Infos zum Lehramts­studium

Du befindest dich vor oder mitten im Studium und machst dir Gedanken über deine Zukunft als Lehrerin oder Lehrer in Sachsen? Hier findest du Antworten auf deine Fragen zum Lehramtsstudium, zu Gehalt, Arbeitszeit und Aufstiegsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst!

Inhalt

FAQ

FAQ zum Lehramtsstudium

In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karrierelaufbahn ein so gutes Gehalt erzielen. Um deine finanzielle und auch soziale Absicherung musst du dir dann keine Gedanken machen. Dabei ist es in Sachsen unerheblich, an welcher Schulart du unterrichtest: Wir wertschätzen alle finanziell gleich. Vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer werden für alle Schularten in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der E 13 oder A 13 eingruppiert. Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.

Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer gegenwärtig sachsenweit sehr hoch. Diese Tendenz wird noch mindestens für die nächsten acht Jahre anhalten. Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.
Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen.

Fächerspezifisch ist an allen weiterführenden Schulen der Bedarf an Lehrkräften für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Fremdsprachen besonders groß. Für die berufsbildenden Schulen gibt es Einstellungsbedarf insbesondere in den gewerblich-technische Fachrichtungen, wie Metall- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und Informationstechnik.

Welche Vorteile das Lehren in den ländlichen Regionen Sachsens hat, erfährst du hier. Das Studienbegleitprogramm „Perspektive Land“ bietet Lehramtsstudierenden und Referendarinnen sowie Referendaren vielfältige Möglichkeiten, die sächsische Schullandschaft zu entdecken. Mehr Infos zu Bedarfsfächern und Schularten findest du hier.

Bei einigen Lehramtsfächern gibt es einen überdurchschnittlich hohen Mangel an Lehrkräften. Sie werden teilweise dringend gebraucht, um zu verhindern, dass Unterricht ausfallen muss. Diese Fächer werden auch als „Fächer des besonderen Bedarfs“ bezeichnet. Je nach Schulart betrifft das andere Fächer. Wenn du ein solches Bedarfsfach studierst, hilfst du, die Lücken zu schließen und hast besonders gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.

„MINT-Fächer“ besonders gefragt!

„MINT-Fächer“ sind Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. In diesen Fächern ist der Bedarf – bis auf wenige Ausnahmen – deutlich höher als bei anderen Fächern. Wenn du zudem Sorbisch sprichst, wäre der Lehrberuf eine tolle Möglichkeit, zum Erhalt deiner Sprache beizutragen.

Das gesamte Studienangebot in Sachsen, mit den wählbaren Fächern, Schularten sowie dem aktuellen Bedarf, zeigt dir unsere Fächertabelle in der Übersicht.

Weitere Infos zum Thema „Fächer wählen“ findest du hier.

An deiner Schule stehen dir, je nach Schulart, verschiedene fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie Oberstufenberatung, Fachleitung oder Beratungslehrerin oder Beratungslehrer offen. Du kannst dich auch zur Mentorin oder zum Mentor für zukünftige Lehrkräfte sowie Seiteneinsteigende weiterentwickeln. Über die Schulen hinaus gibt es zudem die Möglichkeit, als Fachberatung für ein bestimmtes Unterrichtsfach oder eine Fachrichtung für die Schulaufsicht tätig zu werden. Für Lehrerinnen und Lehrer, die verstärkt Management- und Führungsaufgaben wahrnehmen möchten, ist auch die Entwicklung in Richtung Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eine interessante Option. Natürlich hast du auch immer die Möglichkeit, dich individuell weiterzubilden, neue Projekte in und außerhalb der Schule ins Leben zu rufen oder für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Es warten zahlreiche Möglichkeiten auf dich!

Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Studienort zu wechseln. Hochschulen sind dazu verpflichtet, Studien- und Prüfungsleistungen gegenseitig anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede an der jeweiligen Hochschule zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen bestehen. Ist der Zielstudiengang/das Zielstudienfach zulassungsbeschränkt (N.c.). gilt dies auch für Bewerberinnen und Bewerber höherer Fachsemester, die z.B. bereits im gleichen oder in einem anderen Studiengang studieren bzw. studiert haben. Einem Wechsel kann nur dann stattgegeben werden, wenn man eine Zulassung erhält. Diesbezüglich raten wir aber, sich direkt mit den Universitäten in Verbindung zu setzen.

Du kannst auch innerhalb deines Studiums die Schulart oder die Fächer wechseln. Dabei kannst du dir deine bereits erbrachten Studienleistungen aus dem bisherigen Studium teilweise anerkennen lassen. Dies muss in jedem Einzelfall von der Universität geprüft werden. Bei artverwandten Fächern ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dir Leistungen angerechnet werden. Beachte aber, dass in vielen Fällen auch bei einem Wechsel eine Zulassungsbeschränkung greifen kann. Nähere Informationen findest du bei der Studienfachberatung der jeweiligen Universität.

Bitte informiere dich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die aktuell geltenden Regelungen an der jeweiligen Hochschule. Falls du BAföG oder ein Stipendium beziehst, lasse dich bitte vor einem geplanten Wechsel auch von den jeweiligen Institutionen zu möglichen Konsequenzen beraten.

Grundsätzlich ist dies möglich. Deine bereits erbrachten Leistungen kannst du dir teilweise anerkennen lassen. Dies muss aber von der Universität in jedem Einzelfall geprüft werden. Ähneln sich die Fächer, hast du eine größere Chance, dir Leistungen anrechnen zu lassen. Ziehst du einen Wechsel in Erwägung, kannst du dich an deiner Universität beraten lassen.

Bitte informiere dich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die aktuell geltenden Regelungen an der jeweiligen Hochschule. Falls Du BAföG oder ein Stipendium beziehst, lasse Dich bitte vor einem geplanten Wechsel auch von den jeweiligen Institutionen zu möglichen Konsequenzen beraten.

Der Vorbereitungsdienst ist die 2. Phase der Lehrerausbildung und besteht aus drei Ausbildungsabschnitten. Jeder Abschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr. Des Weiteren erfolgt eine Ausbildung an der Schule (Unterricht, Hospitation, Schulorganisation) und eine Ausbildung in LAS (theoriegeleitete Praxisreflexion).

Während dieser Zeit wirst du vier Tage pro Woche an einer Schule sein. Dort wirst du hospitieren und zunehmend selbstständig unterrichten. An einem Tag in der Woche besuchst du Lehrveranstaltungen an einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB).

Dort wirst du im Sinne der theoriegeleiteten Praxisreflexion in den Bereichen Didaktik und Methodik unter Berücksichtigung der Bildungswissenschaften in Bezug auf deine Unterrichtsfächer, deinen Förderschwerpunkt oder deine berufliche Fachrichtung sowie in den Bereichen Schulrecht, Lehrerdienstrecht und Beamtenrecht ausgebildet.

Während deiner Ausbildung wirst du darüber hinaus am Seminar von deinen Lehrbeauftragten professionalisierend begleitet. Sie hospitieren in deinem Unterricht, führen Beratungsgespräche und geben dir Gelegenheit, in ihrem Unterricht zu hospitieren.
Ausführliche Informationen zum Vorbereitungsdienst erhältst du im Video.

Den Vorbereitungsdienst schließt du mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Die Staatsprüfung setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und der Schulleiterbeurteilung zusammen.

Während deines Vorbereitungsdienstes erhältst du einen Anwärterbezug, der sich aus einem Anwärtergrundbetrag und gegebenenfalls einem Familienzuschlag zusammensetzt. Die Art der Ausbildungsbezüge ist im Sächsischen Besoldungsgesetz festgelegt:

Nach A 13 (AW 13) erhalten alle Referendarinnen und Referendare den gleichen Anwärtergrundbetrag. Die aktuelle Höhe der Bezüge findest du auf der Website des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Von den Anwärterbezügen wird lediglich Lohnsteuer abgezogen. Außerdem musst du noch einen Beitrag für die private Krankenversicherung entrichten.

Absolvierst du deinen Vorbereitungsdienst außerhalb der sächsischen Ballungszentren (Leipzig, Dresden) und bist bereit, nach dem Abschluss deiner Ausbildung für mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer der sächsischen Bedarfsregionen tätig zu sein, kannst du neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1.500 € brutto einen monatlichen Zuschlag (Anwärtersonderzuschlag) von rund 1.000 € brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten. Grund dafür ist, dass die Regionen außerhalb der Ballungsräume Dresden und Leipzig unterbesetzt sind. Der Anwärtersonderzuschlag dient somit als Motivation, Anreiz und Unterstützung für Lehramtsstudierende, die ihren Vorbereitungsdienst in einer Bedarfsregion absolvieren.

Empfänger deiner Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist nicht die Schule, sondern das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Somit kannst du es dir nicht aussuchen, wo dein Vorbereitungsdienst stattfindet. Jedoch kannst du in deiner Bewerbung Einsatzwünsche für eine bestimmte Region oder Schule angeben.

Ja, es gibt mehrere Stiftungen, die Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende anbieten.

  • Das Programm „Studienkolleg“ der Stiftung der Deutschen Wirtschaft in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung wendet sich speziell an Lehramtsstudierende.
  • Das Stipendienprogramm „FundaMINT“ der Telekom Stiftung richtet sich an Lehramtsstudierende speziell in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern.
  • Das Kurt-Hansen-Stipendium der Bayer Foundation bietet eine Förderung für Lehramtsstudierende mit Schwerpunkt in den MINT-Fächern.

Folgende parteinahe Stiftungen vergeben Stipendien für alle Studiengänge:

Weitere Angebote für Studienförderungen und Stipendien findest du hier: 

Du kannst deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Du mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegst
  • Du neben dem Vorbereitungsdienst noch in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung eine Erweiterungsprüfung nach § 22 Lehramtsprüfungsverordnung I anstrebst
  • Du neben dem Vorbereitungsdienst habilitierst oder an einer Dissertation arbeitest

Der Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu stellen.


Achtung: Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit kann nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden.

Bei Einstellung in den sächsischen Schuldienst wirst du nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt. Mit Hilfe der so genannten Leistungszahl wird die Auswahl zwischen den Bewerbenden getroffen. Diese setzt sich aus deinen Noten der Ersten und Zweiten Staatsprüfung bzw. des Masters und der Zweiten Staatsprüfung zusammen. Selbstverständlich fließen auch Berufserfahrung und die gewünschte Einsatzregion mit in die Entscheidung ein. Kriterien wie Zusatzqualifikationen, soziale Belange oder Schwerbehinderung werden nur bei gleicher Leistungszahl betrachtet.
Kurz gesagt: Hast du gute Studienleistungen, die sich in deinen Staatsprüfungen widerspiegeln, ist das definitiv von Vorteil.

Nach deiner Ersten Staatsprüfung hast du die Möglichkeit, als Vertretungslehrkraft zu arbeiten. Du kannst dich für das Programm Unterrichtsversorgung im Personalreferat eines Standortes des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) anmelden. Besteht für dein Qualifikationsprofil Bedarf, erhältst du einen befristeten Arbeitsvertrag. Einige Schularten und Regionen bieten auch die unbefristete Einstellung an.

Grundsätzlich kannst du dich nach deiner Zweiten Staatsprüfung auch für eine andere Schulart bewerben, sofern dies “laufbahnrechtlich” passend ist. Deine Chancen eingestellt zu werden erhöhen sich, wenn du dich für eine Schulart bewirbst, bei der der Bedarf an Lehrkräften besonders hoch ist.

Jährlich finden zum 1. August und zum 1. Februar Einstellungsverfahren für Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen statt.

Ja, auch wenn wir dich natürlich gerne für Sachsen begeistern wollen. Nach Abschluss des Studiums und/oder des Vorbereitungsdienstes, kannst du dich in jedem Bundesland bewerben. Näheres findest du im Beschluss der Kultusministerkonferenz „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ vom März 2013.

Die Bewerbungsmodalitäten und Fristen der einzelnen Länder können variieren.

Lehrerinnen und Lehrer im sächsischen Schuldienst können verbeamtet werden – und zwar in allen Schularten. Bei ihrem Berufsstart werden sie einheitlich in der Besoldungsgruppe A 13 verbeamtet. A 13 ist dabei das reguläre Einstiegsgehalt in der Laufbahngruppe 2.2 (vormals höherer Dienst) und liegt derzeit auf erster Stufe bei rund 4.200 € in Vollzeit.

Um dich verbeamten zu lassen, musst du eine vollständig ausgebildete Lehrkraft sein (d. h. mit Vorbereitungsdienst und Zweiter Staatsprüfung) und darfst das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Nach erfolgreich durchlaufenem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die reguläre Probezeit geht drei Jahre. Eine Verkürzung der Probezeit ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben; außerdem können auch Vordienstzeiten auf die Probezeit angerechnet werden.

In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karriere ein so gutes Gehalt erzielen. In Sachsen werden die Lehrkräfte aller Schularten einheitlich im Eingangsamt A 13 verbeamtet, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben sind. Aufstiegschancen in die A 14 oder höher sind gegeben. Welche konkreten Beträge aktuell zu den einzelnen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gehören, findest du hier.

Ein Beamtenverhältnis besteht normalerweise in Vollzeit. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Antrags:  

  1. Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen (§ 98 Sächsisches Beamtengesetz) 

Grund für die Teilzeitanfrage ist hier die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen. Diese Anfrage ist, bis auf zwingende Ausnahmen, zu gewähren. 

  1. Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen (§ 97 Sächsisches Beamtengesetz) 

Teilzeitanfragen aus nicht-familiären Gründen können im Ermessen des Dienstherrn gewährt oder abgelehnt werden. Eine Ablehnung kann vor allem erfolgen, wenn sonst die notwendige Unterrichtsversorgung der Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann. 

Du solltest einen solchen Antrag so früh wie möglich stellen. Hast du zusätzliche Nachweise, beispielsweise ein ärztliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen, musst du diese dem Antrag beifügen.

In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.

Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

­Du kannst verbeamtet werden, wenn…

  • du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaats der EU besitzt,
  • du dich verpflichtest, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • du eine vorgeschriebene Laufbahnbefähigung besitzt (im Sinne eines erforderlichen Lehramtsabschlusses)
  • und du gesundheitlich geeignet bist, was in einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wird.
  • du das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du dazu auf dem Serviceportal Amt24.

Sind Beamtinnen und Beamte durch Krankheit an der Dienstleistung verhindert (arbeitsunfähig), erhalten sie ihre Bezüge weiterhin zu 100 Prozent. Für ihre Aufwendungen im Krankheitsfall (ggf. auch für Familienangehörige) erhalten sie und von ihrem Dienstherrn anteilig eine finanzielle Unterstützung, die sogenannten Beihilfeleistungen, in Höhe von 50 bis 80 Prozent der entstandenen Kosten. Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten sind Beamtinnen und Beamte nämlich nicht gesetzlich krankenversichert.  

Als Absicherung für die Aufwendungen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, wird Beamtinnen und Beamten der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Hier solltest du dir die verschiedenen Tarife und Versicherungsleistungen ganz genau anschauen; schließlich spielen Faktoren wie die familiären Verhältnisse, das Alter oder Vorerkrankungen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus sollen Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen künftig die Möglichkeit erhalten, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern. Dazu wird in Kürze ein Vorschlag der Staatsregierung erwartet.

Lehramt studieren: Wie ist das Studium aufgebaut?

Grafik zum Aufbau des Lehramtsstudiums in Sachsen

*abhängig von der gewählten Schulart. 

Das Hochschulstudium

Hier studierst du an deiner Uni deine gewählten Fächer, die dazugehörige Fachdidaktik sowie Bildungswissenschaften (= Erziehungswissenschaft und pädagogische Psychologie). Zusätzlich sammelst du in den schulpraktischen Studien’ erste Praxiserfahrungen an einer Schule. Du schließt dein Studium mit der Ersten Staatsprüfung ab, die aus mündlichen und schriftlichen Prüfungen sowie einer wissenschaftlichen Arbeit besteht.

Der Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Dein Referendariat startet immer zu Beginn eines Unterrichtshalbjahres und dauert 18 Monate. Du unterrichtest hier selbst an einer Schule, besuchst den Unterricht von anderen Lehrenden und lernst in deinem Ausbildungsseminar das Wichtigste über Schul- und Lehrdienstrecht, Beamtenrecht, Bildungswissenschaften und Fachdidaktik. Am Ende steht die zweite Staatsprüfung an. Sie setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und einer Schulleiterbeurteilung zusammen.

 

Glückwunsch! Danach hast du es geschafft als Lehrerin bzw. Lehrer in Sachsen!

FAQ Praktika

Was passiert in den Praktika im Lehramtsstudium in Sachsen und wo kannst du dich dafür anmelden? Wer unterstützt dich bei deiner Praktikumsorganisation? Wo findest du die genauen Anmeldetermine und Fristen? 

 

Nebenjob Schule

Du willst neben dem Studium nicht nur Geld verdienen, sondern auch wichtige Praxiserfahrungen sammeln?


Ob Nachhilfe, Betreuung im GTA-Bereich oder Organisation von Schulveranstaltungen – mit dem Nebenjob Schule kannst du dich schon während deines Lehramtsstudiums engagieren.

Das Programm von ‚Nebenjob Schule'

Die Erste Staatsprüfung

Die Erste Staatsprüfung markiert den Abschluss eines Lehramtsstudiums an einer sächsischen Universität oder Hochschule.

Durch diese Prüfung wird nachgewiesen, dass die Studierenden alle nötigen Qualifikationen erlangt haben, um in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt einzutreten.

Die Erste Staatsprüfung findet zweimal jährlich statt. Für den jeweiligen Prüfungszeitraum weist ein Terminplan wichtige Daten aus.

Beratung zum Lehramtsstudium

Symbolbild Lehrer in Sachsen

Wie läuft dein Lehramtsstudium ab? 

 

Die Studienberatungen der sächsischen Universitäten unterstützen dich bei der weiteren Entscheidungsfindung und haben für dich alle aktuellen Infos rund um dein Studium.

Universität Leipzig
Studienberatung
Goethestraße 3-5
04109 Leipzig

Deine Ansprechpartnerinnen:
Stefanie Friedrich
Yvonne Schafhauser
Telefon:
+49 (0) 34197-32062

TU Dresden
Studienberatung
Mommsenstraße 6
Fritz-Förster-Bau
01069 Dresden

Dein Ansprechpartner:
Michael Rockstroh
Telefon:
+49 (0) 351463-34161

TU Chemnitz
Studienberatung
Straße der Nationen 12
09111 Chemnitz

Deine Ansprechpartnerin:
Sabrina Theiler
Telefon: 

+49 (0) 371531-33457 

Beratung zur Ersten Staatsprüfung

Für Angelegenheiten der Ersten Staatsprüfung ist das Landesamt für Schule und Bildung zuständig, konkret die Prüfungsreferate (Referate 42).

Standort Leipzig
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 42
Nonnenstraße 17A
04229 Leipzig

Telefon:  
+49 (0) 341 4945-940

Standort Dresden
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 42
Großenhainer Straße 92
01127 Dresden

Telefon:
+49 (0) 351 8439-251

 

Standort Chemnitz
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 42
Straße der Nationen 12
09111 Chemnitz

Telefon:
+49 (0) 371 256202-63

Veranstal­tungen finden

Wann kannst du dich bewerben, welche Info-Veranstaltungen finden statt?
Alle wichtigen Termine zum Lehramt in Sachsen findest du hier direkt zum Abspeichern für deinen Kalender.

1. Oktober
Mündliche Prüfungen der Ersten Staatsprüfung
Von Oktober bis Dezember 2024 finden die mündlichen Prüfungen der Ersten Staatsprüfung statt. Link zum Event
26. November
Tagesexkursion mit dem Schwerpunkt “sportbetonte Schule” im Erzgebirge
Anmeldung erforderlich, Teilnahme inkl. Mittagessen kostenfrei. Dein Herz schlägt für den (Schul-)Sport? Dann entdecke bei der eintägigen Exkursion die Oberschule Geising und das Glückauf-Gymnasium im Erzgebirge, die sich der Sportförderung verschrieben haben, und vernetze dich mit anderen interessierten Lehramtsstudierenden! Link zum Event
26. November
Meet Schillers
Lerne das Schiller-Gymnasium in Bautzen kennen und schnuppere Praxisluft. Das Schiller-Gymnasium lädt dich ein, die Schule mit ihren zahlreichen Highlights wie einem eigenen Schulzoo, einer Sporthalle mit Kletterwand und einer Aula mit eigener Orgel zu entdecken. Du darfst vier Unterrichtsstunden hospitieren und kannst dich mit den Lehrkräften vor Ort austauschen. Ein gemeinsamer Imbiss rundet das Event ab. Anmeldung unter meetschillers@sgb.lernsax.de bis zum 15.11.2024. Link zum Event
27. November
Digitale Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst
15:00 bis 16:00 Uhr. Die TU Chemnitz bietet eine digitale Infoveranstaltung an, in der deine Fragen zur Bewerbung und zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes geklärt werden. Link zum Event
30. November
Bedingte Zulassung zur Ersten Staatsprüfung (Prüfungszeitraum Sommer 2025)
Erfüllst du alle Voraussetzungen, erhältst du bis zum 30.11.2024 die bedingte Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Link zum Event
5. Dezember
Informations­veran­staltung des LaSuB zur Ersten Staatsprüfung (Online)
16:40 bis 18:10 Uhr. Das Landesamt für Schule und Bildung und das Studienbüro Lehramt der TU Dresden bieten eine Informationsveranstaltung zur Ersten Staatsprüfung in Sachsen an. Hier kannst du ebenfalls deine individuellen Fragen klären. Link zum Event
10. Dezember
Crashkurs zum Vorbereitungsdienst
17:00 bis 19:00 Uhr, Teilnahme kostenfrei, Anmeldung erforderlich. Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um fit in deinen Vorbereitungsdienst starten zu können: Was verdienst du als Referendar, wie bist du versichert und welche arbeitsrechtlichen Aspekte sind zu beachten? Prager Straße 40, 04317 Leipzig, Raum 3 (117) Link zum Event
31. Januar
Zeugnisvergabe der Ersten Staatsprüfung (Prüfungszeitraum Winter 2024/25)
Am 31. Januar 2025 erhältst du dein Zeugnis zur bestandenen Ersten Staatsprüfung. Link zum Event
7. Februar
Feierliche Verabschiedung aller Lehramtsabsolventen (Universität Leipzig)
Alle Lehramtsabsolventen der Universität Leipzig, die im Wintersemester 2024/25 ihr Studium abschließen, werden im Paulinum feierlich verabschiedet. Link zum Event
14. März
Sprechen im Lehrberuf – 10. Projekttag und Wandertagung Sprechen und Kommunikation im Lehramt
14. bis 15.03.2025, 08:45 bis 13:30 Uhr, Anmeldung erforderlich. Ohne Sprechen kein Lehrberuf. In dieser Fortbildung stehen Stimme und kommunikative Fähigkeiten im Schulalltag im Fokus. ZLS Universität Leipzig, Prager Straße 40, Raum wird noch bekanntgegeben Link zum Event

Blog

Aktuelle Themen, Inspirationen und echte Geschichten aus dem Schulalltag: In unserem Blog findest du Interviews, Themenbeiträge und News rund um den Lehrerberuf und das Lehramtsstudium in Sachsen! 

Infos zum Vorbereitungsdienst

Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Vorbereitungsdienst, relevante Infos zur Zweiten Staatsprüfung sowie zum Programm ‚Nebenjob Schule’ und vieles mehr erhältst du hier.