In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karriere ein so gutes Gehalt erzielen. In Sachsen werden die Lehrkräfte aller Schularten einheitlich im Eingangsamt A 13 verbeamtet, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben sind. Aufstiegschancen in die A 14 oder höher sind gegeben. Welche konkreten Beträge aktuell zu den einzelnen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gehören, findest du hier.

Ein Beamtenverhältnis besteht normalerweise in Vollzeit. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Antrags:  

  1. Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen (§ 98 Sächsisches Beamtengesetz) 

Grund für die Teilzeitanfrage ist hier die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen. Diese Anfrage ist, bis auf zwingende Ausnahmen, zu gewähren. 

  1. Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen (§ 97 Sächsisches Beamtengesetz) 

Teilzeitanfragen aus nicht-familiären Gründen können im Ermessen des Dienstherrn gewährt oder abgelehnt werden. Eine Ablehnung kann vor allem erfolgen, wenn sonst die notwendige Unterrichtsversorgung der Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann. 

Du solltest einen solchen Antrag so früh wie möglich stellen. Hast du zusätzliche Nachweise, beispielsweise ein ärztliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen, musst du diese dem Antrag beifügen.

In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.

Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

­Du kannst verbeamtet werden, wenn…

Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du dazu auf dem Serviceportal Amt24.

Sind Beamtinnen und Beamte durch Krankheit an der Dienstleistung verhindert (arbeitsunfähig), erhalten sie ihre Bezüge weiterhin zu 100 Prozent. Für ihre Aufwendungen im Krankheitsfall (ggf. auch für Familienangehörige) erhalten sie und von ihrem Dienstherrn anteilig eine finanzielle Unterstützung, die sogenannten Beihilfeleistungen, in Höhe von 50 bis 80 Prozent der entstandenen Kosten. Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten sind Beamtinnen und Beamte nämlich nicht gesetzlich krankenversichert.  

Als Absicherung für die Aufwendungen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, wird Beamtinnen und Beamten der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfohlen. Hier solltest du dir die verschiedenen Tarife und Versicherungsleistungen ganz genau anschauen; schließlich spielen Faktoren wie die familiären Verhältnisse, das Alter oder Vorerkrankungen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus sollen Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen künftig die Möglichkeit erhalten, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern. Dazu wird in Kürze ein Vorschlag der Staatsregierung erwartet.