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Man kann bei der Verbeamtung zwei Arten unterscheiden:

  1. Verbeamtung von neu eingestellten Lehrkräften: Hierbei werden die Voraussetzungen für eine Verbeamtung zunächst geprüft. Diese Prüfung übernimmt das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Infrage kommende Bewerberinnen und Bewerber werden informiert. Im optimalen Fall erfolgt bereits die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe.
  2. Verbeamtung von Bestandlehrkräften: Befindest du dich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen, kannst du bei Wunsch einer Verbeamtung einen Antrag stellen. Dieser ist formlos und wird am zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) gestellt.

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