Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung ist schulartabhängig und beträgt für die

  • Grundschule: 27 Unterrichtsstunden
  • Oberschule, Gymnasium und berufsbildende Schulen: 26 Unterrichtstunden
  • Förderschule: 25 Unterrichtsstunden
  • Gemeinschaftsschule: 26 Unterrichtsstunden

Darüber hinaus werden für bestimmte schulische Aufgaben und ab einem gewissen Alter Anrechnungsstunden gewährt, die die Unterrichtsverpflichtung vermindern. Das gilt zum Beispiel für diese Aufgaben:

  • Tätigkeit als Beratungslehrerin oder Beratungslehrer
  • Pitko (verantwortlich für die gesamte schulische digitale Infrastruktur)
  • Fachberatung
  • Schulleitung und stellvertretende Schulleitung
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