Mit einem neuen Erlass ermöglicht Sachsen Fachkräften ohne Studium in den befristeten Schuldienst an Förderschulen einzutreten. In unserem Vlog erfährst du alle Hintergründe und Details zu den neuen Möglichkeiten.
Viele Förderschulen in Sachsen suchen dringend zusätzliche Lehrkräfte. Um sie hierbei zu unterstützen, würdigt der Freistaat jetzt in einem aktuellen Erlass die Kompetenz von Fachkräften ohne Hochschulabschluss wie Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen Heilerziehungspflegerinnen oder Heilerziehungspflegern.
Sie können künftig in Sachsen befristet im Schuldienst an Förderschulen arbeiten. Ohne Studium. Ohne Master. Ohne Staatsprüfung.
Und, wichtig: Bewerbungsschluss ist am 27. April 2026!
Mehr über den Erlass und die Möglichkeiten vom befristeten in den unbefristeten Schuldienst zu wechseln erfährst du dazu in diesem Vlog: