Ja. Die Verfahrensgebühr beläuft sich zwischen 205,00 Euro und 475,00 Euro – je nach Aufwand. Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden. Für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz entfällt die Gebühr, sofern der Antrag auf Anerkennung innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem die begünstigte Person ihren ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet nimmt, gestellt wird.