Empfänger deiner Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist nicht die Schule, sondern das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Somit kannst du es dir nicht aussuchen, wo dein Vorbereitungsdienst stattfindet. Jedoch kannst du in deiner Bewerbung Einsatzwünsche für eine bestimmte Region oder Schule angeben.

Ja, es gibt mehrere Stiftungen, die Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende anbieten.

Folgende parteinahe Stiftungen vergeben Stipendien für alle Studiengänge:

Weitere Angebote für Studienförderungen und Stipendien findest du hier: 

Du kannst deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

Der Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu stellen.


Achtung: Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit kann nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden.

Bei Einstellung in den sächsischen Schuldienst wirst du nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt. Mit Hilfe der so genannten Leistungszahl wird die Auswahl zwischen den Bewerbenden getroffen. Diese setzt sich aus deinen Noten der Ersten und Zweiten Staatsprüfung bzw. des Masters und der Zweiten Staatsprüfung zusammen. Selbstverständlich fließen auch Berufserfahrung und die gewünschte Einsatzregion mit in die Entscheidung ein. Kriterien wie Zusatzqualifikationen, soziale Belange oder Schwerbehinderung werden nur bei gleicher Leistungszahl betrachtet.
Kurz gesagt: Hast du gute Studienleistungen, die sich in deinen Staatsprüfungen widerspiegeln, ist das definitiv von Vorteil.

Nach deiner Ersten Staatsprüfung hast du die Möglichkeit, als Vertretungslehrkraft zu arbeiten. Du kannst dich für das Programm Unterrichtsversorgung im Personalreferat eines Standortes des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) anmelden. Besteht für dein Qualifikationsprofil Bedarf, erhältst du einen befristeten Arbeitsvertrag. Einige Schularten und Regionen bieten auch die unbefristete Einstellung an.

Grundsätzlich kannst du dich nach deiner Zweiten Staatsprüfung auch für eine andere Schulart bewerben, sofern dies “laufbahnrechtlich” passend ist. Deine Chancen eingestellt zu werden erhöhen sich, wenn du dich für eine Schulart bewirbst, bei der der Bedarf an Lehrkräften besonders hoch ist.

Jährlich finden zum 1. August und zum 1. Februar Einstellungsverfahren für Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen statt.

Ja, auch wenn wir dich natürlich gerne für Sachsen begeistern wollen. Nach Abschluss des Studiums und/oder des Vorbereitungsdienstes, kannst du dich in jedem Bundesland bewerben. Näheres findest du im Beschluss der Kultusministerkonferenz „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ vom März 2013.

Die Bewerbungsmodalitäten und Fristen der einzelnen Länder können variieren.

Lehrerinnen und Lehrer im sächsischen Schuldienst können verbeamtet werden – und zwar in allen Schularten. Bei ihrem Berufsstart werden sie einheitlich in der Besoldungsgruppe A 13 verbeamtet. A 13 ist dabei das reguläre Einstiegsgehalt in der Laufbahngruppe 2.2 (vormals höherer Dienst) und liegt derzeit auf erster Stufe bei rund 4.200 € in Vollzeit.

Um dich verbeamten zu lassen, musst du eine vollständig ausgebildete Lehrkraft sein (d. h. mit Vorbereitungsdienst und Zweiter Staatsprüfung) und darfst das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Nach erfolgreich durchlaufenem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die reguläre Probezeit geht drei Jahre. Eine Verkürzung der Probezeit ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben; außerdem können auch Vordienstzeiten auf die Probezeit angerechnet werden.

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