Du kannst verbeamtet werden, wenn…

… du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaats der EU besitzt,
… du dich verpflichtest, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
… du eine vorgeschriebene Laufbahnbefähigung besitzt (im Sinne eines erforderlichen Lehramtsabschlusses) und du gesundheitlich geeignet bist, was in einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wird.
… du das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du auf dem Serviceportal Amt24.