Das Gehalt ist davon abhängig, ob du eine Teil-Anerkennung als Lehrerin oder Lehrer hast und noch Auflagen (z. B. Nachstudieren eines zweiten Faches) offen sind oder ob du eine volle Anerkennung hast und einer sächsischen Lehrkraft gleichgestellt bist.

Bei einer Teil-Anerkennung als Lehrerin oder Lehrer mit Auflagen wirst du in die Entgeltgruppe E 10 Stufe 1 bis E 12 Stufe 6 eingruppiert.

Wenn du eine volle Anerkennung hast und einer sächsischen Lehrkraft gleichgestellt bist wirst du in der E 13 oder A 13 eingruppiert.

Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.

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