Je nach Profil der Schulassistenz werden entsprechende Qualifikationen und/oder Erfahrungen verlangt. Der Einsatz in der allgemeinen Schulassistenz erfordert in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrungen im pädagogischen Bereich. Bei der Sprach- und Integrationsmittlung kommen zusätzlich sehr gute Sprachkompetenzen (Niveau C1 oder C2) aus mindestens einem speziell am Bedarf der Schule orientierten Sprachraum hinzu.

Die Schulverwaltungsassistenz erfordert in der Regel den Abschluss für den mittleren oder gehobenen Verwaltungsdienst, als Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter oder als Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement.