Ein Praktikum an einer Schule ist möglich. Setze dich dazu mit der Schulleitung deiner Wunschschule in Verbindung. Du kannst entsprechend deiner persönlichen Voraussetzungen in folgenden pädagogischen Arbeitsfeldern der Schulen eingesetzt werden:

  • Unterstützung und Durchführung von Ganztagsangeboten (z. B. Schulklub, Sportangebote), sowie Mitarbeit in der Nachmittagsbetreuung
  • Begleitung und Unterstützung im Unterricht (z. B. bei der Begleitung einzelner Lerngruppen oder einzelner Schülerinnen und Schüler)
  • Begleitung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei Maßnahmen des individuellen Förderns und Forderns (z. B. Leseförderung, Förderkurse)
  • Unterstützung bei Schülerprojekten
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung
  • Gestaltung und Durchführung eigener Projekte (z. B. Schülerbibliothek, Schülerzeitung, Schülerradio, Homepage, Schülerfirma)
  • Hilfe bei der Organisation von Schul- und Klassenfesten, Exkursionen und Klassenfahrten
  • Unterstützung der schulischen Gremienarbeit und des Schülerrates

Praktikantinnen und Praktikanten werden nicht zur Vertretung oder als Ersatz für Lehrkräfte eingesetzt. Sie unterstützen die Fachkräfte der Schule. Die Aufgabenübertragung erfolgt im Wege des Direktions- und Weisungsrechts der Schulleitung und kann auch auf eine Lehrkraft übertragen werden.

Da Praktikantinnen und Praktikanten an Schulen mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, sind sie verpflichtet nach § 30a BZRG ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Beantragt wird das erweiterte Führungszeugnis durch den Interessenten an einem Praktikum bei der örtlichen Meldebehörde oder online über Amt 24.

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