Bewerbungsportal
Du willst deine Bewerbung für den sächsischen Schuldienst abgeben? Dann klick hier für mehr Infos.
Bewerben kannst du dich mit deinem Abiturzeugnis oder einer vergleichbaren Hochschulzugangsberechtigung. Bitte beachte: Für die Fächer Kunst, Sport und Musik gibt es Eignungstests; an der TU Dresden auch für die Fächer Englisch und Französisch.
Weitere Informationen erhältst du bei den Studienberatungen der einzelnen Universitäten und Hochschulen:
Die Dauer deines Studiums hängt von der Schulart ab. Für ein Lehramtsstudium an Grundschulen benötigst du in der Regel acht Semester, an Oberschulen neun und für das Lehramt an Gymnasien, berufsbildenden Schulen sowie Sonderpädagogik zehn Semester.
Im Anschluss an das Studium absolvierst du dann noch den Vorbereitungsdienst (Referendariat) im studierten Lehramt an einer Schule und einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung in Annaberg, Chemnitz, Dresden, Löbau oder Leipzig. Der Vorbereitungsdienst in Sachsen dauert 18 Monate und verteilt sich über drei Unterrichtshalbjahre. Er schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Insgesamt studierst du mit Vorbereitungsdienst je nach Schulart somit zwischen 5,5 und 6,5 Jahren, um Lehrerin oder Lehrer zu werden.
Ein Praktikum an einer Schule ist möglich. Setze dich dazu mit der Schulleitung deiner Wunschschule in Verbindung. Du kannst entsprechend deiner persönlichen Voraussetzungen in folgenden pädagogischen Arbeitsfeldern der Schulen eingesetzt werden:
Praktikantinnen und Praktikanten werden nicht zur Vertretung oder als Ersatz für Lehrkräfte eingesetzt. Sie unterstützen die Fachkräfte der Schule. Die Aufgabenübertragung erfolgt im Wege des Direktions- und Weisungsrechts der Schulleitung und kann auch auf eine Lehrkraft übertragen werden.
Da Praktikantinnen und Praktikanten an Schulen mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, sind sie verpflichtet nach § 30a BZRG ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Beantragt wird das erweiterte Führungszeugnis durch den Interessenten an einem Praktikum bei der örtlichen Meldebehörde oder online über Amt 24.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr Pädagogik, kurz FSJ Pädagogik, ist ein zwölfmonatiger Freiwilligendienst. Diesen kannst du an Grund-, Ober-, Förderschulen oder Gymnasien absolvieren. Dein FSJ würde mit dem Beginn des Schuljahres starten und mit den Sommerferien enden. Noch mehr Infos bekommst du hier.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Studienort zu wechseln. Hochschulen sind dazu verpflichtet, Studien- und Prüfungsleistungen gegenseitig anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede an der jeweiligen Hochschule zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen bestehen. Ist der Zielstudiengang/das Zielstudienfach zulassungsbeschränkt (N.c.). gilt dies auch für Bewerberinnen und Bewerber höherer Fachsemester, die z.B. bereits im gleichen oder in einem anderen Studiengang studieren bzw. studiert haben. Einem Wechsel kann nur dann stattgegeben werden, wenn man eine Zulassung erhält. Diesbezüglich raten wir aber, sich direkt mit den Universitäten in Verbindung zu setzen.
Du kannst auch innerhalb deines Studiums die Schulart oder die Fächer wechseln. Dabei kannst du dir deine bereits erbrachten Studienleistungen aus dem bisherigen Studium teilweise anerkennen lassen. Dies muss in jedem Einzelfall von der Universität geprüft werden. Bei artverwandten Fächern ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dir Leistungen angerechnet werden. Beachte aber, dass in vielen Fällen auch bei einem Wechsel eine Zulassungsbeschränkung greifen kann. Nähere Informationen findest du bei der Studienfachberatung der jeweiligen Universität.
Bitte informiere dich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die aktuell geltenden Regelungen an der jeweiligen Hochschule. Falls du BAföG oder ein Stipendium beziehst, lasse dich bitte vor einem geplanten Wechsel auch von den jeweiligen Institutionen zu möglichen Konsequenzen beraten.
Grundsätzlich ist dies möglich. Deine bereits erbrachten Leistungen kannst du dir teilweise anerkennen lassen. Dies muss aber von der Universität in jedem Einzelfall geprüft werden. Ähneln sich die Fächer, hast du eine größere Chance, dir Leistungen anrechnen zu lassen. Ziehst du einen Wechsel in Erwägung, kannst du dich an deiner Universität beraten lassen.
Bitte informiere dich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die aktuell geltenden Regelungen an der jeweiligen Hochschule. Falls Du BAföG oder ein Stipendium beziehst, lasse Dich bitte vor einem geplanten Wechsel auch von den jeweiligen Institutionen zu möglichen Konsequenzen beraten.
Der Vorbereitungsdienst ist die 2. Phase der Lehrerausbildung und besteht aus drei Ausbildungsabschnitten. Jeder Abschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr. Des Weiteren erfolgt eine Ausbildung an der Schule (Unterricht, Hospitation, Schulorganisation) und eine Ausbildung in LAS (theoriegeleitete Praxisreflexion).
Für den Vorbereitungsdienst ist für dich ein Antrag auf Zulassung über das Bewerbungsportal erforderlich.
Der Vorbereitungsdienst beginnt zweimal pro Jahr:
Beginn zum 1. Schulhalbjahr = Bewerbungsfrist bis 1. März des selben Jahres
Beginn zum 2. Schulhalbjahr = Bewerbungsfrist bis 1. September des Vorjahres
Während dieser Zeit wirst du vier Tage pro Woche an einer Schule sein. Dort wirst du hospitieren und zunehmend selbstständig unterrichten. An einem Tag in der Woche besuchst du Lehrveranstaltungen an einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB).
Dort wirst du im Sinne der theoriegeleiteten Praxisreflexion in den Bereichen Didaktik und Methodik unter Berücksichtigung der Bildungswissenschaften in Bezug auf deine Unterrichtsfächer, deinen Förderschwerpunkt oder deine berufliche Fachrichtung sowie in den Bereichen Schulrecht, Lehrerdienstrecht und Beamtenrecht ausgebildet.
Während deiner Ausbildung wirst du darüber hinaus am Seminar von deinen Lehrbeauftragten professionalisierend begleitet. Sie hospitieren in deinem Unterricht, führen Beratungsgespräche und geben dir Gelegenheit, in ihrem Unterricht zu hospitieren.
Ausführliche Informationen zum Vorbereitungsdienst erhältst du im Video.
Den Vorbereitungsdienst schließt du mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Die Staatsprüfung setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und der Schulleiterbeurteilung zusammen.