Neben dem Abitur brauchst du einschlägige Praxis: entweder ein mindestens zwölfmonatiges berufsfeldbezogenes Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im jeweiligen Berufsfeld – nachzuweisen spätestens vor der Ersten Staatsprüfung. Für einzelne Fachrichtungen und Fächer kann darüber hinaus ein Numerus Clausus (NC) gelten.