Während deines Vorbereitungsdienstes erhältst du einen Anwärterbezug, der sich aus einem Anwärtergrundbetrag und gegebenenfalls einem Familienzuschlag zusammensetzt. Die Art der Ausbildungsbezüge ist im Sächsischen Besoldungsgesetz festgelegt:

Nach A 13 (AW 13) erhalten alle Referendarinnen und Referendare den gleichen Anwärtergrundbetrag. Die aktuelle Höhe der Bezüge findest du auf der Website des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Von den Anwärterbezügen wird lediglich Lohnsteuer abgezogen. Außerdem musst du noch einen Beitrag für die private Krankenversicherung entrichten.

Absolvierst du deinen Vorbereitungsdienst außerhalb der sächsischen Ballungszentren (Leipzig, Dresden) und bist bereit, nach dem Abschluss deiner Ausbildung für mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer der sächsischen Bedarfsregionen tätig zu sein, kannst du neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1.500 € brutto einen monatlichen Zuschlag (Anwärtersonderzuschlag) von rund 1.000 € brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten. Grund dafür ist, dass die Regionen außerhalb der Ballungsräume Dresden und Leipzig unterbesetzt sind. Der Anwärtersonderzuschlag dient somit als Motivation, Anreiz und Unterstützung für Lehramtsstudierende, die ihren Vorbereitungsdienst in einer Bedarfsregion absolvieren.

Empfänger deiner Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist nicht die Schule, sondern das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Somit kannst du es dir nicht aussuchen, wo dein Vorbereitungsdienst stattfindet. Jedoch kannst du in deiner Bewerbung Einsatzwünsche für eine bestimmte Region oder Schule angeben.

Ja, es gibt mehrere Stiftungen, die Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende anbieten.

Folgende parteinahe Stiftungen vergeben Stipendien für alle Studiengänge:

Weitere Angebote für Studienförderungen und Stipendien findest du hier: 

Dein Studium beinhaltet:

Möchtest du Sonderpädagogik studieren, musst du zusätzlich zwei Förderschwerpunkte und ein Unterrichtsfach der Oberschule oder der Grundschuldidaktiken wählen.

Am Ende jedes Lehramtsstudiums steht die Erste Staatsprüfung, welche aus einer wissenschaftlichen Arbeit, mündlichen Prüfungen und einer schriftlichen Prüfung in den Bildungswissenschaften besteht.

Nach dem eigentlichen Studium folgt der Vorbereitungsdienst. Dieser dauert drei Unterrichtshalbjahre. Während des Vorbereitungsdienstes bist du vier Tage pro Woche an einer Schule tätig und wirst von den Lehrkräften vor Ort betreut.

Einmal pro Woche erhältst du eine theoretische Ausbildung in der Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung. Dabei werden dir bildungswissenschaftliche Inhalte wie Didaktik und Methodik vermittelt, welche einen konkreten praktischen Bezug zur studierten Schulart und den Unterrichtsfächern haben.

Den Vorbereitungsdienst beendest du mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung. In dieser werden Theorie und Praxis verbunden. Die Staatsprüfung setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und einer Schulleiterbeurteilung zusammen.

Bestehst du die Zweite Staatsprüfung, erhältst du die Lehramtsbefähigung für das Lehramt. Damit kannst du dich dann für den Schuldienst in Sachsen oder auch in anderen Bundesländern bewerben.

Du kannst deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

Der Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu stellen.


Achtung: Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit kann nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden.

Bei Einstellung in den sächsischen Schuldienst wirst du nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt. Mit Hilfe der so genannten Leistungszahl wird die Auswahl zwischen den Bewerbenden getroffen. Diese setzt sich aus deinen Noten der Ersten und Zweiten Staatsprüfung bzw. des Masters und der Zweiten Staatsprüfung zusammen. Selbstverständlich fließen auch Berufserfahrung und die gewünschte Einsatzregion mit in die Entscheidung ein. Kriterien wie Zusatzqualifikationen, soziale Belange oder Schwerbehinderung werden nur bei gleicher Leistungszahl betrachtet.
Kurz gesagt: Hast du gute Studienleistungen, die sich in deinen Staatsprüfungen widerspiegeln, ist das definitiv von Vorteil.

Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung ist schulartabhängig und beträgt für die

Darüber hinaus werden für bestimmte schulische Aufgaben und ab einem gewissen Alter Anrechnungsstunden gewährt, die die Unterrichtsverpflichtung vermindern. Das gilt zum Beispiel für diese Aufgaben:

Nach deiner Ersten Staatsprüfung hast du die Möglichkeit, als Vertretungslehrkraft zu arbeiten. Du kannst dich für das Programm Unterrichtsversorgung im Personalreferat eines Standortes des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) anmelden. Besteht für dein Qualifikationsprofil Bedarf, erhältst du einen befristeten Arbeitsvertrag. Einige Schularten und Regionen bieten auch die unbefristete Einstellung an.

Grundsätzlich kannst du dich nach deiner Zweiten Staatsprüfung auch für eine andere Schulart bewerben, sofern dies „laufbahnrechtlich“ passend ist. Deine Chancen eingestellt zu werden erhöhen sich, wenn du dich für eine Schulart bewirbst, bei der der Bedarf an Lehrkräften besonders hoch ist.

Jährlich finden zum 1. August und zum 1. Februar Einstellungsverfahren für Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen statt.