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Das Landesamt für Schule und Bildung prüft die Fachanerkennung deiner bereits studierten Fächern nach deiner Bewerbung für den Seiteneinstieg.
Für eine umfassende Prüfung der Abschlüsse auf Qualifizierbarkeit und Fachzuordnung müssen die vollständigen Zeugnis- und Prüfungsunterlagen des Hochschulabschlusses (z. B. Bachelor und Master/Vordiplom und Diplom) sowie das Transcript of Records/Modulübersicht eingereicht werden.
Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Abschlussbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zwingend erforderlich. Des Weiteren sind beglaubigte deutsche Übersetzungen aller Zeugnisunterlagen einzureichen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, ist der Sprachnachweis der deutschen Sprache, der mindestens dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht, notwendig.
Grundlage für die Bewertung der Abschlüsse auf Fachzuordnung stellt die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) dar. Für eine Fachanerkennung müssen Inhalt und Umfang der bereits erbrachten Studienleistungen im Wesentlichen mit den Anforderungen der LAPO I im jeweiligen Fach der entsprechenden Schulart übereinstimmen.
Die Prüfung auf Fachanerkennung erfolgt ausschließlich im Rahmen deiner Bewerbung für den Seiteneinstieg durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB).