Sachsen!

Entdecke Sachsens Regionen

Erfahre mehr über die Landkreise Sachsens und entdecke die riesige Auswahl und überraschende Vielfalt.  Wir haben für dich festgehalten, was die ländlichen Regionen vor allem für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer lebenswert macht.