Der Einstellungsprozess von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern erfolgt erst nach der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Lehrer-/Lehramtsausbildung (Bewerbergruppe A1).

Je nach Bedarfslage sind Einstellungen bis kurz vor den jeweiligen Einstellungsterminen möglich.

Für eine umfassende Prüfung der Abschlüsse auf Qualifizierbarkeit und Fachzuordnung müssen die vollständigen Zeugnis- und Prüfungsunterlagen des Hochschulabschlusses (z. B. Bachelor und Master/Vordiplom und Diplom) sowie das Transcript of Records/Modulübersicht eingereicht werden.

Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Abschlussbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zwingend erforderlich. Des Weiteren sind beglaubigte deutsche Übersetzungen aller Zeugnisunterlagen einzureichen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, ist der Sprachnachweis der deutschen Sprache, der mindestens dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht, notwendig.

Grundlage für die Bewertung der Abschlüsse auf Fachzuordnung stellt die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) dar. Für eine Fachanerkennung müssen Inhalt und Umfang der bereits erbrachten Studienleistungen im Wesentlichen mit den Anforderungen der LAPO I im jeweiligen Fach der entsprechenden Schulart übereinstimmen.

Die Prüfung auf Fachanerkennung erfolgt ausschließlich im Rahmen deiner Bewerbung für den Seiteneinstieg durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB).

Du kannst in der Bewerbung deinen priorisierten Standort angeben und hast unter „Bemerkungen“ die Möglichkeit, deinen Einsatzwunsch zu konkretisieren. Bei erfolgreicher Bewerbung erfolgt dann durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) ein Angebot an dich.

Ein besonderes Interesse an Einstellungen besteht außerhalb der Großstädte Dresden und Leipzig. Deshalb erhöhst du deine Einstellungschancen deutlich, wenn du regional möglichst flexibel bist. Die Bedarfe für die einzelnen Schularten (Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Berufsbildende Schule, Förderschule) sind regional sehr unterschiedlich und sollten bei den regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Seiteneinstieg nachgefragt werden.

In der Regel erfolgt die Einstellung vorerst befristet für zwei Jahre. Eine Entfristung ist allerdings vorzeitig möglich.

Die Probezeit ist im TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) geregelt und beträgt derzeit sechs Monate.

Ja. Nach Absolvierung der dreimonatigen Einstiegsfortbildung ist eine Teilzeitvereinbarung auf Antrag und in Absprache mit der Schulleitung möglich.

Nach deiner Einstellung in den Schuldienst absolvierst du zunächst eine dreimonatige Einstiegsfortbildung, die das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) für dich organisiert. In dieser Phase vermitteln dir erfahrene Lehrkräfte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu wesentlichen Abläufen des Schulalltages und der Unterrichtsgestaltung.

Darüber hinaus kann dir für zwei Schulhalbjahre eine Mentorin oder ein Mentor an deiner Schule zur Seite stehen. Auch die Schulleitung sowie Fachberaterinnen und Fachberater unterstützen dich bei deinem Berufseinstieg.

Darüber hinaus erhältst du als Entlastung während der Teilnahme an den notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen personenbezogene Anrechnungen auf das Regelstundenmaß gemäß geltender Sächsischer Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung.

Als Ansprechpartner für Fragen des Einstiegs und der Qualifizierung stehen dir die Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Seiteneinstieg an jedem Standort des LaSuB zur Verfügung. Du erreichst sie telefonisch unter den folgenden Nummern:

Standort Bautzen03591 621-401
Standort Chemnitz0371 5366-160
Standort Dresden0351 8439-482
Standort Leipzig0341 4945-784
Standort Zwickau 0375 4444-187

Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger wirst du mindestens in die Entgeltgruppe E10 (Tabelle TV-L) eingruppiert. Für deine Eingruppierung als Lehrkraft sind der erworbene individuelle Abschluss und die sich daraus ergebende Zuordnung zu einem oder mehreren Unterrichtsfächern der Einsatzschulart maßgeblich. In der Regel erfolgt die Eingruppierung auf der Grundlage des Abschnitts 2 der Entgeltordnung für Lehrkräfte.

Ja, wenn du über die berufsbegleitende Qualifizierung – je nach Vorqualifikation – einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten pädagogischen Abschluss erreicht und zu diesem Zeitpunkt das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

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