Sind Beamtinnen und Beamte durch Krankheit an der Dienstleistung verhindert (arbeitsunfähig), erhalten sie ihre Bezüge weiterhin zu 100 Prozent. Für ihre Aufwendungen im Krankheitsfall (ggf. auch für Familienangehörige) erhalten sie und von ihrem Dienstherrn anteilig eine finanzielle Unterstützung, die sogenannten Beihilfeleistungen, in Höhe von 50 bis 80 Prozent der entstandenen Kosten. Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten sind Beamtinnen und Beamte nämlich nicht gesetzlich krankenversichert.  

Als Absicherung für die Aufwendungen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, wird Beamtinnen und Beamten der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Hier solltest du dir die verschiedenen Tarife und Versicherungsleistungen ganz genau anschauen; schließlich spielen Faktoren wie die familiären Verhältnisse, das Alter oder Vorerkrankungen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus sollen Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen künftig die Möglichkeit erhalten, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern. Dazu wird in Kürze ein Vorschlag der Staatsregierung erwartet.

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