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Du kannst als Seiteneinsteiger ins Lehramt verbeamtet werden, wenn du einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss erreicht und zu diesem Zeitpunkt das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
Ja, wenn du über die berufsbegleitende Qualifizierung – je nach Vorqualifikation – einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss erreicht und zu diesem Zeitpunkt das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.