In Sachsen werden immer wieder kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte gesucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Wir erklären, wer dafür in Frage kommt und wie man in Sachsen Vertretungslehrkraft wird.

Die Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgt je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist zeitlich befristet. 

 

Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen können.

 

Folgende Personengruppen kommen für alle Schulformen in Sachsen als Vertretungslehrkraft in Betracht:

 

  • Gruppe 1: arbeitssuchende Lehrkräfte

 

  • Gruppe 2: altersbedingt aus dem aktiven Schuldienst ausgeschiedene Lehrkräfte

 

  • Gruppe 3: beurlaubte Lehrkräfte

 

  • Gruppe 4: Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge, die den Zeitraum zwischen ihrem Universitätsabschluss und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes überbrücken möchten

 

  • Gruppe 5: Bewerberinnen und Bewerber mit einem unvollständigen lehr-amtsbezogenen Abschluss oder einem ausländischen lehramtsbezogenen Abschluss vor Abschluss des Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahrens 

 

  • Gruppe 6: Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehrbefähigung mit einem anderen Hoch-schulabschluss (mind. Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhoch-schule ohne Fächerzuordnung)

 

  • Gruppe 7: Lehramtsstudierende mindestens mit abgeschlossenem Blockpraktikum B und SPÜ sowie Studienreferendarinnen und -referendare

 

Darüber hinaus können Personen mit einer spezifischen Ausbildung ohne Hochschulabschluss nur an Förderschulen als Vertretungslehrkräfte eingestellt werden. Diese Personen müssen entweder einen Abschluss als Erzieher oder eine pädagogische oder medizinische Qualifikation auf Fachschulniveau in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Lernen nachweisen.

Du erfüllst die Anforderungen und möchtest Vertretungslehrerin oder -lehrer in Sachsen werden? Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:

  • Bewerbungsanschreiben, das unter anderem erklärt, in welchen Schularten, Fächern und gegebenenfalls an welchen Schulen sie sich einen Unterrichtseinsatz vorstellen können

 

  • Lebenslauf

 

  • Berufs- oder Hochschulabschlusszeugnis

 

  • Sprachzertifikat auf B2-Niveau des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, falls Deutsch nicht deine Muttersprache ist

 

  • Erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes

Hinweise zur Bewerbung

Interessierte an diesem Programm wenden sich direkt an eine Schule oder einen der Standorte des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung. Bei entsprechendem Bedarf und verfügbaren finanziellen Mitteln wird mit den Vertretungslehrkräften ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Um Unterrichtsausfall, z.B. wegen Erkrankung einer Stammlehrkraft, zu verringern werden kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte benötigt.

Als Vertretungslehrerin bzw. Vertretungslehrer kommen folgende Personengruppen in Betracht:

  • arbeitssuchende Lehrkräfte
  • altersbedingt aus dem aktiven Schuldienst ausgeschiedene Lehrkräfte
  • beurlaubte Lehrkräfte
  • Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge, die den Zeitraum zwischen ihrem Universitätsabschluss und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes überbrücken möchten
  • Bewerberinnen und Bewerber mit einem unvollständigen lehramtsbezogenen Abschluss (z.B. auch ausländische, in Deutschland nicht anerkannte lehramtsbezogene Abschlüsse, sofern der Bewerber Sprachkenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 nachweist)
  • Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehrbefähigung mit einem anderen Hochschulabschluss, aus dem eine Fachzuordnung bzw. die Relevanz zu einem Unterrichtsfach abgeleitet werden kann
  • Lehramtsstudierende mindestens mit abgeschlossenem Blockpraktikum B und SPÜ
  • Bewerberinnen und Bewerber mit spezifischer Ausbildung ausschließlich für die fachpraktische Ausbildung in Berufsbildenden Schulen

Hinweise zur Bewerbung

Interessierte an diesem Programm wenden sich direkt an eine Schule oder einen der Standorte des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung. Bei entsprechendem Bedarf und verfügbaren finanziellen Mitteln wird mit den Vertretungslehrkräften ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Voraussetzung für den Einsatz als Vertretungslehrkraft ist die Einreichung folgender Unterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben (Erklärung, in welchen Schularten Einsatz vorstellbar wäre, zusätzlich notwendig)
  • Lebenslauf
  • Hochschulabschlusszeugnis
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes  zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Dies gilt nicht für Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre im Landesschuldienst des Freistaates Sachsen als Lehrkraft tätig waren.)

Du wirst dann in einen sogenannten Bewerberpool des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung aufgenommen, auf den die entsprechenden Schularten bei Bedarf zugreifen.

Suche

Bewerbungsportal

Du willst deine Bewerbung für den sächsischen Schuldienst abgeben? Dann klick hier für mehr Infos.