Infos zum Schuldienst

Du bist grundständig ausgebildete Lehrkraft und interessierst dich für den sächsischen Schuldienst? Egal ob mit mehrjähriger Berufserfahrung oder frisch aus dem Studium – hier erfährst du alles über deine Karrierechancen in Sachsen!

Inhalt

Dein Weg in den sächsischen Schuldienst

Bewirb dich jetzt!

Informiere dich über deine Einstellungsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst.

Das Landesamt für Schule und Bildung in deiner Region

Finde heraus, welcher Standort des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) für dich zuständig ist. Weiterhin erhältst du einen Überblick über die Bedarfsregionen in Sachsen.

Beratung zu Schuldienst und Verbeamtung

Die Sprechzeiten aller LaSuB-Standorte

Dienstag: 13 Uhr bis 18 Uhr und nach Vereinbarung

 

Symbolbild Lehrer in Sachsen

Informationen zur Lehrerausbildung, zum sächsischen Schuldienst sowie zur Verbeamtung erhältst du über die Servicetelefone und Kontaktmails deines jeweiligen Standorts des Landesamtes für Schule & Bildung (LaSuB).

Externe Vertretungslehrkräfte gesucht

Vertretungslehrkraft in Sachsen

In Sachsen werden immer wieder kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte gesucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Wir erklären, wer dafür in Frage kommt und wie man Vertretungslehrkraft zur Unterrichts-versorgung wird.

Die Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgt je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist zeitlich befristet. 

Veranstal­tungen finden

Alle wichtigen Termine zum Lehramt in Sachsen findest du hier direkt zum Abspeichern für deinen Kalender.

28. August
Entspannungstechniken in der Lerntherapie
14:00 bis 18:00 Uhr, Anmeldung erforderlich, Teilnahmegebühr: 80 Euro. In diesem Online-Seminar der TUCed lernst du Entspannungs- und achtsamkeitsbasierte Verfahren für die Lernförderung von Kindern und Jugendlichen kennen. Du beschäftigst dich mit Autogenem Training, Progressiver Muskelentspannung und imaginativen Verfahren sowie mit resilienzstärkenden Übungen. Im Fokus stehen kleine Alltagsübungen, die Schülerinnen und Schüler selbstständig anwenden können. Link zum Event
31. August
Stimme als Instrument
16:00 bis 18:00 Uhr, Anmeldung erforderlich, für Nichtmitglieder 25 €, für Mitglieder kostenfrei. In dieser Fortbildung der GEW Sachsen entdeckst du die Stimme als Instrument und erhältst zugleich praktisches Handwerkszeug für deinen Lehreralltag. Ein abwechslungsreicher Nachmittag rund um Stimmbildung und gesunden Stimmeinsatz erwartet dich. Balancewelt Chemnitz, Ulmenstraße 3b, 09112 Chemnitz Link zum Event
4. September
Traumen erkennen, verstehen und traumasensibel handeln (Online)
14:00 bis 18:00 Uhr, Anmeldung erforderlich, Teilnahmegebühr: 80 Euro. Dieser digitale Workshop gibt dir als Lehrkraft das nötige Rüstzeug mit, um Kinder und Jugendliche mit traumatischen Belastungen im Schul- und Lernalltag besser zu verstehen und traumasensibel zu begleiten. Du lernst die traumapädagogische Diagnostik kennen, schärfst deinen Blick für Traumafolgen und erfährst, welche Methoden und Techniken sich zum traumasensiblen Umgang mit betroffenen Schülerinnen und Schülern eignen. Link zum Event
8. September
19. Grundschullehrertag in Dresden
14:30 bis 17:30 Uhr, Anmeldung erforderlich, Kosten für Nichtmitglieder 10 €, für SLV-Mitglieder 3 €. Der 19. Grundschullehrertag des SLV widmet sich unter dem Titel „Stark im Klassenzimmer" dem Umgang mit herausforderndem Verhalten. In zwei Vortragsteilen mit Diskussionsrunde gewinnst du Einblicke für mehr Handlungssicherheit und wirksame Kommunikationsstrategien für den Schulalltag. Taste Hotel Dresden, Mobschatzer Str. 29, 01157 Dresden Link zum Event
11. September
Oberschultag in Dresden
15:30 bis 21:00 Uhr, Anmeldung erforderlich, Kosten für Nichtmitglieder 45 €, für SLV-Mitglieder 3 €. Unter dem Motto „Inspiration. Impulse. Innovation – Für starke Oberschulen!" bietet dir der Oberschultag des SLV aktuelle Informationen aus dem SMK-Referat Oberschulen sowie Beiträge des MPZ Dresden. Du kannst im Rahmen eines Workshops verschiedene KI-Anwendungen ausprobieren und reflektierst deine Erfahrungen sowie die Einsatzmöglichkeiten für deinen Unterricht. Den Abschluss bildet ein Improtheater. Taste Hotel Dresden, Mobschatzer Str. 29, 01157 Dresden Link zum Event
14. September
1. MINTGeo-Tag an der TU Dresden: Für die Zukunft lernen – Zukunft gestalten
09:00 bis 16:30 Uhr, Anmeldung erforderlich. Der 1. MINTGeo-Tag bietet dir als (angehende) Lehrkraft der Fächer Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie, Physik oder Geographie ein vielfältiges Fortbildungsprogramm. Nach einem gemeinsamen Hauptvortrag wählst du aus parallelen Workshops zu Zukunftsthemen wie digitalen Medien, dem Einsatz von KI zur Unterrichtsvorbereitung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und dem Umgang mit Heterogenität. TU Dresden, Andreas-Schubert-Bau und Seminargebäude 2 Link zum Event
2. Oktober
22. Dresdner Lehrertag
10:00 bis 15:00 Uhr, Anmeldung erforderlich, Kosten für Gäste 10 €, für SLV-Mitglieder 3 €. Der 22. Dresdner Lehrertag des SLV widmet sich unter dem Titel „Mit Worten statt Fäusten" der gewaltfreien Kommunikation in der Schule. Nach einem Impulsvortrag zur Entstehung und Prävention von Konflikten wählst du zwei aus vier Workshops: Konfliktmanagement, akute Konflikte souverän entschärfen, KI im Unterricht sowie das Phänomen Gewalt im schulischen Kontext. Taste Hotel Dresden, Mobschatzer Str. 29, 01157 Dresden Link zum Event
5. Oktober
Exkursion „Leben mit der Natur“ in Zittau und dem Zittauer Gebirge
05. bis 09. Oktober 2026, Anmeldung erforderlich, Teilnahme kostenfrei. Bei dieser mehrtägigen Exkursion im Zittauer Gebirge erschließt du dir verschiedene Orte didaktisch und entwickelst gemeinsam eigene Exkursionsideen für deinen Unterricht. Praxisnah setzt du dich mit Themen wie Biodiversität, Ökosystemleistungen, Tourismus, Forstwirtschaft, Umweltschutz und Stadtentwicklung auseinander. Eine Teilnahme an einzelnen Tagen ist möglich. Treffpunkt ist das IHI Zittau. Link zum Event
14. Oktober
Wasser: Unsere wichtigste Umweltressource und ihre nachhaltige Bewirtschaftung (Online)
13:00 bis 16:00 Uhr, Anmeldung erforderlich. In dieser Online-Fortbildung erfährst du als Lehrkraft an Gymnasien mehr über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik bei der Bewirtschaftung des Grundwassers sowie der Aufbereitung von Trink- und Abwasser. Vorgestellt werden Informationsquellen sowie Anwendungs- und Berechnungsbeispiele, mit denen du aktuelle Themen der Wasserwirtschaft mit den Lehrinhalten der Klassen 11 und 12 in den Fächern Geografie, Chemie und Mathematik verknüpfen kannst. Link zum Event

FAQ

FAQ zum Schuldienst

Deine Bewerbung in 3 Schritten

Deine Bewerbung als Lehrkraft in Sachsen kannst du bequem über das Onlineportal für den sächsischen Schuldienst einreichen. Dafür musst du dich einmalig registrieren und kannst dann in drei Schritten deine Bewerbung absenden:

  1. dein passendes Bewerbungsverfahren auswählen
  2. deine Bewerbungsdaten eingeben und Unterlagen hochladen und
  3. Bewerbung zwischenspeichern oder direkt absenden

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für den sächsischen Schuldienst bekommst du direkt auf dem Bewerbungsportal.

In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karrierelaufbahn ein so gutes Gehalt erzielen. Um deine finanzielle und auch soziale Absicherung musst du dir dann keine Gedanken machen. Dabei ist es in Sachsen unerheblich, an welcher Schulart du unterrichtest: Wir wertschätzen alle finanziell gleich. Vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer werden für alle Schularten in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der E 13 oder A 13 eingruppiert. Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.

An deiner Schule stehen dir, je nach Schulart, verschiedene fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie Oberstufenberatung, Fachleitung oder Beratungslehrerin oder Beratungslehrer offen. Du kannst dich auch zur Mentorin oder zum Mentor für zukünftige Lehrkräfte sowie Seiteneinsteigende weiterentwickeln. Über die Schulen hinaus gibt es zudem die Möglichkeit, als Fachberatung für ein bestimmtes Unterrichtsfach oder eine Fachrichtung für die Schulaufsicht tätig zu werden. Für Lehrerinnen und Lehrer, die verstärkt Management- und Führungsaufgaben wahrnehmen möchten, ist auch die Entwicklung in Richtung Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eine interessante Option. Natürlich hast du auch immer die Möglichkeit, dich individuell weiterzubilden, neue Projekte in und außerhalb der Schule ins Leben zu rufen oder für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Es warten zahlreiche Möglichkeiten auf dich!

Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung ist schulartabhängig und beträgt für die

  • Grundschule: 27 Unterrichtsstunden
  • Oberschule, Gymnasium und berufsbildende Schulen: 26 Unterrichtstunden
  • Förderschule: 25 Unterrichtsstunden
  • Gemeinschaftsschule: 26 Unterrichtsstunden

Darüber hinaus werden für bestimmte schulische Aufgaben und ab einem gewissen Alter Anrechnungsstunden gewährt, die die Unterrichtsverpflichtung vermindern. Das gilt zum Beispiel für diese Aufgaben:

  • Tätigkeit als Beratungslehrerin oder Beratungslehrer
  • Pitko (verantwortlich für die gesamte schulische digitale Infrastruktur)
  • Fachberatung
  • Schulleitung und stellvertretende Schulleitung

Ja, es gibt die Möglichkeit, dich während deiner Berufseinstiegsphase professionell begleiten zu lassen. Auf der Lernplattform Startklar findest du ein vielfältiges Angebot, das wie ein Baukastensystem aufgebaut ist. Hier kannst du dir maßgeschneiderte Fortbildungen ganz nach deinen individuellen Wünschen zusammenstellen und dir so ein umfangreiches Programm für deinen Berufseinstieg gestalten.

Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer ist gegenwärtig sachsenweit sehr hoch. Diese Tendenz wird noch mindestens für die nächsten acht Jahre anhalten.

Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.

Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen.

Fächerspezifisch ist an allen weiterführenden Schulen der Bedarf an Lehrkräften für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Fremdsprachen besonders groß. Für die berufsbildenden Schulen gibt es Einstellungsbedarf insbesondere in den gewerblich-technischen Fachrichtungen, wie Metall- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und Informationstechnik.

Auch an Schulen in freier Trägerschaft bestehen ebenfalls vielfältige Einstellungsoptionen. 

Nähere Informationen zum Bedarf bekommst du hier. Über die aktuellen Einstellungsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst kannst du dich am besten direkt im Bewerbungsportal informieren.

Die Regionen zu den einzelnen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau) findest du auf der Karte zum Download hier (PDF).

Alle neu eingestellten vollständig ausgebildeten Lehrkräfte, die das 42. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht vollendet haben. Neueinstellungen von Lehrkräften erfolgen regulär im Beamtenverhältnis auf Probe.

Der Freistaat Sachsen übernimmt auch bereits verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern.

Ausnahmen von der Altersgrenze sind gemäß § 7 Abs. 2 Sächsisches Beamtengesetz nur in besonders begründeten Fällen möglich.

In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.

Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

Verbeamtung von neu eingestellten Lehrkräften: Zunächst werden die Voraussetzungen für eine Verbeamtung geprüft. Diese Prüfung übernimmt das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Infrage kommende Bewerberinnen und Bewerber werden informiert. Im optimalen Fall erfolgt bereits die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe.

Du hast noch offene Fragen zur Verbeamtung? Dann wende dich bitte per E-Mail an deinen zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung:

­Du kannst verbeamtet werden, wenn…

  • du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaats der EU besitzt,
  • du dich verpflichtest, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • du eine vorgeschriebene Laufbahnbefähigung besitzt (im Sinne eines erforderlichen Lehramtsabschlusses)
  • und du gesundheitlich geeignet bist, was in einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wird.
  • du das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du dazu auf dem Serviceportal Amt24.

Es gibt eine Grundvoraussetzung, die für eine Übernahme verbeamteter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern erfüllt sein muss: Das abgebende Land muss eine Freigabeerklärung ausstellen. Das kann sowohl im Rahmen eines regulären Bewerbungsverfahren oder eines Lehreraustauschverfahrens stattfinden. Die Freigabeerklärung erfolgt durch die zuständige Schulbehörde, wo du auch den Antrag stellen musst. Liegt dir die Freigabeerklärung vor, kannst du im nächsten Schritt die Teilnahme am Lehreraustauschverfahren beantragen. Nähere Infos zum Lehreraustauschverfahren findest du hier.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit der Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn für den sächsischen Schuldienst zu bewerben.

In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karriere ein so gutes Gehalt erzielen. In Sachsen werden die Lehrkräfte aller Schularten einheitlich im Eingangsamt A 13 verbeamtet, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben sind. Aufstiegschancen in die A 14 und höher sind gegeben. Welche konkreten Beträge aktuell zu den einzelnen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gehören, ist hier zu finden.

Alle bisherigen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben erhalten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt (also das Erreichen der Altersgrenze und Mindestanwartschaftszeiten), wird die gesetzliche Rente ungekürzt ausgezahlt.
Wirst du verbeamtet, entfällt die Pflichtversicherung bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Bereits erworbene Versicherungsansprüche bleiben dir erhalten.

Innerhalb einer Besoldungsgruppe gibt es mehrere Stufen, auf denen du anhand deiner Erfahrung zugeordnet wirst. Das heißt: Je nach dienstlicher Erfahrung wird dein Grundgehalt bemessen. Der Aufstieg in den Stufen beginnt grundsätzlich mit dem Wirksamwerden der Ernennung. Es wird auch berücksichtigt, ob du zuvor bereits im öffentlichen Dienst als Lehrerin oder Lehrer tätig warst.

Als verbeamtete Person besteht für dich der Grundsatz der Eigenvorsorge. Das heißt: Im Krankheits- oder Pflegefall musst du dich aus eigenen Dienstbezügen um deine Versorgung kümmern. Allerdings wird dir in einem solchen Fall „Beihilfe“ geleistet werden. Das ist eine ergänzende Fürsorgeleistung durch den Dienstherrn. Dabei können zwischen 50 % und 80 % der Aufwendungen im Krankheitsfall für die verbeamtete Person sowie deren Partnerin oder Partner und Kinder erstattet werden.

Für den nicht von der Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten wird der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Hierfür gibt es für Beamtinnen und Beamte maßgeschneiderte Angebote. Grundsätzlich solltest du dir aber verschiedene Tarife und Versicherungsleistungen anschauen, denn: Faktoren wie die familiären Verhältnisse, das Alter oder Vorerkrankungen können bei der Auswahl eine bedeutsame Rolle spielen. 

Alternativ ist auch eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Gemäß dem geltenden Koalitionsvertrag soll dies für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen künftig ohne Nachteile möglich sein.

Ab dem 01.01.2024 ergeben sich u. a. Änderungen der Bemessungssätze in der Beihilfe sowie die Einführung einer pauschalen Beihilfe (sog. Hamburger Modell) für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vollständig, d. h. im Umfang von 100 % in einer privaten Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten.

Nach erfolgreich durchlaufenem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die reguläre Probezeit geht drei Jahre. Eine Verkürzung der Probezeit ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben; außerdem können auch Vordienstzeiten auf die Probezeit angerechnet werden.

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