In den Schulferien hast du nicht automatisch Urlaub. Wie jedem Arbeitnehmenden steht dir eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zu. Der Erholungsurlaub beträgt für Beamte und Tarifbeschäftigte, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche verteilt ist,

  • bis zum vollendetem 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
  • bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage,
  • ab vollendetem 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.

Diese musst du in den Schulferien nehmen. Die anderen Ferientage nutzt du dann für die Unterrichtsvorbereitung oder andere schulische Aufgaben. Darüber hinaus gleichst du in dieser Zeit deine geleistete Mehrarbeit während der Schulzeit aus: Denn im normalen Schulalltag arbeitest du mit den Unterrichtsstunden, der Unterrichtsvorbereitung, den Korrekturen, Lehrerkonferenzen und Elternsprechzeiten oftmals mehr als acht Stunden am Tag

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