Es gibt eine Grundvoraussetzung, die für eine Übernahme verbeamteter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern erfüllt sein muss: Das abgebende Land muss eine Freigabeerklärung ausstellen. Das kann sowohl im Rahmen eines regulären Bewerbungsverfahren oder eines Lehreraustauschverfahrens stattfinden. Die Freigabeerklärung erfolgt durch die zuständige Schulbehörde, wo du auch den Antrag stellen musst. Liegt dir die Freigabeerklärung vor, kannst du im nächsten Schritt die Teilnahme am Lehreraustauschverfahren beantragen. Nähere Infos zum Lehreraustauschverfahren findest du hier.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit der Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn für den sächsischen Schuldienst zu bewerben.

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