Der Vorbereitungsdienst ist die 2. Phase der Lehrerausbildung und besteht aus drei Ausbildungsabschnitten. Jeder Abschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr. Des Weiteren erfolgt eine Ausbildung an der Schule (Unterricht, Hospitation, Schulorganisation) und eine Ausbildung in LAS (theoriegeleitete Praxisreflexion).

Für den Vorbereitungsdienst ist für dich ein Antrag auf Zulassung über das Bewerbungsportal erforderlich.

Der Vorbereitungsdienst beginnt zweimal pro Jahr:
Beginn zum 1. Schulhalbjahr = Bewerbungsfrist bis 1. März des selben Jahres
Beginn zum 2. Schulhalbjahr = Bewerbungsfrist bis 1. September des Vorjahres

Während dieser Zeit wirst du vier Tage pro Woche an einer Schule sein. Dort wirst du hospitieren und zunehmend selbstständig unterrichten. An einem Tag in der Woche besuchst du Lehrveranstaltungen an einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB).

Dort wirst du im Sinne der theoriegeleiteten Praxisreflexion in den Bereichen Didaktik und Methodik unter Berücksichtigung der Bildungswissenschaften in Bezug auf deine Unterrichtsfächer, deinen Förderschwerpunkt oder deine berufliche Fachrichtung sowie in den Bereichen Schulrecht, Lehrerdienstrecht und Beamtenrecht ausgebildet.

Während deiner Ausbildung wirst du darüber hinaus am Seminar von deinen Lehrbeauftragten professionalisierend begleitet. Sie hospitieren in deinem Unterricht, führen Beratungsgespräche und geben dir Gelegenheit, in ihrem Unterricht zu hospitieren.
Ausführliche Informationen zum Vorbereitungsdienst erhältst du im Video.

Den Vorbereitungsdienst schließt du mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Die Staatsprüfung setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und der Schulleiterbeurteilung zusammen.

Während deines Vorbereitungsdienstes erhältst du einen Anwärterbezug, der sich aus einem Anwärtergrundbetrag und gegebenenfalls einem Familienzuschlag zusammensetzt. Die Art der Ausbildungsbezüge ist im Sächsischen Besoldungsgesetz festgelegt:

Nach A 13 (AW 13) erhalten alle Referendarinnen und Referendare den gleichen Anwärtergrundbetrag. Die aktuelle Höhe der Bezüge findest du auf der Website des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Von den Anwärterbezügen wird lediglich Lohnsteuer abgezogen. Außerdem musst du noch einen Beitrag für die private Krankenversicherung entrichten.

Absolvierst du deinen Vorbereitungsdienst außerhalb der sächsischen Ballungszentren (Leipzig, Dresden) und bist bereit, nach dem Abschluss deiner Ausbildung für mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer der sächsischen Bedarfsregionen tätig zu sein, kannst du neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1.500 € brutto einen monatlichen Zuschlag (Anwärtersonderzuschlag) von rund 1.000 € brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten. Grund dafür ist, dass die Regionen außerhalb der Ballungsräume Dresden und Leipzig unterbesetzt sind. Der Anwärtersonderzuschlag dient somit als Motivation, Anreiz und Unterstützung für Lehramtsstudierende, die ihren Vorbereitungsdienst in einer Bedarfsregion absolvieren.

Empfänger deiner Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist nicht die Schule, sondern das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Somit kannst du es dir nicht aussuchen, wo dein Vorbereitungsdienst stattfindet. Jedoch kannst du in deiner Bewerbung Einsatzwünsche für eine bestimmte Region oder Schule angeben.

Du kannst deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

Der Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu stellen.


Achtung: Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit kann nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden.

Nach deiner Ersten Staatsprüfung hast du die Möglichkeit, als Vertretungslehrkraft zu arbeiten. Du kannst dich für das Programm Unterrichtsversorgung im Personalreferat eines Standortes des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) anmelden. Besteht für dein Qualifikationsprofil Bedarf, erhältst du einen befristeten Arbeitsvertrag. Einige Schularten und Regionen bieten auch die unbefristete Einstellung an.