Bewerbungsportal
Du willst deine Bewerbung für den sächsischen Schuldienst abgeben? Dann klick hier für mehr Infos.
Ja, auch wenn wir dich natürlich gerne für Sachsen begeistern wollen. Nach Abschluss des Studiums und/oder des Vorbereitungsdienstes, kannst du dich in jedem Bundesland bewerben. Näheres findest du im Beschluss der Kultusministerkonferenz „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ vom März 2013.
Die Bewerbungsmodalitäten und Fristen der einzelnen Länder können variieren.
Lehrerinnen und Lehrer im sächsischen Schuldienst können verbeamtet werden – und zwar in allen Schularten. Bei ihrem Berufsstart werden sie einheitlich in der Besoldungsgruppe A 13 verbeamtet. A 13 ist dabei das reguläre Einstiegsgehalt in der Laufbahngruppe 2.2 (vormals höherer Dienst) und liegt derzeit auf erster Stufe bei rund 4.838,65 € in Vollzeit.
Um dich verbeamten zu lassen, musst du eine vollständig ausgebildete Lehrkraft sein (d. h. mit Vorbereitungsdienst und Zweiter Staatsprüfung) und darfst das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nach erfolgreich durchlaufenem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die reguläre Probezeit geht drei Jahre. Eine Verkürzung der Probezeit ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben; außerdem können auch Vordienstzeiten auf die Probezeit angerechnet werden.
Ja, es gibt die Möglichkeit, dich während deiner Berufseinstiegsphase professionell begleiten zu lassen. Auf der Lernplattform Startklar findest du ein vielfältiges Angebot, das wie ein Baukastensystem aufgebaut ist. Hier kannst du dir maßgeschneiderte Fortbildungen ganz nach deinen individuellen Wünschen zusammenstellen und dir so ein umfangreiches Programm für deinen Berufseinstieg gestalten.
In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karriere ein so gutes Gehalt erzielen. In Sachsen werden die Lehrkräfte aller Schularten einheitlich im Eingangsamt A 13 verbeamtet, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben sind. Aufstiegschancen in die A 14 oder höher sind gegeben. Welche konkreten Beträge aktuell zu den einzelnen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gehören, findest du hier.
Ein Beamtenverhältnis besteht normalerweise in Vollzeit. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Antrags:
Grund für die Teilzeitanfrage ist hier die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen. Diese Anfrage ist, bis auf zwingende Ausnahmen, zu gewähren.
Teilzeitanfragen aus nicht-familiären Gründen können im Ermessen des Dienstherrn gewährt oder abgelehnt werden. Eine Ablehnung kann vor allem erfolgen, wenn sonst die notwendige Unterrichtsversorgung der Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann.
Du solltest einen solchen Antrag so früh wie möglich stellen. Hast du zusätzliche Nachweise, beispielsweise ein ärztliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen, musst du diese dem Antrag beifügen.
Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer ist gegenwärtig sachsenweit sehr hoch. Diese Tendenz wird noch mindestens für die nächsten acht Jahre anhalten.
Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.
Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen.
Fächerspezifisch ist an allen weiterführenden Schulen der Bedarf an Lehrkräften für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Fremdsprachen besonders groß. Für die berufsbildenden Schulen gibt es Einstellungsbedarf insbesondere in den gewerblich-technischen Fachrichtungen, wie Metall- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und Informationstechnik.
Auch an Schulen in freier Trägerschaft bestehen ebenfalls vielfältige Einstellungsoptionen.
Nähere Informationen zum Bedarf bekommst du hier. Über die aktuellen Einstellungsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst kannst du dich am besten direkt im Bewerbungsportal informieren.
Die Regionen zu den einzelnen Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau) findest du auf der Karte zum Download hier.
Alle neu eingestellten vollständig ausgebildeten Lehrkräfte, die das 42. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht vollendet haben. Neueinstellungen von Lehrkräften erfolgen regulär im Beamtenverhältnis auf Probe.
Der Freistaat Sachsen übernimmt auch bereits verbeamtete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern.
Ausnahmen von der Altersgrenze sind gemäß § 7 Abs. 2 Sächsisches Beamtengesetz nur in besonders begründeten Fällen möglich.
In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.
Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.