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Du willst deine Bewerbung für den sächsischen Schuldienst abgeben? Dann klick hier für mehr Infos.
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In Sachsen werden immer wieder kurzfristig externe Vertretungslehrkräfte gesucht, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Wir erklären, wer dafür in Frage kommt und wie man in Sachsen Vertretungslehrkraft wird.
Die Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgt je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist zeitlich befristet.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen können.
Folgende Personengruppen kommen für alle Schulformen in Sachsen als Vertretungslehrkraft in Betracht:
Darüber hinaus können Personen mit einer spezifischen Ausbildung ohne Hochschulabschluss nur an Förderschulen als Vertretungslehrkräfte eingestellt werden. Diese Personen müssen entweder einen Abschluss als Erzieher oder eine pädagogische oder medizinische Qualifikation auf Fachschulniveau in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Lernen nachweisen.
Interessierte an diesem Programm wenden sich direkt an eine Schule oder einen der Standorte des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung. Bei entsprechendem Bedarf und verfügbaren finanziellen Mitteln wird mit den Vertretungslehrkräften ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. Unter Infos zum sächsischen Schuldienst findest du weitere relevante Informationen und Hinweise.
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