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Die Voraussetzungen für den Seiteneinstieg als Lehrkraft in Sachsen.
Grundvoraussetzung für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde. Ein Seiteneinstieg von Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen an Universitäten, Kunst-, Musik- oder Fachhochschulen ist prinzipiell auch möglich. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss an einer Berufsakademie können nur unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der geänderten Lehrer-Qualifizierungsverordnung eingestellt werden.
Alle Informationen auf einen Blick findest du auch im Infoflyer zum Seiteneinstieg.
lm Ausland erworbene Hochschulabschlüsse (mindestens Bachelor), müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vor der Bewerbung bestätigt sein. Einstellungsvoraussetzung ist ein Sprachnachweis mindestens auf Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen dazu findest du unter www.kmk.org. Es gibt einen Rechtsanspruch auf die Prüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen, wenn man im Ausland ein Lehrerstudium erfolgreich abgeschlossen hat und im Freistaat Sachsen als Lehrer/Lehrerin tätig werden möchten. Genauere Informationen sowie die Formulare für die Beantragung findest du hier: www.amt24.sachsen.de.