Nein. Grundvoraussetzung für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde. Ein Seiteneinstieg von Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen an Universitäten, Kunst-, Musik- oder Fachhochschulen ist prinzipiell auch möglich. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss an einer Berufsakademie können sich auch bewerben.

Ausländische Hochschulabschlüsse können auch zum Seiteneinstieg berechtigen, je nach Abschlussbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.