Du kannst deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Du mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegst
  • Du neben dem Vorbereitungsdienst noch in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung eine Erweiterungsprüfung nach § 22 Lehramtsprüfungsverordnung I anstrebst
  • Du neben dem Vorbereitungsdienst habilitierst oder an einer Dissertation arbeitest

Der Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu stellen.


Achtung: Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit kann nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden.