Alle bisherigen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben erhalten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt (also das Erreichen der Altersgrenze und Mindestanwartschaftszeiten), wird die gesetzliche Rente ungekürzt ausgezahlt.
Wirst du verbeamtet, entfällt die Pflichtversicherung bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Bereits erworbene Versicherungsansprüche bleiben dir erhalten.