[wpml_language_selector_widget]

Du kannst deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Du mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegst
  • Du neben dem Vorbereitungsdienst noch in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung eine Erweiterungsprüfung nach § 22 Lehramtsprüfungsverordnung I anstrebst
  • Du neben dem Vorbereitungsdienst habilitierst oder an einer Dissertation arbeitest

Trifft dies zu, dauert dein Vorbereitungsdienst 24 Monate und du bekommst 75 % der vollen Ausbildungsbezüge bezahlt. Nach § 14 Abs. 6 Lehramtsprüfungsverordnung II vom 12. Januar 2016 ergibt sich folgende Leistungserwartung:

  • Erster Abschnitt: wöchentlich mindestens drei Unterrichtsstunden hospitieren und in der Regel fünf bis sechs Stunden begleitender Unterricht
  • Zweiter Abschnitt: wöchentlich mindestens drei Unterrichtsstunden hospitieren und in der Regel neun Stunden selbstständiger Unterricht

Der Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu stellen.


Achtung: Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit kann nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden.

Bewerbungsportal

Du willst deine Bewerbung für den sächsischen Schuldienst abgeben? Dann klick hier für mehr Infos.