Um Unterrichtsausfall, z.B. wegen Erkrankung einer Stammlehrkraft, zu verringern werden kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte benötigt.

Als Vertretungslehrerin bzw. Vertretungslehrer kommen folgende Personengruppen in Betracht:

  • arbeitssuchende Lehrkräfte
  • altersbedingt aus dem aktiven Schuldienst ausgeschiedene Lehrkräfte
  • beurlaubte Lehrkräfte
  • Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge, die den Zeitraum zwischen ihrem Universitätsabschluss und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes überbrücken möchten
  • Bewerberinnen und Bewerber mit einem unvollständigen lehramtsbezogenen Abschluss (z.B. auch ausländische, in Deutschland nicht anerkannte lehramtsbezogene Abschlüsse, sofern der Bewerber Sprachkenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 nachweist)
  • Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehrbefähigung mit einem anderen Hochschulabschluss, aus dem eine Fachzuordnung bzw. die Relevanz zu einem Unterrichtsfach abgeleitet werden kann
  • Lehramtsstudierende mindestens mit abgeschlossenem Blockpraktikum B und SPÜ
  • Bewerberinnen und Bewerber mit spezifischer Ausbildung ausschließlich für die fachpraktische Ausbildung in Berufsbildenden Schulen

Hinweise zur Bewerbung

Interessierte an diesem Programm wenden sich direkt an eine Schule oder einen der Standorte des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung. Bei entsprechendem Bedarf und verfügbaren finanziellen Mitteln wird mit den Vertretungslehrkräften ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Voraussetzung für den Einsatz als Vertretungslehrkraft ist die Einreichung folgender Unterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben (Erklärung, in welchen Schularten Einsatz vorstellbar wäre, zusätzlich notwendig)
  • Lebenslauf
  • Hochschulabschlusszeugnis
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes  zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Dies gilt nicht für Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre im Landesschuldienst des Freistaates Sachsen als Lehrkraft tätig waren.)

Du wirst dann in einen sogenannten Bewerberpool des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung aufgenommen, auf den die entsprechenden Schularten bei Bedarf zugreifen.

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