Vertretungslehrkraft in Sachsen

Dringend gesucht: Externe Vertretungslehrkräfte an sächsischen Schulen

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In Sachsen werden immer wieder kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte gesucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Wir erklären, wer dafür in Frage kommt und wie man in Sachsen Vertretungslehrkraft wird.

Die Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgt je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist zeitlich befristet. 

 

Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen können.

 

Folgende Personengruppen kommen für alle Schulformen in Sachsen als Vertretungslehrkraft in Betracht:

 

  • Gruppe 1: arbeitssuchende Lehrkräfte
  • Gruppe 2: altersbedingt aus dem aktiven Schuldienst ausgeschiedene Lehrkräfte
  • Gruppe 3: beurlaubte Lehrkräfte
  • Gruppe 4: Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge, die den Zeitraum zwischen ihrem Universitätsabschluss und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes überbrücken möchten
  • Gruppe 5: Bewerberinnen und Bewerber mit einem unvollständigen lehramtsbezogenen Abschluss oder einem ausländischen lehramtsbezogenen Abschluss vor Abschluss des Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahrens 
  • Gruppe 6: Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehrbefähigung mit einem anderen Hochschulabschluss (mind. Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung)
  • Gruppe 7: Lehramtsstudierende mindestens mit abgeschlossenem Blockpraktikum B und SPÜ sowie Studienreferendarinnen und -referendare

 

Darüber hinaus können Personen mit einer spezifischen Ausbildung ohne Hochschulabschluss nur an Förderschulen als Vertretungslehrkräfte eingestellt werden. Diese Personen müssen entweder einen Abschluss als Erzieher oder eine pädagogische oder medizinische Qualifikation auf Fachschulniveau in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Lernen nachweisen.

Du erfüllst die Anforderungen und möchtest Vertretungslehrerin oder -lehrer in Sachsen werden? Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:

  • Bewerbungsanschreiben, das unter anderem erklärt, in welchen Schularten, Fächern und gegebenenfalls an welchen Schulen sie sich einen Unterrichtseinsatz vorstellen können
  • Lebenslauf
  • Berufs- oder Hochschulabschlusszeugnis
  • Sprachzertifikat auf B2-Niveau des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, falls Deutsch nicht deine Muttersprache ist
  • Erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes

Hinweise zur Bewerbung

Interessierte an diesem Programm wenden sich direkt an eine Schule oder einen der Standorte des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung. Bei entsprechendem Bedarf und verfügbaren finanziellen Mitteln wird mit den Vertretungslehrkräften ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. Unter Infos zum sächsischen Schuldienst findest du weitere relevante Informationen und Hinweise.

Maßnahmen gegen Lehrermangel: Personen ohne Studium können sich bewerben

Um den Lehrermangel abzumildern, können an Sachsens Schulen und in bestimmten Bereichen Personen ohne Studium und mit Berufsabschluss als Lehrkräfte eingesetzt werden. Das sieht ein neuer Erlass von Kultusminister Conrad Clemens vor.

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