Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Studienort zu wechseln. Hochschulen sind dazu verpflichtet, Studien- und Prüfungsleistungen gegenseitig anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede an der jeweiligen Hochschule zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen bestehen. Ist der Zielstudiengang/das Zielstudienfach zulassungsbeschränkt (N.c.). gilt dies auch für Bewerberinnen und Bewerber höherer Fachsemester, die z.B. bereits im gleichen oder in einem anderen Studiengang studieren bzw. studiert haben. Einem Wechsel kann nur dann stattgegeben werden, wenn man eine Zulassung erhält. Diesbezüglich raten wir aber, sich direkt mit den Universitäten in Verbindung zu setzen.