Du kannst verbeamtet werden, wenn…
- du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaats der EU besitzt,
- du dich verpflichtest, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
- du eine vorgeschriebene Laufbahnbefähigung besitzt (im Sinne eines erforderlichen Lehramtsabschlusses)
- und du gesundheitlich geeignet bist, was in einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wird.
- du das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du dazu auf dem Serviceportal Amt24.