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In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karrierelaufbahn ein so gutes Gehalt erzielen. Um deine finanzielle und auch soziale Absicherung musst du dir dann keine Gedanken machen. Dabei ist es in Sachsen unerheblich, an welcher Schulart du unterrichtest: Wir wertschätzen alle finanziell gleich. Vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer werden für alle Schularten in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der E 13 oder A 13 eingruppiert. Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.

An Grundschulen, Förderschulen und Oberschulen werden momentan die meisten Lehrerinnen und Lehrer benötigt. An Gymnasien besteht ein erhöhter Bedarf an Sprachen und naturwissenschaftlichen Fächern, im berufsbildenden Bereich sind technisch-gewerbliche Fachrichtungen besonders gefragt.

Außerhalb der Ballungszentren Leipzig und Dresden werden Lehrkräfte besonders gebraucht. Welche Vorteile das Lehren in den ländlichen Regionen Sachsens hat, erfährst du hier. Das Studienbegleitprogramm „Perspektive Land“ bietet Lehramtsstudierenden und Referendarinnen sowie Referendaren vielfältige Möglichkeiten, die sächsische Schullandschaft zu entdecken. Mehr Infos zu Bedarfsfächern und Schularten findest du hier.

An deiner Schule stehen dir, je nach Schulart, verschiedene fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie Oberstufenberatung, Fachleitung oder Beratungslehrerin oder Beratungslehrer offen. Du kannst dich auch zur Mentorin oder zum Mentor für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Seiteneinsteigende weiterentwickeln. Über die Schulen hinaus gibt es zudem die Möglichkeit, als Fachberatung für ein bestimmtes Unterrichtsfach für die Schulaufsicht tätig zu werden. Für Lehrerinnen und Lehrer, die verstärkt Management- und Führungsaufgaben wahrnehmen möchten, ist auch die Entwicklung in Richtung Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eine interessante Option. Natürlich hast du auch immer die Möglichkeit, dich individuell weiterzubilden, neue Projekte in und außerhalb der Schule ins Leben zu rufen oder für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Es warten zahlreiche Möglichkeiten auf dich!

Die Voraussetzungen:

Grundsätzlich ist die allgemeine Hochschulreife die Voraussetzung für ein Lehramtsstudium, aber auch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder eine fachgebundene Hochschulreife berechtigen zum Lehramtsstudium (bestimmter Fächer). Für die Fächer Kunst, Sport und Musik gibt es Eignungstests. In Sachsen kannst du Lehramt in Chemnitz (Lehramt an Grundschulen), Dresden (Lehramt an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) und Leipzig (Lehramt an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen, berufsbildenden Schulen) studieren.

Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist in Sachsen ein Hochschulstudium an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule, das mit einem Master, Magister oder Diplom abgeschlossen wurde, die Grundvoraussetzung. Ausländische Hochschulabschlüsse, die diesen Kriterien genügen, werden ebenfalls anerkannt. Zusätzlich sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 vorzuweisen.

Weitere Informationen erhältst du bei den Studienberatungen der einzelnen Universitäten:

Die Dauer deines Studiums hängt von der Schulart ab. Für ein Lehramtsstudium an Grundschulen benötigst du in der Regel acht Semester, an Oberschulen neun und für das Lehramt an Gymnasien, berufsbildenden Schulen sowie Sonderpädagogik zehn Semester.

Im Anschluss an das Studium absolvierst du dann noch den Vorbereitungsdienst (Referendariat) im studierten Lehramt an einer Schule und einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung in Annaberg, Chemnitz, Dresden, Löbau oder Leipzig. Der Vorbereitungsdienst in Sachsen dauert 18 Monate und verteilt sich über drei Unterrichtshalbjahre. Er schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Insgesamt studierst du mit Vorbereitungsdienst je nach Schulart somit zwischen 5,5 und 6,5 Jahren, um Lehrerin oder Lehrer zu werden.

Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Studienort zu wechseln. Hochschulen sind dazu verpflichtet, Studien- und Prüfungsleistungen gegenseitig anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu an der jeweiligen Hochschule zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen bestehen. Diesbezüglich raten wir aber, sich direkt mit den Universitäten in Verbindung zu setzen.

Du kannst auch innerhalb deines Studiums die Schulart oder die Fächer wechseln. Dabei kannst du dir deine bereits erbrachten Studienleistungen aus dem bisherigen Studium teilweise anerkennen lassen. Dies muss in jedem Einzelfall von der Universität geprüft werden. Bei artverwandten Fächern ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dir Leistungen angerechnet werden. Nähere Informationen findest du bei der Studienfachberatung der jeweiligen Universität.

Grundsätzlich ist dies möglich. Deine bereits erbrachten Leistungen kannst du dir teilweise anerkennen lassen. Dies muss aber von der Universität in jedem Einzelfall geprüft werden. Ähneln sich die Fächer, hast du eine größere Chance, dir Leistungen anrechnen zu lassen. Ziehst du einen Wechsel in Erwägung, kannst du dich an deiner Universität beraten lassen.

Im Vorbereitungsdienst hast du die Möglichkeit, Praxiserfahrungen zu sammeln. Man kennt ihn gemeinhin auch unter der Bezeichnung Referendariat. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und verteilt sich über drei Unterrichtshalbjahre.


Um zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, musst du den Antrag auf Zulassung für das erste Halbjahr bereits am 1. März des Jahres, in dem der Dienst beginnt, beantragen. Den zum zweiten Schulhalbjahr beginnenden Vorbereitungsdienst musst du bis zum 1. September des Vorjahres jeweils bei der Schulaufsichtsbehörde elektronisch beantragen.

Während dieser Zeit wirst du vier Tage pro Woche an einer Schule sein und dort die Lehrveranstaltungen begleiten. Dort wirst du erst hospitieren und zunehmend selbstständig unterrichten. Am fünften Tag besuchst du Lehrveranstaltungen an einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB). Während dieser Zeit stehen Didaktik und Methodik im Mittelpunkt. Weiterhin erhältst du einen fundierten Überblick über Schulrecht, Lehrerdienstrecht und Beamtenrecht.

Im zweiten Ausbildungsabschnitt hospitierst du den Unterricht mindestens drei Stunden pro Woche und wirst in der Regel zwölf Stunden den Unterricht selbstständig gestalten. Deine Mentorinnen oder Mentoren werden je nach Unterrichtsfach oder Fachrichtung zwei Stunden monatlich bei dir hospitieren.

Die Schulleitung wird dich in den Angelegenheiten der Schulorganisation ausbilden und dir zusätzlich Mentorinnen oder Mentoren zuordnen, die dich in die inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben einer Klassenlehrerin oder eines Klassenlehrers und in die jeweiligen Unterrichtsfächer einführen.

Den Vorbereitungsdienst schließt du mit der Zweiten Staatsprüfung ab, welche Theorie und Praxis verbindet. Die Staatsprüfung setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und der Schulleiterbeurteilung zusammen.

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