Je nach Profil der Schulassistenz werden entsprechende Qualifikationen und/oder Erfahrungen verlangt. Der Einsatz in der allgemeinen Schulassistenz erfordert in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrungen im pädagogischen Bereich. Bei der Sprach- und Integrationsmittlung kommen zusätzlich sehr gute Sprachkompetenzen (Niveau C1 oder C2) aus mindestens einem speziell am Bedarf der Schule orientierten Sprachraum hinzu.

Die Schulverwaltungsassistenz erfordert in der Regel den Abschluss für den mittleren oder gehobenen Verwaltungsdienst, als Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachangestellter oder als Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement.

Die Aufgaben im Bereich der Schulassistenz können vielfältig sein und orientieren sich am individuellen Bedarf der Schule.

Typische Aufgaben allgemeiner Schulassistentinnen und-assistenten sind z. B. die Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht, bei der Betreuung und Aufsicht der Schülerinnen und Schüler im gesamten Tagesablauf sowie die Übernahme von Aufgaben bei der Elternarbeit.

Schulverwaltungsassistenzkräfte unterstützen vorrangig die Schulleitung. Sie übernehmen z.B. die Vorbereitung und Organisation von Schulkonferenzen sowie Beratungsgesprächen. Zudem können sie bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln eingesetzt werden und die Pflege der Schulhomepage übernehmen. Das Aufgabenfeld der Schulassistenz ist flexibel und kann daher mit den wachsenden und sich ändernden Aufgaben einer Schule angepasst werden.

Schulassistenzkräfte dürfen jedoch nicht selbst unterrichten. Außerdem dürfen sie keine Schulträgeraufgaben übernehmen (d. h. keine Schulsekretariatsarbeiten sowie auch keine Tätigkeit der Hausmeisterinnen und Hausmeister).

Schulassistenzkräfte erhalten einen Arbeitsvertrag, welcher nach dem TV-L geschlossen wird.

Schulassistenzstellen werden schulscharf ausgeschrieben und können derzeit über das Karriereportal eingesehen werden. Dort ergeben sich weitere Angaben, an wen die Bewerbung zu senden ist. Stellen werden nach Bedarf ausgeschrieben. Es gibt keine Stichtagseinstellungen.

Daher solltest du bei Interesse regelmäßig auf dem Karriereportal nach geeigneten Stellen Ausschau halten. Dort findest du Stellenausschreibungen für die Schulverwaltungsassistenz und Stellenausschreibungen in der allgemeinen Schulassistenz (d. h. pädagogische Schulassistenz oder Profil Sprach- und Integrationsmittlung).

Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten können für alle Schularten eingesetzt werden. Allgemeine Schulassistenzkräfte kommen in der Regel an Grund-, Ober-, Förder- und Gemeinschaftsschulen zum Einsatz.

Ja. Assistenzstellen werden schulscharf ausgeschrieben. Daher erfolgt die Bewerbung direkt für den Einsatz an einer bestimmten Schule.

Es gilt der TV-L, nach dem in der Regel eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wird.