In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.

Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.