Du hast einen Rechtsanspruch auf die Prüfung, ob deine ausländischen Lehramtsabschlüsse im Freistaat Sachsen anerkannt werden. Hierfür musst du einen Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle des Landesamtes für Schule und Bildung stellen.
Das Landesamt prüft daraufhin, ob deine berufliche Ausbildung dazu befähigt, als Lehrerin oder Lehrer an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen oder berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen arbeiten zu dürfen. Weitere Informationen zum Antrag findest du unter: www.schule.sachsen.de/zast.

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