Vertretungslehrkraft in Sachsen

Dringend gesucht: Externe Vertretungslehrkräfte an sächsischen Schulen

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In Sachsen werden immer wieder kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte gesucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Wir erklären, wer dafür in Frage kommt und wie man in Sachsen Vertretungslehrkraft zur Unterrichtsversorgung wird.

Die Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgt je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist zeitlich befristet. 

 

Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen können.

 

Folgende Personengruppen kommen für alle Schulformen in Sachsen als Vertretungslehrkraft in Betracht:

 

  • Gruppe 1: arbeitssuchende Lehrkräfte
  • Gruppe 2: altersbedingt aus dem aktiven Schuldienst ausgeschiedene Lehrkräfte*
  • Gruppe 3: beurlaubte Lehrkräfte
  • Gruppe 4: Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge, die den Zeitraum zwischen ihrem Universitätsabschluss und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes überbrücken möchten
  • Gruppe 5: Bewerberinnen und Bewerber mit einem unvollständigen lehramtsbezogenen Abschluss oder einem ausländischen lehramtsbezogenen Abschluss vor Abschluss des Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahrens 
  • Gruppe 6: Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehrbefähigung mit einem anderen Hochschulabschluss (mind. Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung)
  • Gruppe 7: Lehramtsstudierende mindestens mit abgeschlossenem Blockpraktikum B und SPÜ sowie Studienreferendarinnen und -referendare

Darüber hinaus können Personen mit einer spezifischen Ausbildung ohne Hochschulabschluss nur an Förderschulen als Vertretungslehrkräfte eingestellt werden. Diese Personen müssen entweder einen Abschluss als Erzieher oder eine pädagogische oder medizinische Qualifikation auf Fachschulniveau in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Lernen nachweisen.

*Wichtiger Hinweis für angestellte Lehrerinnen und Lehrer im Rentenalter

Zum 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft getreten.

Die Aktivrente ermöglicht es allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzu zuverdienen, wenn sie freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Sie dient vor allem der Bekämpfung des Fachkräftemangels und wirkt den Folgen der demografischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt entgegen.

Für den Fall einer vorübergehenden Rückkehr in den aktiven Schuldienst wird durch die mit der Einführung des o. g. Steuerfreibetrages verbundene Erhöhung des Nettoverdiensts ein Einsatz als Vertretungskraft finanziell noch attraktiver.

Ausnahmen: Die Aktivrente gilt nicht für Selbständige, sog. Minijobber sowie Beamtinnen und Beamte.

Du erfüllst die Anforderungen und möchtest Vertretungslehrerin oder -lehrer in Sachsen werden? Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:

  • Bewerbungsanschreiben, das unter anderem erklärt, in welchen Schularten, Fächern und gegebenenfalls an welchen Schulen sie sich einen Unterrichtseinsatz vorstellen können
  • Lebenslauf
  • Berufs- oder Hochschulabschlusszeugnis
  • Sprachzertifikat auf B2-Niveau des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, falls Deutsch nicht deine Muttersprache ist
  • Erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes

Hinweise zur Bewerbung

Interessierte an diesem Programm wenden sich direkt an eine Schule oder einen der Standorte des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung. Bei entsprechendem Bedarf und verfügbaren finanziellen Mitteln wird mit den Vertretungslehrkräften ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. Unter Infos zum sächsischen Schuldienst findest du weitere relevante Informationen und Hinweise.

Maßnahmen gegen Lehrermangel: Personen ohne Studium können sich bewerben

Um den Lehrermangel abzumildern, können an Sachsens Schulen und in bestimmten Bereichen Personen ohne Studium und mit Berufsabschluss als Lehrkräfte eingesetzt werden. Das sieht ein neuer Erlass von Kultusminister Conrad Clemens vor.

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