Die Probezeit für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ist im TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) geregelt und beträgt derzeit sechs Monate.

Die Probezeit ist im TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) geregelt und beträgt derzeit sechs Monate.