Die Voraussetzungen für den Seiteneinstieg als Lehrkraft in Sachsen.

Grundvoraussetzung für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Fachhochschule bzw. Berufsakademie, das mit einem Master, Magister, Diplom oder mindestens Bachelor abgeschlossen wurde.

Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen können sich ausschließlich für eine Einstellung in der Schulart Förderschule mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder Lernen bewerben.

Alle Informationen auf einen Blick findest du auch im Infoflyer zum Seiteneinstieg (PDF downloaden).

lm Ausland erworbene Hochschulabschlüsse (mindestens Bachelor), müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vor der Bewerbung bestätigt sein. Einstellungsvoraussetzung ist ein Sprachnachweis mindestens auf Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens. Weitere Informationen dazu findest du unter www.kmk.org.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf die Prüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen, wenn man im Ausland ein Lehrerstudium erfolgreich abgeschlossen hat und im Freistaat Sachsen als Lehrer/Lehrerin tätig werden möchten. Genauere Informationen sowie die Formulare für die Beantragung findest du hier: www.amt24.sachsen.de.

Infos für ausländische Lehrkräfte

Hier erfährst Du alles über deine Möglichkeiten sowie Einstellungschancen und erhältst Informationen zu den Voraussetzungen, dem Bewerbungsablauf und zur Qualifizierung.

Interessenten ohne Hochschulabschluss entnehmen die aktuellen Bedingungen bitten den „Hinweisen für das Einstellungsverfahren“ auf dem Online-Bewerber-Portal: https://www.bewerbung-schuldienst.sachsen.de/

Bewerbungsportal

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