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Während deines Vorbereitungsdienstes erhältst du einen Anwärterbezug, der sich aus einem Anwärtergrundbetrag und gegebenenfalls einem Familienzuschlag zusammensetzt. Die Art der Ausbildungsbezüge ist im Sächsischen Besoldungsgesetz festgelegt:
Nach A 13 (AW 13) erhalten alle Referendarinnen und Referendare den gleichen Anwärtergrundbetrag. Die aktuelle Höhe der Bezüge findest du auf der Website des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Von den Anwärterbezügen wird lediglich Lohnsteuer abgezogen. Außerdem musst du noch einen Beitrag für die private Krankenversicherung entrichten.
Absolvierst du deinen Vorbereitungsdienst außerhalb der sächsischen Ballungszentren (Leipzig, Dresden) und bist bereit, nach dem Abschluss deiner Ausbildung für mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer der sächsischen Bedarfsregionen tätig zu sein, kannst du neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1.500 € brutto einen monatlichen Zuschlag (Anwärtersonderzuschlag) von rund 1.000 € brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten. Grund dafür ist, dass die Regionen außerhalb der Ballungsräume Dresden und Leipzig unterbesetzt sind. Der Anwärtersonderzuschlag dient somit als Motivation, Anreiz und Unterstützung für Lehramtsstudierende, die ihren Vorbereitungsdienst in einer Bedarfsregion absolvieren.