Infos zum Schuldienst

Du bist grundständig ausgebildete Lehrkraft und interessierst dich für den sächsischen Schuldienst? Egal ob mit mehrjähriger Berufserfahrung oder frisch aus dem Studium – hier erfährst du alles über deine Karrierechancen in Sachsen!

Inhalt

Dein Weg in den sächsischen Schuldienst

Bewirb dich jetzt!

Informiere dich über deine Einstellungsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst.

Das Landesamt für Schule und Bildung in deiner Region

Finde heraus, welcher Standort des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) für dich zuständig ist. Weiterhin erhältst du einen Überblick über die Bedarfsregionen in Sachsen.

Beratung zu Schuldienst und Verbeamtung

Die Sprechzeiten aller LaSuB-Standorte

Dienstag: 13 Uhr bis 18 Uhr und nach Vereinbarung

 

Symbolbild Lehrer in Sachsen

Informationen zur Lehrerausbildung, zum sächsischen Schuldienst sowie zur Verbeamtung erhältst du über die Servicetelefone und Kontaktmails deines jeweiligen Standorts des Landesamtes für Schule & Bildung (LaSuB).

Externe Vertretungslehrkräfte gesucht

Vertretungslehrkraft in Sachsen

In Sachsen werden immer wieder kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte gesucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Wir erklären, wer dafür in Frage kommt und wie man Vertretungslehrkraft zur Unterrichts-versorgung wird.

Die Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgt je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist zeitlich befristet. 

Veranstal­tungen finden

Alle wichtigen Termine zum Lehramt in Sachsen findest du hier direkt zum Abspeichern für deinen Kalender.

21. Oktober
Kritisches Denken im (Physik-)Unterricht fördern!
21. Oktober 2025 bis 27. Januar 2026, 15:30 bis 17:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. Diese Fortbildungsreihe unterstützt dich dabei, kritisches Denken praxisnah in den Physik- und MINT-Unterricht zu integrieren. Du entwickelst anhand konkreter Beispiele eigene Materialien, die logisches Denken, Hypothesentesten und Wahrscheinlichkeitsanalyse im Unterricht fördern. Link zum Event
6. November
KI im (Physik-)Unterricht: Innovativ und diversitätssensibel
06. November 2025 bis 5. Februar 2026, 15:30 bis 17:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. Diese Online-Fortbildungsreihe stärkt deine Kompetenzen im Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Unterrichtsunterstützung. Du lernst praxisnahe Ansätze für vielfältige Unterrichtsformen wie forschendes Lernen und technologiegestützten Unterricht unter Berücksichtigung der Diversität deiner Schüler kennen. Link zum Event
7. November
Erste Hilfe für die Stimme – ein Stimmtraining für Lehrkräfte
07. + 28. November 2025, 09:00 bis 16:30 Uhr, Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. Gib deiner Stimme die Aufmerksamkeit, die sie verdient! In diesem zweitägigen Stimmtraining lernst du Atem-, Körperwahrnehmungs- und Stimmgebungstechniken für eine gesunde und resonante Stimmfunktion. Du übst bewusste Sprechgestaltung mit Betonung und Melodisierung und erhältst individuelles Feedback für deinen Schulalltag. Veranstaltungsraum 1 (0.21) im Erdgeschoß in der Goethestraße 3-5, Universität Leipzig Link zum Event
13. November
Private Krankenversicherung – sinnvoll oder risikoreich?
Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. Diese Online-Informationsveranstaltung der GEW Sachsen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale hilft dir bei der wichtigen Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Du erhältst einen kompakten Überblick über das System der privaten Krankenversicherung und erfährst, worauf du bei der Entscheidungsfindung achten solltest. Link zum Event
21. November
Symposium „Lernsettings sprachsensibel gestalten“
09:00 bis 16:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. Das Symposium der Uni Leipzig richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Studierende. Du erfährst in verschiedenen Vorträgen und Workshops, wie du unterschiedliche Lernsettings sprachsensibel gestaltest. Der Schwerpunkt liegt auf dem Elementar- und Primarbereich. Haus 3 und Haus 5 der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät, Marschnerstraße 31, 04109 Leipzig Link zum Event
28. November
Berufsschulforum in Dresden
9:00 bis 14:30 Uhr, Anmeldung erforderlich. Das diesjährige Berufsschulforum in Dresden steht unter dem Motto "Weiterdenken. Weitermachen. Weiterlernen." In verschiedenen Workshops dreht sich alles darum, wie moderner Unterricht an beruflichen Schulen gestaltet werden kann. Putjatinhaus, Meußlitzer Straße 83, 01259 Dresden Link zum Event
23. Januar
8Fach – Achtsamkeit in den Fachunterricht bringen
09:30 bis 15:30 Uhr, Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. In diesem Workshop des ZLS der Uni Leipzig erfährst und erprobst du, wie du Achtsamkeitsübungen sinnvoll in deinen Unterricht einbinden kannst. Neben Grundlagenwissen und theoretischen Ansätzen lernst du praxisnah, wie du Achtsamkeit in verschiedenen Fächern und für unterschiedliche Altersgruppen einsetzt. Eine umfangreiche Datenbank mit vielen Übungen für verschiedene Fächer und Schulformen unterstützt dich dabei. ZLS, Prager Str. 40, 04317 Leipzig, Raum wird noch bekanntgegeben Link zum Event
17. Februar
Lebenslinien im Lehrberuf: Spuren lesen und verstehen
09:00 bis 16:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. In dieser Fortbildung der TU Dresden reflektierst du mittels Methoden der Biografiearbeit über dein eigenes Lehrkraftwerden und -sein. Auf Grundlage deiner individuellen Lern- und Schulgeschichte entwickelst du neue Perspektiven für deine berufliche und persönliche Entwicklung sowie für die Arbeit mit deinen Schülerinnen und Schülern. ZLSB, Zellescher Weg 20, 01217 Dresden Link zum Event
19. Februar
Mehrsprachig­keit: Potential, nicht Problem
09:00 bis 13:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. In dieser Fortbildung der TU Dresden lernst du, Mehrsprachigkeit an Schulen nicht als Defizit, sondern als Ressource zu begreifen. Mithilfe der Niveaubeschreibungen DaZ entwickelst du einen sensiblen Blick auf Sprache und Sprachkompetenz und bekommst praxisnahe Tipps für den konkreten Umgang mit dem Thema im Unterricht. Seminargebäude 2, Zellescher Weg 20, 01217 Dresden, Lehr-Lern-Raum Inklusion (Raum 22) Link zum Event
9. März
Online-Fortbildung „Ordnung als Preis für Freiheit“
14:00 bis 15:30 Uhr, Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. In dieser Fortbildung des ZLS der Uni Leipzig reflektierst du als Lehrkraft, wie du das richtige Gleichgewicht zwischen Freiheit und Ordnung im Unterricht findest. Du setzt dich damit auseinander, wie du möglichst viele Freiräume für Schülerinnen und Schüler schaffen kannst, gleichzeitig aber klare Regeln gibst, um Zwang und Regellosigkeit zu vermeiden. Link zum Event
12. März
KI im MINT-Unterricht – Nutzung großer Sprachmodelle in MINT-Fächern
13:00 bis 17:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. In diesem Workshop der TU Dresden lernst du, wie du große Sprachmodelle wie ChatGPT lernwirksam in deinen MINT-Unterricht integrierst. Du diskutierst Funktionsweisen und Grenzen von KI, testest konkrete Anwendungen und entwickelst geeignete Einsatzszenarien für deinen Unterricht. AdresseLeibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden e. V., Helmholtzstraße 20, 01069 Dresden Link zum Event

FAQ

FAQ zum Schuldienst

Deine Bewerbung in 3 Schritten

Deine Bewerbung als Lehrkraft in Sachsen kannst du bequem über das Onlineportal für den sächsischen Schuldienst einreichen. Dafür musst du dich einmalig registrieren und kannst dann in drei Schritten deine Bewerbung absenden:

  1. dein passendes Bewerbungsverfahren auswählen
  2. deine Bewerbungsdaten eingeben und Unterlagen hochladen und
  3. Bewerbung zwischenspeichern oder direkt absenden

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für den sächsischen Schuldienst bekommst du direkt auf dem Bewerbungsportal.

In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karrierelaufbahn ein so gutes Gehalt erzielen. Um deine finanzielle und auch soziale Absicherung musst du dir dann keine Gedanken machen. Dabei ist es in Sachsen unerheblich, an welcher Schulart du unterrichtest: Wir wertschätzen alle finanziell gleich. Vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer werden für alle Schularten in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der E 13 oder A 13 eingruppiert. Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.

An deiner Schule stehen dir, je nach Schulart, verschiedene fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie Oberstufenberatung, Fachleitung oder Beratungslehrerin oder Beratungslehrer offen. Du kannst dich auch zur Mentorin oder zum Mentor für zukünftige Lehrkräfte sowie Seiteneinsteigende weiterentwickeln. Über die Schulen hinaus gibt es zudem die Möglichkeit, als Fachberatung für ein bestimmtes Unterrichtsfach oder eine Fachrichtung für die Schulaufsicht tätig zu werden. Für Lehrerinnen und Lehrer, die verstärkt Management- und Führungsaufgaben wahrnehmen möchten, ist auch die Entwicklung in Richtung Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eine interessante Option. Natürlich hast du auch immer die Möglichkeit, dich individuell weiterzubilden, neue Projekte in und außerhalb der Schule ins Leben zu rufen oder für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Es warten zahlreiche Möglichkeiten auf dich!

Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung ist schulartabhängig und beträgt für die

  • Grundschule: 27 Unterrichtsstunden
  • Oberschule, Gymnasium und berufsbildende Schulen: 26 Unterrichtstunden
  • Förderschule: 25 Unterrichtsstunden
  • Gemeinschaftsschule: 26 Unterrichtsstunden

Darüber hinaus werden für bestimmte schulische Aufgaben und ab einem gewissen Alter Anrechnungsstunden gewährt, die die Unterrichtsverpflichtung vermindern. Das gilt zum Beispiel für diese Aufgaben:

  • Tätigkeit als Beratungslehrerin oder Beratungslehrer
  • Pitko (verantwortlich für die gesamte schulische digitale Infrastruktur)
  • Fachberatung
  • Schulleitung und stellvertretende Schulleitung

Ja, es gibt die Möglichkeit, dich während deiner Berufseinstiegsphase professionell begleiten zu lassen. Auf der Lernplattform Startklar findest du ein vielfältiges Angebot, das wie ein Baukastensystem aufgebaut ist. Hier kannst du dir maßgeschneiderte Fortbildungen ganz nach deinen individuellen Wünschen zusammenstellen und dir so ein umfangreiches Programm für deinen Berufseinstieg gestalten.

Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer ist gegenwärtig sachsenweit sehr hoch. Diese Tendenz wird noch mindestens für die nächsten acht Jahre anhalten.

Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.

Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen.

Fächerspezifisch ist an allen weiterführenden Schulen der Bedarf an Lehrkräften für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Fremdsprachen besonders groß. Für die berufsbildenden Schulen gibt es Einstellungsbedarf insbesondere in den gewerblich-technischen Fachrichtungen, wie Metall- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und Informationstechnik.

Auch an Schulen in freier Trägerschaft bestehen ebenfalls vielfältige Einstellungsoptionen. 

Nähere Informationen zum Bedarf bekommst du hier. Über die aktuellen Einstellungsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst kannst du dich am besten direkt im Bewerbungsportal informieren.

Die Regionen zu den einzelnen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau) findest du auf der Karte zum Download hier (PDF).

Alle neu eingestellten vollständig ausgebildeten Lehrkräfte, die das 42. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht vollendet haben. Neueinstellungen von Lehrkräften erfolgen regulär im Beamtenverhältnis auf Probe.

Der Freistaat Sachsen übernimmt auch bereits verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern.

Ausnahmen von der Altersgrenze sind gemäß § 7 Abs. 2 Sächsisches Beamtengesetz nur in besonders begründeten Fällen möglich.

In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.

Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

Verbeamtung von neu eingestellten Lehrkräften: Zunächst werden die Voraussetzungen für eine Verbeamtung geprüft. Diese Prüfung übernimmt das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Infrage kommende Bewerberinnen und Bewerber werden informiert. Im optimalen Fall erfolgt bereits die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe.

Du hast noch offene Fragen zur Verbeamtung? Dann wende dich bitte per E-Mail an deinen zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung:

­Du kannst verbeamtet werden, wenn…

  • du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaats der EU besitzt,
  • du dich verpflichtest, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • du eine vorgeschriebene Laufbahnbefähigung besitzt (im Sinne eines erforderlichen Lehramtsabschlusses)
  • und du gesundheitlich geeignet bist, was in einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wird.
  • du das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du dazu auf dem Serviceportal Amt24.

Es gibt eine Grundvoraussetzung, die für eine Übernahme verbeamteter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern erfüllt sein muss: Das abgebende Land muss eine Freigabeerklärung ausstellen. Das kann sowohl im Rahmen eines regulären Bewerbungsverfahren oder eines Lehreraustauschverfahrens stattfinden. Die Freigabeerklärung erfolgt durch die zuständige Schulbehörde, wo du auch den Antrag stellen musst. Liegt dir die Freigabeerklärung vor, kannst du im nächsten Schritt die Teilnahme am Lehreraustauschverfahren beantragen. Nähere Infos zum Lehreraustauschverfahren findest du hier.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit der Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn für den sächsischen Schuldienst zu bewerben.

In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karriere ein so gutes Gehalt erzielen. In Sachsen werden die Lehrkräfte aller Schularten einheitlich im Eingangsamt A 13 verbeamtet, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben sind. Aufstiegschancen in die A 14 und höher sind gegeben. Welche konkreten Beträge aktuell zu den einzelnen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gehören, ist hier zu finden.

Alle bisherigen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben erhalten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt (also das Erreichen der Altersgrenze und Mindestanwartschaftszeiten), wird die gesetzliche Rente ungekürzt ausgezahlt.
Wirst du verbeamtet, entfällt die Pflichtversicherung bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Bereits erworbene Versicherungsansprüche bleiben dir erhalten.

Innerhalb einer Besoldungsgruppe gibt es mehrere Stufen, auf denen du anhand deiner Erfahrung zugeordnet wirst. Das heißt: Je nach dienstlicher Erfahrung wird dein Grundgehalt bemessen. Der Aufstieg in den Stufen beginnt grundsätzlich mit dem Wirksamwerden der Ernennung. Es wird auch berücksichtigt, ob du zuvor bereits im öffentlichen Dienst als Lehrerin oder Lehrer tätig warst.

Als verbeamtete Person besteht für dich der Grundsatz der Eigenvorsorge. Das heißt: Im Krankheits- oder Pflegefall musst du dich aus eigenen Dienstbezügen um deine Versorgung kümmern. Allerdings wird dir in einem solchen Fall „Beihilfe“ geleistet werden. Das ist eine ergänzende Fürsorgeleistung durch den Dienstherrn. Dabei können zwischen 50 % und 80 % der Aufwendungen im Krankheitsfall für die verbeamtete Person sowie deren Partnerin oder Partner und Kinder erstattet werden.

Für den nicht von der Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten wird der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Hierfür gibt es für Beamtinnen und Beamte maßgeschneiderte Angebote. Grundsätzlich solltest du dir aber verschiedene Tarife und Versicherungsleistungen anschauen, denn: Faktoren wie die familiären Verhältnisse, das Alter oder Vorerkrankungen können bei der Auswahl eine bedeutsame Rolle spielen. 

Alternativ ist auch eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Gemäß dem geltenden Koalitionsvertrag soll dies für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen künftig ohne Nachteile möglich sein.

Ab dem 01.01.2024 ergeben sich u. a. Änderungen der Bemessungssätze in der Beihilfe sowie die Einführung einer pauschalen Beihilfe (sog. Hamburger Modell) für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vollständig, d. h. im Umfang von 100 % in einer privaten Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten.

Nach erfolgreich durchlaufenem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die reguläre Probezeit geht drei Jahre. Eine Verkürzung der Probezeit ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben; außerdem können auch Vordienstzeiten auf die Probezeit angerechnet werden.

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