Infos zum Schuldienst

Du bist grundständig ausgebildete Lehrkraft und interessierst dich für den sächsischen Schuldienst? Egal ob mit mehrjähriger Berufserfahrung oder frisch aus dem Studium – hier erfährst du alles über deine Karrierechancen in Sachsen!

Inhalt

Dein Weg in den sächsischen Schuldienst

Bewirb dich jetzt!

Informiere dich über deine Einstellungsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst.

Dringend gesucht: Externe Vertretungslehrkräfte an sächsischen Schulen

Vertretungslehrkraft in Sachsen

In Sachsen werden immer wieder kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte gesucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.

Die Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgt je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist zeitlich befristet.

Welche Personengruppen als Vertretungslehrkraft in Betracht gezogen werden und welche Unterlagen für deine Bewerbung erforderlich sind, erfährst du im aktuellen Blogartikel.

Die Landesämter für Schule und Bildung auf einen Blick

Finde heraus, welches Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) für dich zuständig ist. Weiterhin erhältst du einen Überblick über die Bedarfsregionen in Sachsen.

Beratung zu Schuldienst und Verbeamtung

Die Sprechzeiten aller LaSuB-Standorte

Dienstag: 13 Uhr bis 18 Uhr und nach Vereinbarung

 

Symbolbild Lehrer in Sachsen

Informationen zur Lehrerausbildung, zum sächsischen Schuldienst sowie zur Verbeamtung erhältst du über die Servicetelefone und Kontaktmails deines jeweiligen Standorts des Landesamtes für Schule & Bildung (LaSuB).

Standort Bautzen
Servicetelefon:
+49 (0) 3591 621-0

Standort Chemnitz
Servicetelefon:
+49 (0) 371 5366-0

Standort Dresden
Servicetelefon: 
+49 (0) 351 8439 -0

Standort Leipzig
Servicetelefon:
+49 (0) 341 4945-50

Standort Zwickau
Servicetelefon: 
+49 (0) 375 4444-0

Standort Radebeul
Servicetelefon: 
+49 (0) 351 8439-801

Veranstal­tungen finden

Alle wichtigen Termine zum Lehramt in Sachsen findest du hier direkt zum Abspeichern für deinen Kalender.

25. Oktober
Fortbildungsreihe zum Umgang mit psychisch belasteten Kindern
Vier Termine vom 25.10.2024 bis zum 07.03.2025, Teilnahme kostenfrei, Anmeldung erforderlich. In dieser Fortbildung erwerben Grundschullehrkräfte Wissen über psychische Belastungen bei Kindern, erfahren, wie sie konkret den Weg zu professioneller Hilfe bahnen und die Kinder pädagogisch unterstützen können. Universität Leipzig, Seminargebäude, Universitätsstraße 1, 04109 Leipzig Link zum Event
3. November
Computersimulationen zu Evolution und Nachhaltigkeit (Selbstlernkurs)
03.11.2024 bis 30.06.2025. Im Rahmen dieses Selbstlernkurses werden digitale Unterrichtsmaterialien in Form von agenten-basierten Computersimulationen vorgestellt. Die Teilnehmenden vertiefen nicht nur ihre Fachkompetenz in den Bereichen Evolution, Ökologie und Co., sondern erfahren, wie sie Computersimulationen sinnvoll in ihren eigenen Unterricht übertragen können. Link zum Event
8. November
Menschliches Verhalten als fächerverbindendes/ -übergreifendes Thema in der BNE (Online)
Drei Online-Treffen vom 08.11.2024 bis 06.12.2024, Teilnahme kostenfrei, Anmeldung erforderlich. Was haben Verhaltensforschung und nachhaltige Entwicklung miteinander zu tun? In der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden Einblicke in aktuelle Forschung und Methoden, um Themen des menschlichen Verhaltens und der Nachhaltigkeit im Unterricht zu integrieren. Link zum Event
29. November
Teaching and Learning with Digital Media in the Primary English Language Classroom
09:30 bis 14:30 Uhr, Anmeldung erforderlich. Entdecke verschiedene Methoden zur praktischen Arbeit mit digitalen Medien im Englischunterricht. Du lernst verschiedene Medien, Plattformen und konkrete Unterrichtsvorschläge für deinen Englischunterricht in der Grundschule kennen und kannst diese nach deinen Bedürfnissen anpassen. ZLS Uni Leipzig, Prager Straße 40, Raum wird noch bekanntgegeben Link zum Event
6. Dezember
Depression bei Schüler:innen – Wie gehe ich damit um? (Online)
13:00 bis 16:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. Wie gehst du als (angehende) Lehrkraft damit um, wenn Schülerinnen und Schüler unter Depressionen leiden? Wie sieht ein sensibler Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen aus? In diesem Online-Workshop bekommst du Antworten. Link zum Event
12. Dezember
Achtsamkeit ins Fach integrieren
09:30 bis 14:30 Uhr, Anmeldung erforderlich. Wie kann ich meine Unterrichtsstunden achtsamer gestalten? Was bringen Achtsamkeitsübungen zum Stundenbeginn und in den Pausen? In diesem Workshop erhältst du Grundlagenwissen zum Thema Achtsamkeit und erarbeitest dir Anwendungsmöglichkeiten für deinen eigenen Unterricht. ZLS Uni Leipzig, Prager Straße 40, Raum wird noch bekanntgegeben Link zum Event
18. Dezember
Teamführung – Fortbildung zur Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medienpädagogischen Zentren
09:00 bis 16:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. Die Fortbildung "Teamführung" richtet sich speziell an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medienpädagogischen Zentren (MPZ). Lerne die Prinzipien der transformationalen Führung kennen und setze diese in deiner Rolle als Führungskraft um. Vertiefe deine Kompetenzen in Selbstführung, der Förderung pädagogischer Mitarbeitender sowie der Konfliktprävention und -bearbeitung. Landesamt für Schule und Bildung, Fortbildungs- und Tagungszentrum, Siebeneichener Schlossberg 2, 01662 Meißen Link zum Event
1. Februar
Online-Selbstlernkurs zur Förderung von Kompetenzen in Bezug auf Künstliche Intelligenz
01.02. bis 30.06.2025, Anmeldung erforderlich. In diesem Online-Selbstlernkurs lernst du, wie du KI sinnvoll in deinen Unterricht einbetten und als Werkzeug einsetzen kannst, um die KI-Kompetenzen deiner Schülerinnen und Schülern zu fördern. Der modulare Kurs bietet dir die Möglichkeit, aus verschiedenen Modulen zu wählen und so deine Lehrtätigkeit individuell zu bereichern – von KI-Grundlagen bis hin zu ethischen Fragestellungen. Link zum Event
11. Februar
Einblicke in den persisch-arabischen Kulturraum – Fortbildung für Betreuungslehrkräfte (Online)
15:30 bis 17:45 Uhr, Anmeldung erforderlich. Wie lassen sich verschiedene kulturelle Hintergründe innerhalb der Schulklasse verbinden? Was macht eine erfolgreiche Integration mit Rücksicht auf die kulturelle Identität der Schülerinnen und Schüler aus? Und wie kann ich konkret in meiner Klasse Toleranz und Akzeptanz fördern? In dieser Online-Fortbildung kannst du dich mit anderen Betreuungslehrkräften austauschen und gemeinsam Lösungsansätze diskutieren. Link zum Event
14. März
Sprechen im Lehrberuf – 10. Projekttag und Wandertagung Sprechen und Kommunikation im Lehramt
14. bis 15.03.2025, 08:45 bis 13:30 Uhr, Anmeldung erforderlich. Ohne Sprechen kein Lehrberuf. In dieser Fortbildung stehen Stimme und kommunikative Fähigkeiten im Schulalltag im Fokus. ZLS Universität Leipzig, Prager Straße 40, Raum wird noch bekanntgegeben Link zum Event
18. März
Sprachsensible Elternabende gestalten | Fortbildung für Betreuungslehrkräfte und Lehrkräfte mit Klassenleiterfunktion (Online)
14:00 bis 15:30 Uhr, Anmeldung erforderlich. Wie kann ich als Lehrkraft dafür sorgen, dass auch Eltern mit wenig Deutschkenntnissen dem Elternabend gut folgen können? Welche Herausforderungen können auftreten und wie wappne ich mich dafür? All das erfährst du in dieser Onlinefortbildung. Link zum Event
20. März
Kommunikation und Gesprächsführung für Betreuungslehrkräfte
09:00 bis 16:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. Erlerne in dieser Fortbildung für Betreuungslehrkräfte Strategien zur professionallen Beratung sowie zum Umgang mit Konfliktsituationen und entwickle im Gesprächstraining deine Kompetenzen als Moderator und Coach weiter. Landesamt für Schule und Bildung, Fortbildungs- und Tagungszentrum, Siebeneichener Schlossberg 2, 01662 Meißen Link zum Event
8. Mai
Interkulturelles Lernen und Lernen als Diversity Management – Fortbildung für Betreuungslehrkräfte
14:30 bis 16:45 Uhr, Anmeldung erforderlich. Interkulturalität und Diversität bereichern die Schullandsschaft in Sachsen, können aber auch Herausforderungen mit sich bringen. Die Schule stellt einen zentralen Ort für die Schülerinnen und Schüler dar, Toleranz und Miteinander zu lernen und zu leben. Dafür werden Lehrkräfte benötigt, die für eine friedliche Lernsituation für alle sorgen. Wie du in deiner Klasse die gegenseitige Akzeptanz fördern, die interkulturelle Kommunikation stärken und Konflikten vorbeugen und sie im Zweifelsfall lösen kannst, lernst du in dieser Fortbildung. Untere Luisenschule, Oberschule, Fritz-Matschke-Straße 21, 09113 Chemnitz Link zum Event

FAQ

FAQ zum Schuldienst

Deine Bewerbung in 3 Schritten

Deine Bewerbung als Lehrkraft in Sachsen kannst du bequem über das Onlineportal für den sächsischen Schuldienst einreichen. Dafür musst du dich einmalig registrieren und kannst dann in drei Schritten deine Bewerbung absenden:

  1. dein passendes Bewerbungsverfahren auswählen
  2. deine Bewerbungsdaten eingeben und Unterlagen hochladen und
  3. Bewerbung zwischenspeichern oder direkt absenden

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für den sächsischen Schuldienst bekommst du direkt auf dem Bewerbungsportal.

In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karrierelaufbahn ein so gutes Gehalt erzielen. Um deine finanzielle und auch soziale Absicherung musst du dir dann keine Gedanken machen. Dabei ist es in Sachsen unerheblich, an welcher Schulart du unterrichtest: Wir wertschätzen alle finanziell gleich. Vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer werden für alle Schularten in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der E 13 oder A 13 eingruppiert. Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.

An deiner Schule stehen dir, je nach Schulart, verschiedene fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie Oberstufenberatung, Fachleitung oder Beratungslehrerin oder Beratungslehrer offen. Du kannst dich auch zur Mentorin oder zum Mentor für zukünftige Lehrkräfte sowie Seiteneinsteigende weiterentwickeln. Über die Schulen hinaus gibt es zudem die Möglichkeit, als Fachberatung für ein bestimmtes Unterrichtsfach oder eine Fachrichtung für die Schulaufsicht tätig zu werden. Für Lehrerinnen und Lehrer, die verstärkt Management- und Führungsaufgaben wahrnehmen möchten, ist auch die Entwicklung in Richtung Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eine interessante Option. Natürlich hast du auch immer die Möglichkeit, dich individuell weiterzubilden, neue Projekte in und außerhalb der Schule ins Leben zu rufen oder für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Es warten zahlreiche Möglichkeiten auf dich!

Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung ist schulartabhängig und beträgt für die

  • Grundschule: 27 Unterrichtsstunden
  • Oberschule, Gymnasium und berufsbildende Schulen: 26 Unterrichtstunden
  • Förderschule: 25 Unterrichtsstunden
  • Gemeinschaftsschule: 26 Unterrichtsstunden

Darüber hinaus werden für bestimmte schulische Aufgaben und ab einem gewissen Alter Anrechnungsstunden gewährt, die die Unterrichtsverpflichtung vermindern. Das gilt zum Beispiel für diese Aufgaben:

  • Tätigkeit als Beratungslehrerin oder Beratungslehrer
  • Pitko (verantwortlich für die gesamte schulische digitale Infrastruktur)
  • Fachberatung
  • Schulleitung und stellvertretende Schulleitung

Ja, es gibt die Möglichkeit, dich während deiner Berufseinstiegsphase professionell begleiten zu lassen. Auf der Lernplattform Startklar findest du ein vielfältiges Angebot, das wie ein Baukastensystem aufgebaut ist. Hier kannst du dir maßgeschneiderte Fortbildungen ganz nach deinen individuellen Wünschen zusammenstellen und dir so ein umfangreiches Programm für deinen Berufseinstieg gestalten. 

    Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer ist gegenwärtig sachsenweit sehr hoch. Diese Tendenz wird noch mindestens für die nächsten acht Jahre anhalten.

    Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.

    Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen.

    Fächerspezifisch ist an allen weiterführenden Schulen der Bedarf an Lehrkräften für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Fremdsprachen besonders groß. Für die berufsbildenden Schulen gibt es Einstellungsbedarf insbesondere in den gewerblich-technischen Fachrichtungen, wie Metall- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und Informationstechnik.

    Auch an Schulen in freier Trägerschaft bestehen ebenfalls vielfältige Einstellungsoptionen. 

    Nähere Informationen zum Bedarf bekommst du hier. Über die aktuellen Einstellungsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst kannst du dich am besten direkt im Bewerbungsportal informieren.

    Die Regionen zu den einzelnen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau) findest du auf der Karte zum Download hier.

    Alle neu eingestellten vollständig ausgebildeten Lehrkräfte, die das 42. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht vollendet haben. Neueinstellungen von Lehrkräften erfolgen regulär im Beamtenverhältnis auf Probe.

    Der Freistaat Sachsen übernimmt auch bereits verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern.

    Ausnahmen von der Altersgrenze sind gemäß § 7 Abs. 2 Sächsisches Beamtengesetz nur in besonders begründeten Fällen möglich.

    In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.

    Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

    Verbeamtung von neu eingestellten Lehrkräften: Zunächst werden die Voraussetzungen für eine Verbeamtung geprüft. Diese Prüfung übernimmt das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Infrage kommende Bewerberinnen und Bewerber werden informiert. Im optimalen Fall erfolgt bereits die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe.

    Du hast noch offene Fragen zur Verbeamtung? Dann wende dich bitte per E-Mail an deinen zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung:

    ­Du kannst verbeamtet werden, wenn…

    • du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaats der EU besitzt,
    • du dich verpflichtest, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
    • du eine vorgeschriebene Laufbahnbefähigung besitzt (im Sinne eines erforderlichen Lehramtsabschlusses)
    • und du gesundheitlich geeignet bist, was in einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wird.
    • du das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

    Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du dazu auf dem Serviceportal Amt24.

    Es gibt eine Grundvoraussetzung, die für eine Übernahme verbeamteter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern erfüllt sein muss: Das abgebende Land muss eine Freigabeerklärung ausstellen. Das kann sowohl im Rahmen eines regulären Bewerbungsverfahren oder eines Lehreraustauschverfahrens stattfinden. Die Freigabeerklärung erfolgt durch die zuständige Schulbehörde, wo du auch den Antrag stellen musst. Liegt dir die Freigabeerklärung vor, kannst du im nächsten Schritt die Teilnahme am Lehreraustauschverfahren beantragen. Nähere Infos zum Lehreraustauschverfahren findest du hier.

    Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit der Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn für den sächsischen Schuldienst zu bewerben.

    In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karriere ein so gutes Gehalt erzielen. In Sachsen werden die Lehrkräfte aller Schularten einheitlich im Eingangsamt A 13 verbeamtet, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben sind. Aufstiegschancen in die A 14 und höher sind gegeben. Welche konkreten Beträge aktuell zu den einzelnen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gehören, ist hier zu finden.

    Alle bisherigen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben erhalten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt (also das Erreichen der Altersgrenze und Mindestanwartschaftszeiten), wird die gesetzliche Rente ungekürzt ausgezahlt.
    Wirst du verbeamtet, entfällt die Pflichtversicherung bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Bereits erworbene Versicherungsansprüche bleiben dir erhalten.

    Innerhalb einer Besoldungsgruppe gibt es mehrere Stufen, auf denen du anhand deiner Erfahrung zugeordnet wirst. Das heißt: Je nach dienstlicher Erfahrung wird dein Grundgehalt bemessen. Der Aufstieg in den Stufen beginnt grundsätzlich mit dem Wirksamwerden der Ernennung. Es wird auch berücksichtigt, ob du zuvor bereits im öffentlichen Dienst als Lehrerin oder Lehrer tätig warst.

    Als verbeamtete Person besteht für dich der Grundsatz der Eigenvorsorge. Das heißt: Im Krankheits- oder Pflegefall musst du dich aus eigenen Dienstbezügen um deine Versorgung kümmern. Allerdings wird dir in einem solchen Fall „Beihilfe“ geleistet werden. Das ist eine ergänzende Fürsorgeleistung durch den Dienstherrn. Dabei können zwischen 50 % und 80 % der Aufwendungen im Krankheitsfall für die verbeamtete Person sowie deren Partnerin oder Partner und Kinder erstattet werden.

    Für den nicht von der Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten wird der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Hierfür gibt es für Beamtinnen und Beamte maßgeschneiderte Angebote. Grundsätzlich solltest du dir aber verschiedene Tarife und Versicherungsleistungen anschauen, denn: Faktoren wie die familiären Verhältnisse, das Alter oder Vorerkrankungen können bei der Auswahl eine bedeutsame Rolle spielen. 

    Alternativ ist auch eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Gemäß dem geltenden Koalitionsvertrag soll dies für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen künftig ohne Nachteile möglich sein.

    Ab dem 01.01.2024 ergeben sich u. a. Änderungen der Bemessungssätze in der Beihilfe sowie die Einführung einer pauschalen Beihilfe (sog. Hamburger Modell) für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vollständig, d. h. im Umfang von 100 % in einer privaten Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten.

    Nach erfolgreich durchlaufenem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die reguläre Probezeit geht drei Jahre. Eine Verkürzung der Probezeit ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben; außerdem können auch Vordienstzeiten auf die Probezeit angerechnet werden.

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